Fort- & Weiterbildung

 

"Kompetenzen erhalten - vertiefen - erweitern" - Personalförderung durch Fortbildung

Personalförderung in unserer Landeskirche ist ein Dienst der Kirchenleitung für alle Personen, die in Gemeinde, Schule und diakonischen Einrichtungen hauptamtlich und ehrenamtlich mitarbeiten. Durch gezielte Fortbildung berät, begleitet und fördert sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Arbeitsfeldern und trägt dazu bei, dass sie ihren Auftrag, das Evangelium in Wort und Tat zu verkündigen, sachkundig und glaubwürdig wahrnehmen können.
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      Abteilung "Lehrerbildung – Schule und Gemeinde" im EOK

       

      Mit dem Religionsunterricht (RU) in den Schulen nimmt die Kirche wesentliche Teile ihrer Mitverantwortung für Bildung und Erziehung der jüngeren Generation wahr.

      Manfred Kuhn, Kirchenrat
      Manfred Kuhn, Kirchenrat

      Dabei hat die Abteilung das Ziel, die Qualität des evangelischen Religionsunterrichts zu sichern und zu verbessern, seine Weiterentwicklung zu fördern und in diesem Sinn bei der Ausbildung sowie der Fort- und Weiterbildung der Religionslehrkräfte für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen mitzuwirken. 

      Die Zielsetzung schließt die fachliche Beratung der Schuldekaninnen und Schuldekane ein, die in den Kirchenbezirken für die Begleitung der Religionslehrkräfte zuständig sind. Die Arbeit geschieht in enger Kooperation mit dem Religionspädagogischen Institut und den landeskirchlichen Beauftragten für Kindergottesdienst und Konfirmandenunterricht.

       

      Aufgaben: 

      • Referent für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen (Schulentwicklung, Bildungspläne; Fragen der Ausbildung, Prüfungen, Fort- und Weiterbildung der Religionslehrkräfte), Zusammenarbeit mit dem Religionspädagogischen Institut Baden, der Ev. Landeskirche in Württemberg sowie der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Erzdiözese Freiburg 
      • Fachliche Beratung der Schuldekaninnen und Schuldekane; Sichtung und Zusammenfassung der Jahresberichte 
      • Fortbildung von Lehrkräften im evangelischen Religionsunterricht: Koordination der Fortbildungsmaßnahmen an den staatlichen Akademien; Konzeption der Fortbildungsangebote (in Zusammenarbeit mit dem RPI)  
      • Mitwirkung bzw. Entsendung von kirchlichen Prüfern zu den 1. Staatsprüfungen an der Theologischen Fakultät und den Pädagogischen Hochschulen 
      • Vocatio: Erteilung, Lehrgänge und Nachqualifizierung 
      • Konfessionelle Kooperation nach der Vereinbarung vom 1. März 2005: In Zusammenarbeit mit dem Erzbischöflichen Ordinariat Freiburg Bearbeitung der Anträge, Organisation der Einführungs- und Auswertungstagungen, kirchliche Evaluation, Begleitung im Koordinierungsausschuss 
      • Gremienarbeit: Landesfachschaftskonferenz (LaFaKo), Gemeinsame religionspädagogische Kommission (GRK), Lernmittelkoordinierungsausschuss (Com-bo)

           

          "Kompetenzen erhalten - vertiefen - erweitern" - Personalförderung durch Fortbildung

          Personalförderung in unserer Landeskirche ist ein Dienst der Kirchenleitung für alle Personen, die in Gemeinde, Schule und diakonischen Einrichtungen hauptamtlich und ehrenamtlich mitarbeiten. ....