Pioniere im Südwesten: Ökumenische Partnerschaften in Erzbistum und Landeskirche
Beispiele badischer Ökumene, Teil 2
Von Marc Witzenbacher, 30.04.2010
[1] Ein ganz besonderes Merkmal badischer Ökumene sind die Gemeindepartnerschaften, die es so nur in Baden gibt. Bislang haben rund 60 katholische Gemeinden bzw. Seelsorgeeinheiten und evangelische Kirchengemeinden eine solche Vereinbarung abgeschlossen.
[2] Die Idee stammt aus Großbritannien und ist eigentlich schon drei Jahrzehnte alt: Man schrieb das Jahr 1975 und der Zufall wollte es, dass der katholische Erzbischof Derek Worlock in Liverpool auf den anglikanischen Amtskollegen traf, Bischof David Sheppard – und in diesem auf einen ökumenischen Gesinnungsgenossen.
[3] Ökumenisches Miteinander nach britischem Vorbild
„Faith in the City“ hieß das sozial und gesellschaftspolitisch engagierte Projekt, das von den beiden Hauptkirchen der Stadt ausging und landesweit Furore machte. Seither wurden allein in Großbritannien über 850 lokale „ökumenische Partnerschaften“ gegründet. „Sie verstehen sich als lokale Zeichen einer gewachsenen und so bereits sichtbaren Einheit, die Jesus Christus für seine Kirche als Ganzes will und die der Heilige Geist in kleinen Schritten wirksam in Gang setzt“, so die Freiburger Theologin Johanna Rahner in einem Beitrag der Freiburger „Herder Korrespondenz“ von Januar 2004.
[4] Im Mai 2003, kurz vor dem ersten Ökumenischen Kirchentag in Berlin, war es dann auch in Rahners Heimatbistum soweit: die katholische Gemeinde Heilige Dreifaltigkeit und die evangelische Friedensgemeinde in Freiburg-Littenweiler schlossen einen Partnerschaftsvertrag, der beide Seiten zum ökumenischen Miteinander verpflichtet – nach britischem Vorbild.
"...möchten [wir] mit dieser Vereinbarung auch eine Grundlage für gemeinsames Handeln schaffen"
[5] „Getragen von der Überzeugung, dass wir durch die Taufe in einem Glauben miteinander verbunden sind, möchten wir mit dieser Vereinbarung auch eine Grundlage für gemeinsames Handeln schaffen“, heißt es im Text. Was das konkret für das „gemeinsame soziale und politische“ sowie „öffentliche Handeln“ bedeutet, wird in verschiedenen Paragrafen entfaltet, die unter anderem auch einen „Ökumenischen Gemeinderat“ der Vertragspartner vorsehen.
[6] Bewegung bei der Kirchenleitung
Eine Vereinbarung, die in Sachen Ökumene Schule machen könnte, wie der Freiburger Domkapitular Klaus Stadel befand, als die Pfarrei ihre Partnerschaft mit den evangelischen Nachbarn auch seitens des Erzbistums bestätigen lassen wollte. Die Initiative der Freiburger „Pioniergemeinden“ brachte auch die beiden Kirchenleitungen in Bewegung: Schon ein Jahr später, beim festlichen Gottesdienst an Pfingstmontag 2004, unterzeichneten Landesbischof Ulrich Fischer und Erzbischof Robert Zollitsch in Pforzheim eine „Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften zwischen evangelischen Pfarrgemeinden in der Evangelischen Landeskirche in Baden und römisch-katholischen Pfarreien in der Erzdiözese Freiburg“.
[7] Grundlage des Textes ist die 2001 von europäischen Kirchenvertretern in Straßburg unterzeichnete „Charta oecumenica“. Ihr Ziel ist es, „verbindliche Vereinbarungen zwischen Pfarrgemeinden und Pfarreien von Landeskirche und Erzdiözese anzuregen und zu unterstützen“ – möglichst unter Berücksichtigung solcher Gemeinden oder kirchlichen Gemeinschaften, „die zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg gehören“, wie es in der Einleitung heißt. Sechs Kapitel entfalten, worauf es in der Ökumene ankommt. Daneben bleibt Freiraum für die eigene Gestaltung – je nach der ökumenischen Situation der Gemeinden vor Ort.
[8] Ökumene gehört unumkehrbar zur Kirche
„Im ersten Jahr hat sich bei uns noch nicht viel geregt“, sagt Domkapitular Klaus Stadel, Ökumenereferent im Erzbischöflichen Ordinariat Freiburg, bei dem jede Vereinbarung über den Schreibtisch geht. Anders als bei den „Evangelischen“, deren Partnerschaften der Oberkirchenrat in Karlsruhe nurmehr „zur Kenntnis“ nimmt, müssen die Vereinbarungen katholischerseits vom Erzbistum „genehmigt“ werden.
[9] Dabei gehe es „nicht bloß um eine kirchenrechtliche Bestimmung“, wie Stadel erklärt. „Das hängt auch mit unserem Kirchenverständnis zusammen.“ Ökumene sei „nicht irgendeine beliebige Angelegenheit“ unter Ferner liefen oder in den Gemeinden. „Die Ökumene gehört unumkehrbar zur Kirche“, wie besonders das Zweite Vatikanische Konzil klargestellt habe, „dahinter gibt es kein Zurück.“
"...eine Rahmenvereinbarung muss auch der gewachsenen Ökumene vor Ort Rechnung tragen."
[10] Auch den Gemeinden ist die „offizielle“ Anerkennung „ihrer“ Ökumene wichtig. Im zeitweise zähen Mit- und Gegeneinander auf der Ebene der Kirchenleitungen begreifen sich viele von ihnen als Vorhut an der „Basis“, die Ökumene seit langem praktiziert: in Begegnungen und gemeinsamem Beten, Arbeiten und Feiern.
„Eine Partnerschaft muss offen sein“, betont auch Domkapitular Stadel. „Aber eine Rahmenvereinbarung muss auch der gewachsenen Ökumene vor Ort Rechnung tragen.“ Die Gemeinden sollten „schon einen gemeinsamen Weg“ gegangen sein.
Zur Einstimmung auf den 2 . Ökumenischen Kirchentag, der von 12.-16. Mai in München stattfindet, stellen wir Ihnen auf ekiba.de in loser Folge einige Beispiele badischer Ökumene vor.
Weitere Informationen über die Gemeindepartnerschaften finden Sie unter Themen & Arbeitsfelder > Ökumene & Partnerschaften > ...vor Ort > Ökumenische Gemeindepartnerschaften
Mehr zum Thema "Ökumene in Baden":
