Aktenplan

 

Geschichte des Aktenplans in der Evangelischen Landeskirche in Baden

 

Seit 1831 existiert eine Registraturordnung für den Evangelischen Oberkirchenrat in Karlsruhe und zum 1. September 1897 trat eine Verordnung über die „Geschäftsführung der Dekanate und Pfarrämter“ in Kraft. Mit der Einführung einer neuen Archiv- und Registraturordnung im Jahr 1950 traten die alten Verordnungen außer Kraft. Diese Archiv- und Registraturordnung bestand aus sieben Gruppen und erläuterte in den Vorbemerkungen ausführlich, wie eine Registratur anzulegen, eine ungeordnete Registratur zu ordnen und eine Registratur zu führen sei. Des Weiteren wird vermerkt, wie die Ablage von Schriftstücken, das Heften von Akten sowie die Zusammenlegung und Trennung von Akten durchgeführt werden muss. Schließlich wird dargestellt, wie und wann eine Akte geschlossen werden kann und wie ein Findbuch angelegt wird. Auch die richtige „Aufbewahrung der Akten und der Altregistratur bzw. Archiv“ wird in dieser Verordnung vorgeschrieben.
Mit Wirkung vom 1. Juli 1974 wurde eine neue Registratur- und Archivordnung für den Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden eingeführt. Die Einführung der neuen Registratur- und Archivordnung resultierte auf die in vielen Gebieten einsetzende Differenzierungen des kirchlichen Dienstes und Lebens. Die größte Veränderung zum Aktenplan von 1949 war die Erweiterung um eine Aktengruppe. Die Gruppe 7 (Geschäftsführung und Statistik) wurde zur neuen Gruppe 4 (Allgemeine Amtsführung und Verwaltung) und die alte Aktengruppe 4 wurde in Gruppe 7 (Gemeinde und ihre Gruppen) und Gruppe 8 (Diakonische Arbeit) aufgeteilt. Erläuterungen zum Anlegen einer Registratur oder eines Archivs enthielt diese Registratur- und Archivordnung nicht mehr so ausführlich, wie es noch 1949 der Fall war.
Im Zuge der Veröffentlichung der „Verordnung zum Schutze des Archivgutes in der Evangelischen Landeskirche in Baden“ sowie der „Verordnung über die Benutzung des kirchlichen Archivgutes“, wurde im Mai 1989 auch ein neuer Aktenplan erstellt, wobei die 8 Aktengruppen beibehalten wurden. Der neue Aktenplan brachte seinen Vorgänger lediglich auf einen gegenwartsnahen Stand. Zudem wurde das Stichwortverzeichnis im Anhang erweitert.
Seit 1974 ist der Aktenplan der Evangelischen Landeskirche in Baden für alle kirchlichen Dienststellen verbindlich. Das heißt, er wird sowohl vom Evangelischen Oberkirchenrat in Karlsruhe, als auch von Pfarr- und Kirchengemeindeämtern, Dekanaten, landeskirchlichen Werken und Verwaltungsstellen genutzt. Er ist in seiner Darstellung als Gerüst aufzufassen und kann, wenn nötig, erweitert bzw. ergänzt werden.

 

Auf dieser Seite finden Sie neben der Geschichte des Aktenplans noch eine Beschreibung der verschiedenen Aktengruppen sowie eine Übersicht über den Aktenplan. Zudem erhalten Sie hier den differenzierten Aktenplan von 1989 als pdf-Dokument sowie ein ausführliches (über 200 Seiten umfangreiches) Stichwortverzeichnis zum Aktenplan.