Praktisches Laboratorium der Einheit: Konfessionsverschiedene Ehen

 

Beispiele badischer Ökumene, Teil 4

Von Marc Witzenbacher, 13.05.2010

[1] Seit vielen Jahren steigt die Zahl der konfessionsverschiedenen Paare. Während in früheren Zeiten solche Paare noch in einer sogenannten „Mischehe“ lebten und seitens beider großer Kirchen wenig bis kaum Unterstützung erfuhren, spricht man heute besser von konfessionsverbindenden Ehen. Es bestehen zahlreiche Angebote, um Paare auf eine konfessionsverbindende Ehe vorzubereiten oder getraute Paare auf ihrem Weg zu begleiten. 

[2] Als „peinlich“ benannte Julius Kardinal Döpfner das Wort „Mischehen“, als er nach Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils im Deutschlandfunk zur Frage nach der Einordnung konfessionsverschiedener Ehen durch die katholische Kirche interviewt wurde. Auf dem Konzil war durch die Öffnung gegenüber anderen Kirchen auch die Frage nach den konfessionsverschiedenen Ehen diskutiert worden. Vor dem Konzil waren diese „Mischehen“ noch verboten. Doch schon kurze Zeit nach dem Konzil setzte Papst Paul VI. mit dem am 1. Oktober 1970 veröffentlichten päpstlichen Motuproprio „matrimonia mixta“ („Mischehen“) die Kirchenstrafen für konfessionsverschiedene Ehen nach dem kanonischen Rechtstext (Codex Iuris Canonici) vom Jahre 1917 außer Kraft. Danach wurden katholische Christen noch exkommuniziert, wenn sie sich der Forderung nach der Bekehrung des nichtkatholischen Partners verweigerten und dennoch die Ehe eingingen. Auch evangelische Landeskirchen machten demzufolge den konfessionsverschiedenen Paaren schwere Auflagen und rieten grundsätzlich von diesen Ehen ab. Die konfessionsübergreifenden Eheschließungen nahmen aber dennoch stetig zu. Bereits nach dem zweiten Weltkrieg wuchs die Zahl der konfessionsverschiedenen Ehen von 10 Prozent in den 1920er Jahren auf rund ein Fünftel aller christlichen Eheschließungen an. Im Jahre 1985 war sogar bereits jede dritte christliche Ehe konfessionsverschieden. Heute ist ihr Anteil weiter gewachsen und beträgt in manchen Gegenden Deutschlands schon rund 50 Prozent.

[3] Aber auch wenn das Verständnis gewachsen ist und konfessionsverschiedene Ehen heute alltäglich geworden sind, stellen sie immer noch eine Herausforderung dar. Die Auseinandersetzungen über die Form der Trauung und die Frage nach der Konfession der Kinder haben manche Paare schon an den Rand der Trennung geführt – oder sogar darüber hinaus. Zahlreiche Ehevorbereitungsseminare und seelsorgliche Angebote machen deutlich, vor welche Fragen konfessionsverschiedene Paare tagtäglich geführt werden.

 

[4] "Kirche im Kleinen"

 „Es ist ein natürliches Recht des Menschen, eine Ehe zu schließen“, schrieb Paul VI. im Jahre 1970. Den Paaren kann es nicht angelastet werden, wenn die Konfessionen nach wie vor getrennt zum Tisch des Herrn gehen und an vielen Punkten Gemeinsamkeiten noch nicht möglich sind. Darin sind sich die großen Kirchen einig. Im Unterschied allerdings zu früheren Jahren werden sehr viel mehr die Chancen dieser ökumenischen Lebensform gesehen. Weil jede Ehe und Familie nach kirchlicher Überzeugung eine „Kirche im Kleinen“ darstellt, kann man konfessionsverschiedene Ehen mit Papst Benedikt XVI. als ein „praktisches Laboratorium der Einheit“ verstehen und in diesem Sinne als wahrhaft konfessionsverbindend bezeichnen. Doch dafür sind „gegenseitiges Wohlwollen nötig, Verständnis und Reife im Glauben beider Partner, aber auch der Gemeinschaften, aus denen sie stammen“, wie Benedikt XVI. bei einer ökumenischen Begegnung in Warschau anmerkte.

[5] Das Verständnis in den Gemeinschaften ist tatsächlich gewachsen. Trauungen, an denen auch der Geistliche der anderen Konfession mitwirkt, sind Normalität geworden. Aber nach wie vor unterscheidet sich das Eheverständnis der katholischen und der evangelischen Kirche erheblich. Das katholische Kirchenrecht sieht auch dann eine besondere Formpflicht der Eheschließung vor, wenn nur ein Partner der katholischen Kirche angehört. Damit bleibt in vielen Landeskirchen und Diözesen der Wunsch nach einer ökumenischen Trauung noch unerfüllt.
Eine Trauung kann dort entweder in der evangelischen Kirche stattfinden, wobei die Trauung nach der evangelischen Agende gefeiert wird und der katholische Geistliche mitwirkt, zum Beispiel indem er die Predigt hält. Auch wenn diese Form der Trauung von der katholischen Kirche als gültige Trauung angesehen wird, benötigt der katholische Partner einen Dispens, der ihn von der Pflicht des katholischen Trauritus entbindet. Findet die Trauung in einer katholischen Kirche statt, wird der katholische Ritus angewandt, wobei evangelische Geistliche ebenfalls mitwirken können. Landläufig spricht man dann auch von einer ökumenischen Trauung, allerdings trifft diese Bezeichnung nicht zu, denn es handelt sich um eine evangelische oder katholische Trauung unter Mitwirkung der jeweils anderskonfessionellen Geistlichen. Damit steht die Form einer ökumenischen Trauung offiziell immer noch aus.

 

[6] Echte ökumenische Trauung

Eine Ausnahme besteht im Bereich der Erzdiözese Freiburg: Mehrere Kirchen aus der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen haben bereits 1974 ein ökumenisches Trauformular entwickelt und verabschiedet. Die Besonderheit bei der Trauung nach diesem sogenannten „Formular C“ ist, dass die Geistlichen gemeinsam den Traugottesdienst gestalten, die Trauung für beide Konfessionen gültig ist und in beiden Kirchenbüchern eingetragen wird. Katholische Partner bedürfen keines Dispenses, da die Trauung auch nach katholischem Ritus vollzogen wird.

"Diese Form der Trauung ist in Baden sehr anerkannt und wird fast durchweg bei den Trauungen von konfessionsverschiedenen Paaren angewandt... Ist sie doch eine Form, die auch der zunehmenden Zahl und Bedeutung von konfessionsverbindenden Ehen eine angemessene Trauform verleiht."

[7] Der Ablauf folgt den üblichen Formen der Trauung. Das Formular sieht auch die Möglichkeit von zwei kurzen Ansprachen der beiden Geistlichen vor. Bei der eigentlichen Trauung stellt der evangelische (oder anderskonfessionelle) Geistliche die Traufrage, die an beide Ehegatten zugleich oder nacheinander gerichtet werden kann. Die nach dem katholischen Eherecht notwendige Konsenserklärung der Ehegatten nimmt dann der katholische Geistliche ab.
Diese Form der Trauung ist in Baden sehr anerkannt und wird fast durchweg bei den Trauungen von konfessionsverschiedenen Paaren angewandt. Zu wünschen wäre, dass die Trauung nach Formular C auch offiziell zwischen der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche in Deutschland und den entsprechenden Freikirchen verabschiedet wird. Ist sie doch eine Form, die auch der zunehmenden Zahl und Bedeutung von konfessionsverbindenden Ehen eine angemessene Trauform verleiht.

 

[8] Vorbilder und Keimzelle der Einheit

Letztlich sind derlei Formalitäten nicht entscheidend für das Eheleben der beiden Partner, doch erleichtern solche Vereinbarungen den Start in das gemeinsame Leben. Wichtig ist, dass die Ehepartner in ihren Gemeinden willkommen sind und ihre jeweilige konfessionelle Prägung vor allem als Gewinn in die andere Konfession einbringen können. Indem konfessionsverschiedene Paare ihre Verschiedenheit gegenseitig achten, gewinnen sie „einen tieferen Zugang zum Glauben, entdecken sie im zunächst Fremden das Gemeinsame, gewinnen sie so Erfahrungen und schaffen Voraussetzungen, ohne die das Gespräch zwischen den Kirchen nicht weiterführt“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zur konfessionsverschiedenen Ehe aus dem Jahre 1985.

"Damit werden die durchaus noch bestehenden Probleme nicht ausgeblendet, aber sie werden in das Licht der gemeinsamen Hoffnung gestellt."

[9] Im Sinne der geistlichen Ökumene sind diese Ehen Vorbilder und Keimzelle der Einheit im Kleinen, wenn in ihnen das gemeinsame Gebet, die gemeinsame Lektüre der Bibel und das gemeinsame Singen des zahlreich vorhandenen ökumenischen Liedgutes im Vordergrund stehen. Damit werden die durchaus noch bestehenden Probleme nicht ausgeblendet, aber sie werden in das Licht der gemeinsamen Hoffnung gestellt.

[10] Noch immer warten konfessionsverschiedene Paare darauf, dass ihnen die Möglichkeit der gegenseitigen Teilnahme an der Kommunion ermöglicht wird. Das 1999 gegründete „Netz konfessionsverbindender Paare und Familien“ wird nicht müde, in diese Wunde den Finger zu legen. Doch darf dieses berechtigte Drängen nicht theologische Fragen überspielen. Es ist der prophetische Auftrag konfessionsverschiedener Ehen, im Kleinen Einheit „vor“-zuleben, also alles das zu tun, was den Konfessionen gemeinsam möglich ist. Die Liebe ist langmütig (1 Kor 13,4) und nimmt dabei vor allem die vielen Schätze wahr, die der Partner in das gemeinsame geistliche Leben einzubringen vermag. Dass darin noch lange nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, das können und sollten die Kirchen aus den Erfahrungen ihrer „praktischen Laboratorien der Einheit“ lernen und daraus weitere Konsequenzen ziehen.

Zum 2 . Ökumenischen Kirchentag, der von 12.-16. Mai in München stattfindet, stellen wir Ihnen auf ekiba.de in loser Folge einige Beispiele badischer Ökumene vor.

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