ekiba aktuell (23.04.07)

 

Frühjahrstagung der Landessynode - Vorschau und grundlegende Informationen

Plenumssitzung
Plenumssitzung

Von 25. bis 29. April 2007 tagt die Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden im Haus der Kirche in Bad Herrenalb. Und was genau berät die Landessynode dort?
Lesen Sie hier einige grundsätzliche Informationen zur Synode und einen Ausblick auf die wichtigsten Punkte der Frühjahrstagung:

Was ist die Landessynode?
Die Landessynode ist neben dem Landesbischof, dem Landeskirchenrat und dem Evangelischen Oberkirchenrat eines der vier landeskirchlichen Leitungsorgane.
Sie ist die Versammlung von gewählten und berufenen Mitgliedern der Landeskirche. Jeder Kirchenbezirk entsendet je nach Größe zwei bis drei von den Bezirkssynoden gewählte Mitglieder, dazu kommen die berufenen Mitglieder. Sie vertreten besondere Gruppen oder Berufszweige, die den Beratungen nützlich sein können. Höchstens ein Drittel der Synodalen dürfen Theologen sein.

Was berät die Landessynode?
Die Landessynode kann alle Angelegenheiten der Landeskirche in den Kreis ihrer Beratungen ziehen und Wünsche und Anregungen an die anderen Organe der Kirchenleitungen richten. In der Regel befasst die Landessynode sich jedoch mit der Behandlung von Geschäftseingängen. Kommt eine Bitte oder Anregung bei der Präsidentin ein, so wird sie auf Inhalt und Form geprüft. Ist sie unzulässig oder zur synodalen Behandlung ungeeignet, ist die Landessynode unzuständig; oder hat sich die Landessynode schon in letzter Zeit mit der Angelegenheit befasst wird der Eingang zurückgewiesen; die Präsidentin unterrichtet den Ältestenrat. Er besteht aus den beiden Vizepräsidenten, den 6 Schriftführern, den 4 Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse und 5 weiteren von der Synode gewählten Mitgliedern.

Die Landessynode arbeitet neben dem Plenum in vier ständigen Ausschüssen, die eigene Schwerpunkte haben:

Der Rechtsausschuss beschäftigt sich z.B. mit Fragen des Arbeitsrechts und der Mitarbeitervertretung.

Der Finanzausschuss kümmert sich um Haushaltsplan und die Finanzierung von kirchlichen Bauvorhaben.

Der Hauptausschuss ist zuständig für grundsätzliche Fragen der Kirche und der Verkündigung. Er behandelt auch theologische Themen wie Taufe und Trauung.

Im Bildungs- und Diakonieausschuss geht es um Aus- und Fortbildung sowie um Aufgaben der Diakonie. Also etwa um Themen wie Kindergärten und Konfirmandenunterricht.
Die wichtigsten Themen der Synode werden von allen Ausschüssen behandelt.

Die wesentlichen Punkte auf der Frühjahrstagung der Landessynode im April 2007:

Landesbischof Dr. Ulrich Fischer gibt Bericht zur Lage
Im letzten Jahr hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) mit einem 100 Seiten starken Impulspapier Wegmarken für die evangelische Kirche in Deutschland für die nächsten 25 Jahre gesetzt. Vieles davon ist öffentlich breit und zum Teil auch kontrovers diskutiert worden. In den Text flossen durch die Mitarbeit von Oberkirchenrat Dr. Michael Nüchtern auch badische Ideen und Ziele ein.

Bereits im Jahr 2004 hat sich die Evangelische Landeskirche in Baden auf einen Prozess eingelassen, strategische Ziele für die Zukunft der Evangelischen Landeskirche in Baden zu finden und diese in ihrer Arbeit umzusetzen. Mit dem so genannten „Kirchenkompass“ ist dann ein Verständigungsprozess über die Leitbilder und die strategischen Ziele der landeskirchlichen Arbeit entstanden. Es geht dabei um einen Kommunikationsprozess, der Partizipation und Konziliarität voraussetzt.

Am Beginn des Prozesses standen vom Landesbischof entworfene und von den Leitungsgremien adapierte Leitbilder für die Evangelische Landeskirche in Baden, die auf biblischen Bildern basieren. Im Frühjahr 2006 hatte Landesbischof Dr. Ulrich Fischer die Leitbilder der Synode vorgestellt und einen öffentlichen Diskurs eröffnet, der seither in vielfältiger Weise stattfindet und noch nicht abgeschlossen ist.
Die Landessynode entwickelte aus der Diskussion der Leitbilder heraus in mehreren Schritten sechs strategische Ziele, die nun im Frühjahr endgültig verabschiedet werden.

Landesbischof Dr. Fischer wird in seinem Bericht zur Lage noch einmal die wesentlichen Punkte aufgreifen und diese in den gesamten Reformprozess der EKD einordnen.

Neufassung der Grundordnung
Die Grundordnung (GO) ist das „Grundgesetz“ der Evangelischen Landeskirche in Baden. Die letzte Fassung der Grundordnung datiert aus dem Jahre 1958. Sie gilt nach einer umfassenden Revision in den siebziger Jahren und einigen Änderungsgesetzen bis heute. Mit der nun vorgelegten Neufassung der Grundordnung sollen die bisherigen Entwicklungen berücksichtigt und den heutigen Erfordernissen angepasst werden. Gesellschaftliche Entwicklungen stellen bisherige Strukturen und Arbeitsweisen der Kirche in Frage. So kann zum Beispiel die Organisationsform der Parochie (ein festgelegtes Gebiet für eine Kirchengemeinde) nicht mehr für sich beanspruchen, die einzige mögliche Form der Gemeindebildung zu sein. Die GO muss sich anderen Formen der Gemeindebildung öffnen, etwa den Personalgemeinden (Personen aus unterschiedlichen Gebieten bilden die Gemeinde).

Zudem soll die GO von Vorschriften entschlackt werden, die in anderen Gesetzen geregelt werden können. In der GO sollen nur die „grundlegenden Bestimmungen“ enthalten sein.

Der vorliegende Entwurf der GO ist das Ergebnis einer Konsultation, die im Jahre 2006 über eine vom Evangelischen Oberkirchenrat vorgelegte Textfassung stattgefunden hat. An diesem Prozess haben sich eine Reihe von Bezirkssynoden, Bezirkskirchenräten, Pfarrkonventen und einzelne Gemeinden beteiligt. Zudem haben die Ausschüsse der Landessynode in Klausurtagungen die GO beraten. Daneben haben die Theologische Fakultät Heidelberg, die Evangelische Fachhochschule Freiburg, das Kirchenrechtliche Institut der EKD und eine Reihe von Einzelpersonen und Vereinigungen ihre Stellungnahme abgegeben.
Auf der Frühjahrstagung soll nun die Neufassung der GO endgültig verabschiedet werden.

Fusion der Kirchenbezirke Wiesloch und Schwetzingen
Die Landessynode hat in ihrer Amtsperiode 1996-2002 wiederholt die Frage einer Kirchenbezirksstrukturreform beraten. Diese sollte auch in Zukunft die Arbeitsfähigkeit der Kirchenbezirke erhalten. Eine Ausrichtung an der Zahl von ca. 20 bis 40 Pfarrstellen in einem Kirchenbezirk wurde als schlüssig betrachtet.
Der Synode liegt nun das Gesetz zur Fusion der beiden Kirchenbezirke Wiesloch und Schwetzingen vor. Diese sollen zum 1. April 2008 zum Kirchenbezirk Südliche Kurpfalz fusionieren. Zudem berät sie über Möglichkeiten der Umstrukturierung der Ortenau (Kirchenbezirke Kehl, Offenburg, Lahr).

Eckdaten zum Doppelhaushalt 2008/2009
Der Gesamthaushalt der Evangelischen Landeskirche in Baden beträgt rund 300 Mio Euro. Haupteinnahmequelle sind die Kirchensteuern, die mehr als zwei Drittel der Einnahmen ausmachen. Die Entwicklung der Kirchensteuer war im vergangenen Jahr positiver als erwartet. Statt der erwarteten 199 Mio Euro konnten rund 230 Mio Euro eingenommen werden. Diese Mehreinnahmen sind der wirtschaftlich positiven Entwicklung und dem spürbaren Rückgang der Arbeitslosigkeit in Baden-Württemberg zu verdanken. Im Großteil werden die Einnahmen der Versorgungsvorsorge zugeführt.

Dennoch wird aufgrund der demografischen Entwicklung und weiterer Faktoren eine strukturelle Einsparung nötig sein. Diese ist momentan auf rund 3 Mio Euro festgesetzt. Die Landessynode berät über die Eckdaten des Doppelhaushaltes 2008/2009, der dann endgültig im Herbst 2007 verabschiedet werden soll.

Ausführliche Berichterstattung über die laufende Synode