Die Deportation der badischen Jüdinnen und Juden am 22. Oktober 1940 nach Gurs
Die NS-Gauleiter von Baden und der Pfalz, Robert Wagner und Josef Bürckel, sahen nach der Niederlage Frankreichs im Sommer 1940 die Möglichkeit gekommen, ihre „Gaue“ als die ersten im Deutschen Reich für „judenfrei“ zu erklären. Eine zwischen der deutschen Waffenstillstandskommission und Vertretern der französischen Vichy-Regierung getroffene Vereinbarung beinhaltete die Abschiebung der französischen Juden und Jüdinnen aus dem Elsass und aus Lothringen. Die Gauleiter, zu deren Verwaltungsbereich die beiden besetzten Gebiete nunmehr gehörten, legten diese Vereinbarung vertragswidrig aus und veranlassten am 22. Oktober 1940 die Ausweisung der badischen, pfälzischen und saarländischen Juden und Jüdinnen nach Frankreich. Mit eingeweiht in die Aktion waren Hitler, die Reichsführung der SS unter Himmler und der Leiter des Sicherheitsdienstes Heydrich. Die Opfer waren von der Aktion völlig überrascht. Am 22. Oktober 1940 erschienen Gestapo-Männer an ihren Wohnungstüren und forderten sie auf, ihre Sachen zu packen. Manchen der Deportierten ließ man nicht einmal die zwei Stunden, welches ein für die Abwicklung der sogenannten Abschiebeaktion vorbereitetes Merkblatt vorsah. Es gehörte zum Zynismus der Nationalsozialisten, dass sie die Deportation an einem jüdischen Feiertag anberaumten – der 22. Oktober 1940 fiel auf einen Tag des Sukkot, des Laubhüttenfests. Für den Transport der etwa 6500 Personen stellte die Reichsbahn neun Sonderzüge bereit, die bei Breisach den Rhein passierten und von den französischen Behörden schließlich zu dem in den Pyrenäen gelegenen Lager Gurs weitergeleitet wurden.


