Diakonie Baden fordert Korrektur des Asylbewerberleistungsgesetzes

 

Jürgen Blechinger, Referent für Migration und Flüchtlinge

Jürgen Blechinger,
Referent für Migration
und Flüchtlinge

(24.02.2010). Die Diakonie Baden fordert, nach der Hartz-IV-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun auch das Asylbewerberleistungsgesetz grundlegend zu korrigieren. Es sei mit dem Menschenwürdegebot des Grundgesetzes unvereinbar, dass Asylbewerber «auf Jahre um 30 bis 40 Prozent unter dem allgemeinen Existenzminimum» leben sollten, sagte der Jurist Jürgen Blechinger. Der Referent für Migration und Flüchtlinge des Diakonischen Werks Baden betonte am Montag in Karlsruhe, auch Asylbewerber bräuchten das Existenzminimum.

In Baden-Württemberg seien etwa 8.000 Menschen betroffen, darunter nicht nur Asylbewerber während des gesamten Asylverfahrens, sondern auch Ausländer mit Duldungen sowie Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel. Seit der Einführung des Asylbewerberleistungsgesetzes 1993 seien die noch in D-Mark benannten Sätze nicht erhöht worden - trotz einer Preissteigerung von etwa 22 Prozent in diesem Zeitraum. Die Betroffenen unterlägen gleichzeitig einem Erwerbstätigkeitsverbot oder dürften nur dann arbeiten, wenn die Stelle durch keinen Deutschen oder bevorrechtigten Ausländer besetzt werden könne.

Vielfach würden die abgesenkten Leistungen nur als Sachleistungen zuzüglich eines Barbetrages von 40,90 Euro für jede Person über 14 Jahren gewährt. Eine Form dieser Sachleistungen seien etwa die Esspakete. «Die Einzelpersonen und vor allem auch die Kinder solcher Familien leben in einer extremen Armut», so Beate Deckwart-Boller, Flüchtlingsberaterin beim Diakonischen Werk Heidelberg. Erschwerend komme für viele hinzu, dass trotz einer gesetzlich befristeten Schlechterstellung auf vier Jahre auch danach in manchen baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen immer noch nicht die Hartz-IV-Leistungen gewährt würden.

Quelle: epd Südwest