Supervision

 

Was ist Supervision, an wen richtet sich Supervision?

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Supervision wird aufgesucht von Menschen, die sich beruflich weiterqualifizieren oder verändern bzw. die Probleme, die ihnen in der Arbeit entstehen, bearbeiten möchten. Supervision unterstützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der kontinuierlichen Reflexion beruflicher Fragen, Rollenanforderungen und Zielsetzungen. Sie unterstützt Teamentwicklungsprozesse und dient der Konfliktbearbeitung.

Supervision im Bereich der Badischen Landeskirche richtet sich an hauptamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als ein Element der Personalförderung. Ehrenamtliche in leitenden Funktionen können ebenfalls Supervision in Anspruch nehmen.

Supervision kann von Einzelnen, Gruppen oder Teams wahrgenommen werden.

       

      Häufig gestellte Fragen

       

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      Frage: Wie kann ich, wie kann unser Team Supervision beantragen?

      Antwort: Suchen Sie sich einen Supervisor oder eine Supervisorin aus der landeskirchlichen SupervisorInnen-Liste und vereinbaren Sie mit ihm oder ihr zur Klärung vorab ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch. Die Liste ist nach Kirchenbezirken geordnet und findet sich als pdf-Datei am Ende dieser Seite. Desweiteren haben wir dort für Sie die Liste der SupervisorInnen, die sich noch in Ausbildung befinden und die ebenfalls angefragt werden können, eingestellt.

      Tragen Sie ihr berufliches Anliegen vor, so dass der Supervisor oder die Supervisorin Sie beraten kann, welches "Beratungs-Format" Sie derzeit am besten in Ihrem Anliegen unterstützt. Nicht immer ist Supervision das richtige Format, es kann sich z.B. eine Therapie, eine Organisationsberatung oder eine Burnout-Behandlung als geeigeneter erweisen. Sie sollten auch klären ob Team- oder Einzelsupervision sinnvoll ist. Nutzen Sie das Beratungsgespräch um für sich herauszufinden, ob Sie sich vorstellen können, mit dieser Person zu arbeiten, ob "die Chemie stimmt". Ein solches erstes Beratungsgespräch ist in der Regel kostenfrei.

      Anschließend stellen Sie einen formlosen Antrag auf Supervision bei der Abteilung Personalförderung und teilen dabei mit, dass ein Beratungsgespräch stattgefunden und ergeben hat, dass Ihre Supervision von diesem Supervisor/dieser Superviorin befürwortet wird. Supervisionen, die nicht beantragt wurden, können nicht rückwirkend bezuschusst werden!!

      F: Was ist, wenn mein Arbeitsfeld eine dauerhafte berufsbegleitende Supervision erfordert?

      A: In manchen seelsorglichen Arbeitsfeldern ist eine dauerhafte Supervision 1x im Monat geboten (z.B. um sekundäre Traumatisierungen der Seelsorgenden in besonders schwierigen Arbeitsfeldern zu vermeiden, um einem Burnout vorzubeugen, um in gerade nicht veränderbaren Konstellationen mit "schwierigen" MiarbeiterInnen zu überleben, um den Einstieg in eine neue Stelle gut zu gestalten etc.). In Heidelberg und Freiburg und Donaueschingen werden deshalb drei regionale Arbeitsgruppen Supervision angeboten, die von Oktober bis Juli jeweils einmal monatlich tagen. An diesen Gruppen können hauptamtlich bei der Landeskirche angestellte MitarbeiterInnen aus allen seelsorglichen Arbeitsfeldern teilnehmen (Pfarrerinnen und Pfarrer, Gemeindediakoninnen und Diakone aus anderen Arbeitsfeldern, KlinikseelsorgerInnen, ReligionslehrerInnen), die ihre Berufsarbeit regelmäßig in einer Gruppe reflektieren wollen. Eine Einstiegsmöglichkeit in die Gruppen besteht jeweils im Oktober jeden Jahres, die Ausschreibung und Anmeldung erfolgt wie üblich über die Abteilung Personalförderung. Hier entstehen den Teilnehmenden keine Kosten.

      Ehrenamtliche, die einen Grundkurs in Seelsorge absolviert haben und zur Seelsorge beauftragt sind, verpflichten sich, 1x im Monat an einer der regional angebotenen Supervisionsgruppen für Ehrenamtliche teilzunehmen. Ort und Termine dieser Gruppen erfahren Sie im ZfS.

      F: Kann ich auch als Ehrenamtliche/r Supervision beantragen?

      A: Wenn Sie mit leitender Funktion in Gemeinde, Bezirk oder Landeskirchen tätig sind und Verantwortung tragen - ja! Im Ehrenamt als Kirchengemeinderätin, Kirchenältester, Bezirkskirchenrat/-rätin oder als Synodale können Sie Supervision beantragen. Das Antragsverfahren läuft dann genauso wie im ersten Absatz beschrieben.

      F: Wer übernimmt die Kosten?

      A: Von guter Supervision haben in der Regel alle etwas. Sie dient der Weiterentwicklung und Qualifizierung der eigenen Person ebenso wie dem Arbeitgeber zur Professionalisierung seines Personals und zur Qualitätssicherung.

      Daher bezuschusst die Personalförderung die Supervisionsstunden von hauptamtlich bei der Landeskirche angestellten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie von Ehrenamtlichen in Leitungspositionen. Wenn Sie nicht bei der Landeskirche angestellt sind, wenden Sie sich an Ihren jeweiligen Anstellungsträger und beantragen dort den Zuschuss. Die Differenz zwischen Bezuschussung und dem vereinbarten Honorar für die Supervision trägt jeder Supervisand, jede Supervisandin, jede Gruppe oder jedes Team selbst. Die Höhe des Zuschusses wurde im Oktober 2011 neu beschlossen. Sie finden alle Fakten einschließlich der Höhe der Bezuschussung über den folgenden Link:

         

        Wie finde ich einen Supervisor, eine Supervisorin?

         

        Sie können mit jedem Supervisor/jeder Supervisorin Kontakt aufnehmen, der/die sich auf die landeskirchliche SupervisorInnenliste hat eintragen lassen. Die aktuelle Ausgabe der Liste finden Sie hier als pdf-Datei. (Aktualisierungen der Liste werden jeweils im Januar und Juli jeden Jahres vorgenommen.)

        Supervisionstermine vereinbaren Sie direkt mit den SupervisorInnen. Sie schließen mit dem Supervisor oder der Supervisorin einen Kontrakt und einigen sich auf Dauer, Ziele, Termine und Kosten der Supervision.

         

        Wie finde ich eine/n Supervisor/in?

        Auf der landeskirchlichen SupervisorInnenliste:
        SV Liste
        (PDF, Stand: 07/2011)


        SupervisorInnen in Ausbildung
        (PDF, Stand 07/2011)
        Coaching-Liste
        (PDF, Stand 07/2011)