Landessynode beendet Frühjahrstagung

 

Novelle der Grundordnung beschlossen

Bad Herrenalb (28.04.07). Die Evangelische Landeskirche in Baden hat eine neue Grundordnung. Mit überwältigender Mehrheit wurde die Neufassung des „Grundgesetzes“ verabschiedet. Erste Beratungen zum Doppelhaushalt 2008/2009 stimmten zuversichtlich.

50 Jahre war die alte Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden in Kraft, jetzt wurde das Gesetzeswerk grundlegend novelliert. Schlanker und flexibler zeige sich das neue Gesetz, von dem sich die Synodalen mehr Offenheit für unterschiedliche Gemeindeformen sowie eine größere Entscheidungskompetenz vor Ort erhoffen. „Mit der neuen Grundordnung haben wir einen wichtigen Beitrag für mehr Transparenz geschaffen“, sagte Präsidentin Margit Fleckenstein. Das Gesetzeswerk zeige, dass sich die Evangelische Landeskirche in Baden den anstehenden gesellschaftlichen Herausforderungen stelle. Diskutiert wurde über eine Amtszeitbegrenzung kirchenleitender Ämter, was in der Synode aber letztlich nicht die erforderliche Mehrheit fand. Landesbischof und Oberkirchenräte werden demnach nach wie vor unbefristet berufen.

Beratungen zum Doppelhaushalt 2008/2009
Zwar flossen im letzten und auch in diesem Jahr etwas mehr Kirchensteuern, doch machen es die demografische Entwicklung und mögliche Steuerreformen nötig, dennoch den Gürtel enger zu schnallen. Mit Kürzungen von 2,9 Millionen in dem rund 300 Millionen Euro umfassenden Haushalt sehen die Synodalen die Landeskirche gut gerüstet für die Zukunft. Neben Sachkosten und Stellen in der Verwaltung sollen durch zweimonatige Vakanzen von neu zu besetzenden Pfarrstellen und einer langfristigen Reduktion von kirchlichen Lehrkräften im Religionsunterricht die Einsparungen erzielt werden. Die künftig geringer werdenden Schülerzahlen sowie die Verkürzung der Gymnasialzeit auf acht Jahre würden gerade diese Maßnahme nahe legen. Insgesamt rechne man aber bis zum Jahr 2010 mit einer deutlichen Entspannung der kirchlichen Finanzlage. Auf der Herbsttagung im Oktober 2007 wird das Zahlenwerk endgültig verabschiedet.
Mit sechs strategischen Zielen und Mitteln in Höhe von rund acht Millionen Euro bis 2010 will die Landeskirche aber dennoch neue befristete Projekte angehen. Dazu sollen bis zur nächsten Tagung Maßnahmen geplant werden, die vor allem im Bildungsbereich, der Verbesserung des Miteinanders von haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden sowie in diakonischen Aufgabengebieten liegen sollen.

Aussprache des Berichts von Landesbischof Fischer
Im Rahmen der Aussprache des Berichts von Landesbischof Ulrich Fischer würdigte die Landessynode die im November 2006 von der Innenministerkonferenz beschlossene Bleiberechtsregelung. Diese greife allerdings immer noch zu kurz: „Die Regelungen ermöglichen nur für einen Teil der langjährig geduldeten Flüchtlinge eine humanitäre Lösung“, sagte der Mannheimer Dekan Günter Eitenmüller, Vorsitzender des Bildungs- und Diakonieausschusses. Vor dem Hintergrund der Tragödie irakischer Flüchtlinge sei es nötig, bei der geplanten Änderung des Zuwanderungsgesetzes den konsequenten Schutz von Bürgerkriegsflüchtlingen zu gewährleisten. Die Synodalen appellierten an die Kirchengemeinden, Flüchtlingen bei Arbeits- und Wohnungssuche behilflich zu sein und sich bei ihren Bundestags- und Landtagsabgesordneten für eine erweiterte Bleiberechtsregelung einzusetzen.