Ältestenkreis und Kirchengemeinderat

 

Ob in einer Gemeinde der Ältestenkreis gleichzeitig auch der Kirchengemeinderat ist, hängt davon ab, ob die Gemeinde, rechtlich gesehen, eine Pfarrgemeinde oder eine Kirchengemeinde ist.

Die Kirchenältesten bilden mit dem Gemeindepfarrer oder der Gemeindepfarrerin den Ältestenkreis. Die Größe des Ältestenkreises hängt davon ab, wieviele Gemeindemitglieder die Pfarrgemeinde hat. Den Vorsitz übernimmt einer der Ältesten oder der Pfarrer bzw. die Pfarrerin. Ältestenkreise sind keine geschlossene Gesellschaft. Andere haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen zu bestimmten Tagungspunkten eingeladen werden.

Der Ältestenkreis trifft sich in der Regel einmal im Monat. Er „leitet die Gemeinde und trägt Verantwortung dafür, dass der Gemeinde Gottes Wort rein und lauter gepredigt wird, die Sakramente in ihr recht verwaltet werden und der Dienst der Liebe getan wird", heißt es in der Grundordnung (§22 GO) der badischen Landeskirche.

Der Ältestenkreis berät und entscheidet über geistliche, finanzielle, rechtliche und verwaltungsmäßige Angelegenheiten. Er trägt Verantwortung für Verkündigung, Seelsorge und Diakonie in der Pfarrgemeinde. Die Themen, um die es bei den Ältestensitzungen geht, sind also vielfältig: Jugendarbeit und Kirchenmusik, Diakoniestation und Kindergarten, Krankenbesuche und Gemeindefeste, Besuche bei den Neuzugezogenen und Aufnahmen in die Kirche stehen auf dem Programm. Kirchenälteste haben mit ganz konkreten Fragen zu tun: Wofür wollen wir Geld ausgeben? Sind wir eine einladende Gemeinde,  in der auch Neuzugezogene Kontakt finden? Wie können wir als Christen in dieser Welt leben? Sind wir eine Gemeinde, die sich auch um Kinder, Jugendliche und alte Menschen kümmert? Geistliches und Organisatorisches läßt sich im Leben der Gemeinde nicht trennen.

Zur Pfarrgemeinde gehören die Gemeindemitglieder, der Pfarrer oder die Pfarrerin und als wichtigstes Gremium der Ältestenkreis. Neben der Pfarrgemeinde gibt es die Kirchengemeinde. Nicht die Pfarrgemeinden, sondern die Kirchengemeinden haben rechtliche Eigenständigkeit. Die Kirchengemeinde wird repräsentiert und rechtlich vertreten durch den Kirchengemeinderat.

„Umfasst die Kirchengemeinde eine Pfarrgemeinde, so ist der Ältestenkreis zugleich der Kirchengemeinderat." (§27 GO) Jede Pfarrgemeinde bildet also entweder selbst eine Kirchengemeinde und dann sind die Kirchenältesten auch Kirchengemeinderäte, oder sie gehört zusammen mit anderen Pfarrgemeinden zu einer Kirchengemeinde. In den Städten findet man solche Zusammenschlüsse häufig. Dann gehören nicht automatisch sämtliche Kirchenälteste der Pfarrgemeinde auch dem Kirchengemeinderat an.

Zum Kirchengemeinderat gehören die von den Pfarrgemeinden bestimmten Kirchenältesten, Pfarrer und Pfarrerinnen. Auch die im Bereich der Kirchengemeinde tätigen hauptamtlichen Religionslehrer und -lehrerinnen sind hier vertreten.

Insgesamt sollen nicht mehr als 40 Kirchenälteste Mitglieder des Kirchengemeinderats sein. Die Zahl der stimmberechtigten Pfarrer und Pfarrerinnen ist beschränkt: Sie darf die Hälfte der Zahl der Kirchenältesten nicht überschreiten.

Der Kirchengemeinderat hat also Kompetenzen, die über diejenigen des Ältestenkreises hinausgehen, z. B. wenn die Kirchengemeinde Trägerin eines Kindergartens ist. Das bedeutet für die Ältestenkreise auch eine Entlastung bei ihrer Arbeit. Wenn nicht sämtliche Kirchenälteste einer Pfarrgemeinde dem Kirchengemeinderat angehören, dann hat der Kirchengemeinderat vor einer Entscheidung, durch welche die Pfarrgemeinde betroffen wird, den Ältestenkreis dieser Pfarrgemeinde anzuhören. (§33 GO) (Text entnommen aus dem Handbuch für Kirchenälteste 2007)

       

      Präsidentin macht Ältesten zur Halbzeit Mut

       

      Karlsruhe, (03.02.2011). „Mit ihrem Engagement im Gottesdienst, in den verschiedenen Gemeindekreisen oder in der diakonischen Arbeit bezeugen Sie auf je eigene Weise das Evangelium“, schreibt die Präsidentin der Landessynode, Margit Fleckenstein, an die rund 5.500 Ältesten der badischen Landeskirche.

      Zur Halbzeit der Amtsperiode ermutigt sie die ehrenamtlich in der Gemeindeleitung Tätigen, Bilanz ihrer Arbeit zu ziehen. Dies könne durch Instrumente wie den Kirchenkompass oder eine Zukunftswerkstatt geschehen. Proviant für die kommenden Jahre biete auch der badische Zukunftskongress am 22. Oktober 2011 im Kongresszentrum Karlsruhe.

      Den ganzen Text des Briefes lesen Sie hier (pdf-Dokument zum Download).

      (Marc Witzenbacher, Pressesprecher)

           

          Gemeinde leiten

          Unter diesem Stichwort haben wir Ihnen wichtige Infos rund um die Arbeit als Verantwortliche in der Gemeindeleitung zusammengestellt.

           

          Kirchenkompass

          Gemeinsam Verantwortung für die Gemeindearbeit übernehmen – das ist die Aufgabe der Ältestenkreise und Kirchengemeinderäte. Dazu gehört die Planungsarbeit mit dem Entwickeln von Zielen. Hier kann der Kirchenkompass helfen, Schwerpunkte zu setzen und eine Konzeption zu entwickeln.

           

          Fortbildungen für Kirchenälteste und andere ehrenamtliche Mitarbeiter/innen

          Lernen an und mit der Gemeinde gehört zur grundlegenden Lebendigkeit einer Gemeinde. Die Kirchenältesten und andere kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können landeskirchliche Fortbildungsangebote wahrnehmen.

           

          Ältestenhandbuch 
          und Grundordnung

          Hier können Sie die einzelen Kapitel des Handbuches für Kirchenälteste 
          downloaden.

           

          Lebensordnungen

          Die so genannten Lebensordnungen regeln Fragen zu den Amtshandlungen Taufe, Konfirmation, Trauung und Bestattung. Sie können nämlich nicht in einer Gemeinde so und in einer  anderen anders beantwortet werden.

           

          Informationen über Gruppen(pfarr)ämter

          Eine erste Orientierungshilfe für Ältestenkreise, die über die Errichtung von Gruppenpfarrämtern oder Gruppenämtern nachdenken.