Zweijahresplanungen für den RU an Realschulen

 

Als Anregung für ein mögliches Vorgehen und für inhaltliche Festlegungen bei der Zweijahresplanung finden Sie unten jeweils einen Vorschlag für 5/6, 7/8 und 9/10. Diese können die eigene Planung nicht ersetzen, weil nur vor Ort Besonderheiten und persönliche Stärken eingebracht und koordiniert werden können.
Außerdem können Sie je einen Bogen für jeden Doppeljahrgang herunterladen. Diese ermöglichen nach einem ersten Planungsgang einen schnellen Überblick, ob die Schülerinnen und Schüler beim Erreichen aller Kompetenzen unterstützt werden.

In dem Papier der vier großen Kirchen in Baden-Württemberg "Leitlinien für die Beteiligung des RU an der Schulentwicklung in Baden-Württemberg" wird u.a.. ausdrücklich festgestellt, dass Religionsstunden im Rahmen der Kontingentstundentafel nicht über die “Standardgrenzen” nach der 6.und 8. hinweg verschoben werden dürfen.