Ökumenische Trauungen
Die erste ökumenische Gottesdienstordnung für Trauungen
Im Jahr 1974 wurde die Ordnung der gemeinsamen kirchlichen Trauung von der Erzdiözese und der Landeskirche sowie der Brüderunität, der Evangelisch-methodistischen Kirche und der Altkatholischen Kirche erarbeitet und verabschiedet. Evangelische und katholische Geistliche gestalten gemeinsam den Traugottesdienst (nach dem so genannten Formular C), die Trauung gilt für beide Konfessionen und wird sowohl im evangelischen als auch im katholischen Kirchenbuch eingetragen. Sie unterscheidet sich also von den evangelischen oder katholischen Trauordnungen, in denen die andere Konfession jeweils nur beteiligt ist.
Bezugsadresse für Formular C:
Evangelischer Oberkirchenrat
Bestellservice
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