„Heiraten Sie die Damen, dann sind sie weg…“

 

Die ersten Theologinnen in der Evangelischen Landeskirche in Baden: Am 1. März 1890 wurden Frauen in Baden per Dekret zum Hochschulstudium zugelassen

Heute regt der Satz in der Überschrift wohl eher zum Schmunzeln an. Aber Mitte der 20er Jahre des letzten Jahrhunderts galt dieser Satz von Theologieprofessor Hans von Schubert an der Theologischen Fakultät in Heidelberg als stehender Begriff.
Am 1. März 1890 wurde zum ersten Mal in Deutschland in der badischen Markgrafschaft Frauen erlaubt, sich an einer der beiden Universitäten Heidelberg und Karlsruhe zu einem Studium einzuschreiben.

Erste Hürde war für Theologie studierende Frauen das Examen. Die erste, im Sommer 1904 ordentlich immatrikulierte Studentin der Theologie an der Universität Heidelberg, war die in Lennep geborene Adelheid Thönes, Absolventin des Gymnasiums in Wesel. Ihr folgte im Sommer 1905 Eva Witzig. Beide Studentinnen blieben aber nur ein Semester.

Da sie zu den kirchlichen Prüfungen nicht zugelassen wurden, schlossen sie das Studium mitunter mit der Promotion ab, wie beispielsweise 1907 Carola Barth, 1915 Olga Tugemann, 1917 Maria Heinsius. Elsbeth Oberbeck (1871 in Breslau geboren und 1944 in Heidelberg gestorben) war die erste Frau, die bereits 1916 und 1917 in Baden die beiden theologischen Prüfungen ablegen konnte. Andere Landeskirchen ermöglichten dies erst gegen Ende der 20er Jahre. Grete Gillet war die erste Frau, die 1923 dann auch in den landeskirchlichen Dienst als Leitende Theologin der Frauenarbeit übernommen wurde.

Waren Frauen in der Philosophischen Fakultät immatrikuliert, gab es zwar die Möglichkeit der Prüfung für das höhere Lehramt. Aber damit war zugleich der Weg in den landeskirchlichen Dienst verbaut. Um Frauen, die in der theologischen Fakultät eingeschrieben waren, wenigstens den Studienabschluss zu ermöglichen, haben etwa ab Mitte der 20er Jahre theologische Fakultäten das sogenannte Fakultätsexamen eingeführt. Die Evangelische Landeskirche in Baden war die erste, die von Anfang an Frauen zu beiden theologischen Examina zugelassen hat. Anspruch auf nachfolgende Aufnahme in den landeskirchlichen Dienst war damit aber nicht verbunden.

Praktikantin, Pfarrhelferin, Pfarrkandidatin...

Elsbeth Oberbeck war 1918 mit einem Privatvertrag in den Dienst der Kirchengemeinde Heidelberg getreten. Sofort waren bei ihr alle Fragen akut, die das Theologinnenamt betreffen: Ordination, Titel, Talar. Sofort wurden auch zu all diesen genannten Fragen Anträge an den Oberkirchenrat gestellt (zumeist vom Heidelberger Dekan), aber von diesem alle auch ausnahmslos abgelehnt. Elsbeth Oberbeck hat schon 1918 gegen den Willen des Oberkirchenrates den Titel „Pfarrgehilfin“ geprägt. Dieser Titel hat später auch in anderen Landeskirchen Eingang gefunden. Elsbeth Oberbeck wollte mit ihm die akademische Ausbildung der Theologin betonen. Sie sprach immer vom Amt der Theologin, das außer Pflichten auch Rechte einschließe. Neben dem Titel Pfarr-gehilfin gab es – in allen Landeskirchen – eine Unzahl von anderen Dienstbezeichnungen; angefangen bei einfach „Fräulein“ über „Praktikantin, Pfarrhelferin, Pfarrkandidatin, Prädikantin, Religionslehrerin“, bis hin zu „Diakonisse“ oder – zumindest in der Diskussion – gar „Domina“ oder „Donna“ und – nicht zu vergessen: „Vikarin“. In Baden wurde 1962 allen im Dienst stehenden Vikarinnen der Titel „Pfarrerin“ verliehen, auch wenn sie noch nicht zum Gemeindepfarramt zugelassen waren, in andern Landeskirchen geschah dies entsprechend.

Der für Elsbeth Oberbeck gestellte Antrag auf Ordination wurde vom Oberkirchenrat abgelehnt, ebenso der Antrag auf eingeschränkte Ordination oder (es folgten immer niedrigere Anträge) auf Einsegnung oder auf Einführung oder auch nur auf Vorstellung im Gottesdienst. Die Sakramentsverwaltung für ihren Bereich wurde Elsbeth Oberbeck allerdings bereits 1920 gewährt.

Seit Anfang der 30er Jahre wurden Frauen in den meisten Landeskirchen eingesegnet, in Baden aber erst 1944.
Elsbeth Oberbeck durfte keinen Talar tragen. Sie hat sich bei Amtshandlungen einfach ein großes Tuch umgelegt. Mündlich vom Oberkirchenrat genehmigt, durften in Baden die Theologinnen seit 1942 den Talar tragen, ohne Beffchen. Erst 1944 erfolgte auch gesetzliche Genehmigung; das Wort Talar wurde dabei tunlichst vermieden, es hieß „entsprechende Gewandung“.

Ein langer Weg

Bei Elsbeth Oberbeck tritt die Frage des „Zölibats“ nicht auf. Wie der Oberkirchenrat, ging sie wohl auch selbst davon aus, dass Amt und Familie nicht vereinbar wären. In Baden ist die Verpflichtung zur Ehelosigkeit der Frauen im „Pfarrdienst“ erst 1944 schriftlich fixiert worden, aber gegolten hat sie, wie in allen Landeskirchen, von Anfang an. In allen Landeskirchen sind erst mit der Zulassung der Frau zum Gemeindepfarramt alle Hürden beseitigt worden, die schon bei Elsbeth Oberbeck aufgetreten waren. Erst jetzt geschah die volle Ordination, erst jetzt fiel der Zölibatsparagraph. Erst jetzt hatten die Frauen das Bewerbungsrecht auf ausgeschriebene Stellen. Erst jetzt standen ihnen alle Ämter offen.

Es war bis dahin – nicht nur im zeitlichen Rahmen – ein weiter Weg gewesen. Es hatte viele Zwischenstationen gegeben. Ein wesentlicher Schritt der Kirchenleitung, der wohl für die Frauen am Schmerzlichsten gewesen sein dürfte: dass nach dem Krieg alle Frauen, die während des Krieges lt. „Notstandsparagraph“ mit der Verwaltung von Gemeinden beauftragt worden waren, wieder aus diesen entfernt wurden. Viele wurden mit der Verwaltung von Klinikpfarrämter betraut. Religionsunterricht an Schulen, jetzt auch Gymnasien durften sie schon länger abhalten.

Dass sowohl Männer wie Frauen gleichberechtigt in das Predigtamt berufen werden können, ist seit Mitte der 60er Jahre zuerst in der damaligen DDR, 1971 in Baden, 1991 zuletzt in Schaumburg-Lippe möglich gewesen.

Rolf Pfeffer, Referent für Öffentlichkeitsarbeit

       

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