Urteil zum Embryonenschutz: Kirchenethiker verweist auf "moralisches Dilemma"
Landeskirche mahnt nach BGH-Entscheidung klare Regelungen an
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(12.07.2010). Die Evangelische Landeskirche in Baden hat das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Embryonenschutz als problematisch bezeichnet, zugleich aber für eine differenzierte Haltung zur umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) geworben. Oberkirchenrat Matthias Kreplin kritisierte, primäres Ziel der PID sei die Selektion ungewünschten Lebens. "Hier wird menschliches Leben nicht um seiner selbst willen, sondern nur unter Vorbehalt des Bestehens der Qualitätskontrolle gewollt und erzeugt. Menschliches Leben darf aber nicht verzweckt werden."
Doch wäre es auch absurd, einerseits menschliche Embryonen nicht sterben lassen zu dürfen, jedoch bei schweren Behinderungen Abtreibungen zu erlauben, sagte Kreplin weiter. Der BGH hatte den Freispruch eines Arztes bestätigt, der bei drei Paaren mit erblichen Vorbelastungen Eizellen außerhalb des Körpers befruchtet und die Embryonen untersucht hatte. Den Frauen wurden Eizellen ohne Gendefekte übertragen, die anderen Embryonen starben ab. Der BGH sah darin keinen Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz.
Oberkirchenrat Kreplin sprach sich mit Blick auf das Urteil für klare Regelungen aus, um einen Dammbruch zu verhindern. "Was bedeutet schwer behindert genau? Wo ist die Grenze?" Solche Fragen müssten geklärt werden. Dabei könne auf Erfahrungen aus dem Ausland zurückgegriffen werden.
Jan Badewien, einer der Direktoren der Evangelischen Akademie Baden, erklärte: "Natürlich bedarf es einer strengen Begrenzung der Kriterien - aber die Befürchtungen, es könnte zu 'Designerkindern' kommen, ist doch nicht real." Angesichts der Belastung für die betroffenen Frauen sei nicht mit vielen Fällen der PID-Behandlung zu rechnen.
Ethisch stelle sich die Frage, ob einem Ehepaar zugemutet werden könne, ein schwerst behindertes Kind zu bekommen, wenn die Möglichkeit bestehe, der Frau einen gesunden Embryo einzupflanzen. "Ist es menschenwürdig, Eltern, die schon ein schwer behindertes Kind haben oder von einem Gendefekt wissen, eine mögliche Diagnose vorzuenthalten?", fragte Badewien, der auch Weltanschauungsbeauftragter der Landeskirche ist. Die PID sei ein ethisches Folgeproblem der In-Vitro-Fertilisation, der "Zeugung im Reagenzglas".
Auch der Rektor der Evangelischen Hochschule Freiburg, der Sozialethiker Reiner Marquard, sprach von einem "moralischen Dilemma": "Man kann nicht schuldfrei entscheiden." Die Kirche sollte dieses Dilemma erkennen und den Betroffenen zur Seite stehen.
Die Evangelische Kirche in Deutschland hatte das BGH-Urteil bedauert. Der Präsident des EKD-Kirchenamts, Herrmann Barth, sagte, die Präimplantationsdiagnostik beruhe auf Verbrauch und Vernichtung menschlicher Embryonen. Die Würde auch des frühen menschlichen Lebens verbiete es jedoch, dass es "bloß als Material und Mittel zu anderen Zwecken genutzt und erst recht gar nur erzeugt wird". Es sei zwar richtig, dass die Zulassung der PID in Deutschland pro Jahr nur eine geringe Zahl von Fällen betreffe. Doch sei das Risiko, das die ursprüngliche Begrenzung bei der Auslese von Embryonen nicht durchgehalten werden könne, sehr groß, sagte Barth dem epd.

Hörfunkbeitrag des ERB zur Präimplantationsdiagnostik