Kirchensteuer
Ihre Kirchensteuer ermöglicht der Evangelischen Landeskirche in Baden eine umfassende geistliche und soziale Arbeit.
Barbara Bauer
Gottesdienst und Kirchenmusik, Kindergarten und Diakoniestation, Kinder- und Jugendarbeit, Angebote für Senioren und Bildungsarbeit sowie vieles andere mehr: In allem bezeugt die Evangelische Landeskirche in Baden Gottes Liebe zu allen Menschen und leistet einen wichtigen Beitrag für die soziale Kultur in unserer Gesellschaft. Mit diesen Seiten informieren wir Sie über die Kirchensteuer als wesentlichen Bestandteil des kirchlichen Finanzwesens.
Für Ihre Beiträge an Kirchensteuern und Spenden sowie besonders an Zeit und Engagement danke ich Ihnen herzlich. Mit Ihren Beiträgen sorgen Sie dafür, dass die Evangelische Landeskirche in Baden auch weiterhin eine Kirche für die Menschen vor Ort sein kann.
Barbara Bauer,
Geschäftsleitende Oberkirchenrätin der
Evangelischen Landeskirche in Baden
Hier gelangen Sie zu den Seiten des Referates 7: Geschäftsleitung und Finanzen
Kirchensteuer - Erhebung und Systematik
Reduzierung der Kirchensteuer: Kappung und Erlass
In wenigen, ganz bestimmten Fällen, können wir die Höhe der Kirchensteuer ermäßigen. Die so genannte „Kirchensteuerkappung“ ist eine alternative Berechnung der Kirchensteuer, die zu einem günstigeren Ergebnis führen kann. Weiterlesen
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe
Das „besondere Kirchgeld“ ist eine Sonderform der Kirchensteuer. Es wurde in der Evangelischen Landeskirche in Baden 1998 eingeführt, um eine gleichmäßige und leistungsgerechte Besteuerung zu erreichen. Weiterlesen
Kirchensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abgeltungssteuer)
Seit 01. Januar 2009 gibt es die so genannte „Abgeltungssteuer“. Die Einkommensteuer auf Kapitalerträge wird vom Geldanlageinstitut direkt und – das ist neu – mit abgeltender Wirkung an das Finanzamt abgeführt. Das aufwändige Ausfüllen der entsprechenden Formulare in der Einkommensteuererklärung kann dadurch vermieden werden. Inwieweit die Kirchensteuer von diesem neuen Verfahren betroffen ist können Sie hier weiterlesen…
Geschichte der Kirchensteuer
Wieso darf die Kirche eigentlich Steuer erheben? Und seit wann gibt es die Kirchensteuer?
Zur Geschichte der Kirchensteuer können Sie hier weiterlesen…
Zukunftsprognose
"Sterbeüberhang". Ein unschönes Wort, welches umschreibt, dass der Anzahl der Taufen eine höhere Anzahl von Sterbefällen gegenübersteht. Wie wir die Zukunft der Kirchensteuer im Rahmen der demographischen Entwicklung sehen, können Sie hier weiterlesen…
Wer zahlt wie viel?
Die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen absetzbar. Durch die Zahlung von Kirchensteuer sinken also die Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag. Die finanzielle Belastung durch die Kirchensteuer ist geringer als der Kirchensteuerbetrag. Hier finden Sie einige Beispiele.
Kirchensteuerservicetelefon
Beim kostenlosen Kirchensteuerservicetelefon oder bei unseren Mitarbeitern werden Ihre Fragen gerne beantwortet.
Kirchensteuerservicetelefon: 0800 713 71 37
Evangelischer Oberkirchenrat - Finanzreferat – Bereich Steuern:
Ludwig Bruch:
Telefon: 0721 9175 709
Fax: 0721 9175 25 709
ludwig.bruch@ekiba.de
Martin Maissenbacher:
Telefon: 0721 9175 705
Fax: 0721 9175 25 705
martin.maissenbacher@ekiba.de

Kirchensteuer konkret - Broschüre als pdf-Dokument zum Download