Grenzüberschreitende Konsultation der Gemeinschaft evangelischer Kirchen in Europa und der Konferenz der Kirchen am Rhein zu den Herausforderungen von Migration und Flucht
10. bis 12. Mai 2004 - Liebfrauenberg - Elsass
Kirchen kommentieren neue EU-Politik zu Migration und Flucht.
Flüchtlingsschutz, Rechte von Migranten/innen aus Nicht-EU-Staaten, Menschenhandel, „Illegalität“, interkulturelle Öffnung und EU-Erweiterung stehen im Zentrum der Beratungen für eine gemeinsame kirchliche Erklärung. Die Gemeinschaft evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) mit ihren 103 Mitgliedskirchen und die Konferenz der Kirchen am Rhein (KKR) werden am Ende des 5-jährigen Rechtssetzungsprozesses zum europäischen Asyl- und Ausländerrecht das Ergebnis in einem Wort der Kirchen kommentieren. Dabei wollen die Kirchen ihre Erwartungen an die Regelungen der Europäischen Union zum Schutz von Flüchtlingen und Migranten/innen deutlich unterstreichen.
Menschenrechtliche Mindeststandards sind massiv gefährdet.
Migration und Flucht gehören zur Geschichte des europäischen Kontinents. Aber auch heute sind Menschen darauf angewiesen, außerhalb ihrer Heimat Schutz zu finden. Gleichzeitig ist Europa aus demografischen Gründen verstärkt auf Zuwanderung angewiesen. Während Unionsbürger/innen in der erweiterten EU Freizügigkeit genießen und ihre Mobilität gewünscht ist, wird der Zugang von sog. „Drittstaatsangehörigen“ restriktiv geregelt. Menschenrechtliche Mindeststandards sehen die Kirchen dabei massiv gefährdet.
Die europäischen Rechtsnormen gehen nationalem Recht vor.
Mit dem Amsterdamer Vertrag von 1999 hat die Europäische Union die Kompetenz erhalten, verbindliche Mindestnormen für ein gemeinsames europäisches Asyl- und Ausländerrecht zu erlassen. Dieser Rechtssetzungsprozess sollte innerhalb eines Fünf-Jahreszeitraums bis zum Mai 2004 abgeschlossen sein. Eine ganze Reihe von Rechtsnormen ist bereits verabschiedet, wie z.B. die Familienzusammenführungsrichtlinie, die Richtlinie über den Status von Nicht-EU-Bürgern, die sich bereits längere Zeit in der EU aufhalten, die Richtlinie zur Regelung der Anerkennung von Flüchtlingen und von Personen mit subsidiärem Schutz und die Richtlinie zum Schutz von Opfern von Menschenhandel. Über die Asylverfahrensrichtlinie und die Richtlinie über Studien- und Freiwilligen-Aufenthalte konnte der Rat der Justiz- und Innenminister noch kurz vor der Aufnahme der neuen EU-Mitglieder eine politische Einigung erzielen. Diese Richtlinien müssen nun in nationales Recht umgesetzt werden und gehen spätestens nach Ablauf der Umsetzungsfrist nationalem Recht vor. Sie werden den Lebensalltag von Flüchtlingen und MigrantInnen in den einzelnen EU-Mitgliedsländern maßgeblich bestimmen.
„Dritt-Staaten-Konzept“ lässt eine völlige Aushöhlung des Asylrechts befürchten.
In den Verhandlungen haben vor allem auch immer wieder Vorbehalte der deutschen Bundesregierung dazu geführt, dass Mindeststandards deutlich abgesenkt wurden. Die Vorschläge des britischen Premierministers Blair und der deutschen Bundesregierung zur Erweiterung des Konzeptes sog. „sicherer“ Drittstaaten lassen eine völlige Aushöhlung des Asylrechts befürchten.
Kirchliche Zusammenarbeit soll gestärkt werden.
In besonders herausgehobener Weise ruft die biblische Botschaft die Kirchen in die Verantwortung für Flüchtlinge und Migranten/innen. In einem zusammenwachsenden Europa werden die Kirchen verstärkt zusammenarbeiten müssen, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Bei der grenzüberschreitenden Konsultation der Kirchen am Rhein und der Gemeinschaft evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) soll diese Zusammenarbeit vertieft werden.

Auszug aus dem Schlussbericht der 6. Vollversammlung der GEKE Sep. 2006 in Budapest: Freiheit verbindet