Aufnahme unter die SupervisorInnen der Landeskirche

 

Wenn Sie auf die Liste der landeskirchlichen SupervisorInnen aufgenommen werden wollen, stellen Sie bitte einen Antrag (formlos, schriftlich oder per mail) beim ZfS (Zentrum für Seelsorge). Sie erhalten dann den Aufnahmeantrag zugeschickt, dem Sie alle notwendigen Informationen entnehmen können.

Folgende Infos und Kriterien erhalten Sie schon vorab zur Kenntnis:

Um auf die Liste aufgenommen zu werden ist eine abgeschlossene Ausbildung als Supervisor/in erforderlich und durch Zertifikate nachzuweisen. Sie müssen (ab 2010) einem Fachverband angehören (für langjährige SupervisorInnen der Liste ohne Mitgliedschaft in einem Fachverband gilt eine Übergangsregelung) und Sie sollten bereit sein, selbst regelmäßig Supervision und Fortbildung für sich in Anspruch zu nehmen. Die Personalförderung bietet in Zusammenabeit mit dem ZfS jährlich Veranstaltungen zur Qualitätssicherung ihrer SupervisorInnen an.

Die Landeskirche empfiehlt keine bestimmten SupervisorInnen, Ihre Daten werden einfach innerhalb der Gesamtliste auf der Homepage veröffentlicht, so dass jede/r, der oder die Interesse an Supervision hat, darauf zurückgreifen kann.

Wir möchten Sie außerdem darüber informieren, dass die Landeskirche Supervisionsprozesse bezuschusst, aber nicht die vollständigen Kosten übernimmt. Die derzeitig gültige Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte dem Link: Regelungen der Personalförderung zur Supervision, den Sie unter den FAQs der Seite Supervision finden.

SupervisorInnen in Ausbildung können unter bestimmten Bedingungen auf die Liste aufgenommen werden und werden im Anhang auf einer gesonderten Liste geführt.

       

      Wie finde ich eine/n Supervisor/in?

      Auf der landeskirchlichen SupervisorInnenliste:
      SV Liste
      (PDF, Stand: 01/2012)


      SupervisorInnen in Ausbildung
      (PDF, Stand 01/2012)
      Coaching-Liste
      (PDF, Stand 01/2012)