Kurberatung Vorsorge / Reha
Neue Kraft für Mütter
Wenn die Mutter krank ist und das Kind mitleidet oder das Kind krank ist und die Mutter nicht mehr kann, dann kann eine stationäre Mütter- oder Mutter-Kind-Kur helfen. Das wichtigste Ziel einer solchen Maßnahme ist, dass der Mutter und den Kindern neue Kraft gegeben wird für den Kampf gegen Krankheiten, für den Alltag und für neue Perspektiven.
Rechtliche Grundlagen
Stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen (Mütter- und Mutter-Kind-Kuren) gemäß §§ 24 und 41 SGB V unterliegen mit wenigen Abweichungen den selben gesetzlichen Regelungen, wie stationäre Rehabilitation nach §§ 23 bzw. 40 SGB V.
Zeitdauer
Die Regeldauer einer solchen Maßnahme beträgt drei Wochen. Ist es medizinisch notwendig, dann kann sie auch verlängert werden.
Der Wiederholungszeitraum zwischen zwei Kuren beträgt vier Jahre. Auch hier kann der Zeitraum verkürzt werden, denn medizinisch begründete Ausnahmen sind möglich.
Kosten
Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten bis auf die gesetzliche Zuzahlung. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt pro Kalendertag 10 EUR.
Der Antrag muss direkt an die Krankenkasse gerichtet werden. Kinder sind von Zuzahlungen immer befreit.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich an:
Susanne Schöpfle
Fon 0721-9175-325
Fax 0721-9175-320
