Die Evangelische Landeskirche in Baden

 

1,27 Millionen Mitglieder der Evangelischen Landeskirche in Baden leben in etwa 715 Pfarr- und Kirchengemeinden.

ausschnitt aus einem Kirchenfenster

Karte der Landeskirchen in Baden mit Kirchenbezirken

Landeskirche in Baden

Die Landeskirche gliedert sich in die zwei Kirchenkreise (Nord- und Südbaden) unter der Leitung eines Prälaten bzw. einer Prälatin, in 25 Kirchenbezirke und 715 Pfarr- bzw. Kirchengemeinden. Der Sitz der Kirchenleitung ist in Karlsruhe. Die Evangelische Landeskirche in Baden umfasst heute das Gebiet des früheren Großherzogtums (1806-1918) und Landes Baden. Sie ist eine der beiden evangelischen Kirchen im Bundesland Baden-Württemberg. Sie versteht sich als Gemeinde Jesu Christi, in der es Gemeindemitgliedern möglich ist, in unterschiedlicher Weise am kirchlichen Leben teilzunehmen. Die Evangelische Landeskirche macht keine das Gewissen bindenden Vorschriften darüber, wie ihre Mitglieder ihren Glauben leben. In dieser im Evangelium gründenden freiheitlichen Weite ist die Evangelische Landeskirche eine Volkskirche. Die Evangelische Landeskirche in Baden ist eine unierte Kirche, das heißt lutherische und reformierte Christen sind hier zu einer Kirche vereinigt. Der Unterschied in der Abendmahlslehre von Lutheranern und Reformierten hat seit 1821 in der badischen Landeskirche keine kirchentrennende Bedeutung mehr.

 

Mit allen Christen in der Welt befreundet
Die Evangelische Landeskirche in Baden ist mit den unterschiedlichsten Organisationen im Bereich der "Mission" und "Ökumene" vernetzt und arbeitet mit diesen eng zusammen. Alle Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten unter dem Stichwort "Ökumene und Partnerschaften".

       

      Die Kirchenleitung

       

      Die Landeskirche wird geleitet von der Landessynode, dem Landeskirchenrat, dem Landesbischof bzw. der Landesbischöfin und dem Oberkirchenrat.



      Landesbischof Dr. U. Fischer

      Das Bischofsamt

      Auch in der Evangelischen Landeskirche in Baden gibt es das Bischofsamt. Doch unterscheidet sich das Amt des Landesbischofs / der Landesbischöfin vom Amt des römisch-katholischen Diözesanbischofs: Es gibt für dieses Amt keine besondere Weihe, und es steht - wie das Pfarramt - auch Frauen offen. Der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin hat zur Landeskirche die gleiche Stellung wie der Ortspfarrer zur Ortsgemeinde. Zu den Aufgaben des Landesbischofs / der Landesbischöfin gehört es unter anderem, die Landeskirche in der Öffentlichkeit zu vertreten, Pfarrer/innen und andere Amtsträger in ihr Amt zu berufen, darüber zu wachen, dass "in Gottesdiensten, Seelsorge und Unterweisung das Evangelium recht verkündigt wird, und dass die Sakramente (Abendmahl und Taufe) ihrer Stiftung gemäß verwaltet werden".

       

           

          Der Landeskirchenrat

          Organigramm der Landeskirche

          Den Landeskirchenrat bilden der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin, die stimmberechtigten Mitglieder des Kollegiums und die von der Landessynode gewählten Synodalen. Die Prälaten/-innen, deren Aufgabe es ist, den Landesbischof bzw. die Landesbischöfin in der geistlichen Leitung der Landeskirche zu unterstützen, nehmen beratend teil. Auch im Landeskirchenrat überwiegen die Ehrenamtlichen. In diesem Gremium ist der Landesbischof der Vorsitzende, die Präsidentin der Landessynode seine Vertreterin. Manche Entscheidungen fällt der Landeskirchenrat in synodaler Besetzung, dann führt die Präsidentin bzw. der Präsident den Vorsitz.

               

              Die Landessynode

              Synodentagung

              Die Landessynode ist das "Parlament" der Landeskirche, das wesentliche Entscheidungen über das geistliche, rechtliche und finanzielle Leben trifft. Die Mehrheit der insgesamt 72 Landessynodalen sind nicht ordinierte bzw. nicht hauptamtlich im Dienst der Kirche und Diakonie stehende Personen. Sie tagt zweimal im Jahr, gewöhnlich im Frühjahr und im Herbst. Zu ihren Aufgaben gehört alles, was das Leben der Landeskirche auf lange Frist beeinflusst. Die Plenumssitzungen der Landessynode sind öffentlich. Jedes Kirchenmitglied kann sich mit Anregungen und Themen schriftlich an die Synode wenden.

                   

                  Der Oberkirchenrat

                  Außenansicht OKR

                  Der Oberkirchenrat ist "der zum Dienst an der Kirchenleitung berufene ständige Rat der Landeskirche". Ihm gehören der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin sowie theologische und nichttheologische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an. Die Prälaten bzw. Prälatinnen sind beratende Mitglieder. Zu den Aufgaben des Oberkirchenrats gehört es, über Lebensformen und Ordnungen der Landeskirche zu beraten und zu entscheiden. Er hat die Aufsicht über das Vermögen der Kirche und alle kirchlichen Amtsträger.

                       

                      Die Prälaturen

                      Karte der Prälaturen

                      Die Prälatinnen und Prälaten unterstützen die Landesbischöfin bzw. den Landesbischof in der geistlichen Leitung der Landeskirche. Sie können in den Gemeinden ihres Kirchenkreises Gottesdienste und andere Versammlungen halten. Im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden gibt es derzeit zwei Prälaturen: Nordbaden - mit Sitz in Mannheim, und Südbaden - mit Sitz in Freiburg.

                           

                          Die Kirchenbezirke und die Pfarr- und Kirchengemeinden, Adressen und Kontakt

                          Karte der Bezirke

                          Geleitet wird ein Kirchenbezirk in kollegialer Weise vom Dekan bzw. der Dekanin, dem Schuldekan bzw. der Schuldekanin, dem Bezirkskirchenrat und der Bezirkssynode.

                          Die kleinste rechtliche Einheit in unserer Landeskirche sind die Kirchengemeinden. Manche Kirchengemeinden, meist in größeren Orten und Städten, sind oft in sog. Pfarreien unterteilt. Sie werden geleitet vom Pfarrer bzw. der Pfarrerin und dem Kirchengmeinderat bzw. dem Ältestenkreis. Dort, wo es Pfarrgemeinden gibt, ist der Ältestenkreis zuständig für die Belange in den eigenen Gemeindegrenzen. Alles, was mit rechtlichen Fragen (z.B. Finanzen, bauliche Veränderungen etc.) zu tun hat, muss jedoch vom Kirchengemeinderat beschlossen werden. Dieser setzt sich aus einer festgelegten Anzahl von Vertretern (Ältesten) der einzelnen Pfarreien zusammen.

                          Unter Adressen & Kontakt können Sie nach einer bestimmten Gemeinde suchen.

                               

                              Weitere Arbeitsfelder im Oberkirchenrat

                               

                              Der Kirchenkompass

                              Kirchenkompass

                              Mit der Wortschöpfung „Kirchenkompass“ bezeichnet die badische Landeskirche einen Verständigungsprozess über die theologischen Leitbilder kirchlicher Arbeit und die sich daraus ergebenden strategischen Ziele für die kommenden Jahre.
                              Zugleich ist der Kirchenkompass als eine partizipatorische Methode der Organisationsentwicklung auch ein Verfahren, mit dem die kirchen- oder gemeindeleitenden Gremien auf allen Ebenen Schwerpunkte für den jeweiligen Verantwortungsbereich setzen können.

                               

                                   

                                  Zahlen und Fakten

                                  Statistik

                                  Wussten Sie schon, dass in Deutschland an jedem Wochenende mehr Menschen einen evangelischen Gottesdienst besuchen als die Spiele der 1. Fußball-Bundesliga?

                                  Zahlen und Fakten sind zum einen natürlich die Grundlage, um solche interessanten Informationen zu erhalten. Zum anderen öffnen Sie - schwarz auf weiß - den Blick für gesellschaftliche Entwicklungen, die auch die Kirche (be-)treffen und ermöglichen so gezielte Überlegungen, wie kirchliche Arbeit - in all ihren Facetten - darauf kompetent reagieren kann.

                                       

                                      Geld und Leistung / Spenden und Projekte

                                      Tabelle

                                      Unter der Rubrik "Geld und Leistung" werden Ihnen die Themen "landeskirchlicher Haushalt", "Kirchensteuern", "Kirchgeld" und alles was damit zusammenhängt, näher gebracht.

                                      Viele Aufgaben, die die Landeskirche übernimmt, sind zunehmend auf zusätzliche finanzielle Mittel durch Spenden angewiesen. Unter "Spenden und Projekte" erfahren Sie, welche das sind und wie Sie helfen können.


                                       

                                           

                                          Rechtsfragen

                                          allg. Rechtsfragen

                                          Die Abteilung "Rechtsfragen" beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Rechtsthemen von allgemeinen Rechtsfragen, über Lebensordnungen und Amtshandlungen, Kirchenmitgliedschaft über Mitarbeit bei der Landeskirche bis hin zur Grundordnung und darüber hinaus. 

                                               

                                              Geschichte und Archiv

                                              Barmer Theol. Erklärung

                                              "Der Zweck des Vereins (für Kirchengeschichte) ist es, im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden die Erforschung der Kirchen- und Kirchenrechtsgeschichte zu fördern und die Ergebnisse in geeigneter Weise zu veröffentlichen."
                                              So findet sich hier auch eine Übersicht über die badische Kirchengeschichte seit dem 1. Jahrhundert nach Christus bis heute.

                                              Das Landeskirchliche Archiv ist zuständig für die Bewahrung und Erschließung der "Akten" der Landeskirche; es sammelt, bewertet, sichert, erschließt und repräsentiert diese nicht nur, sondern betreibt ebenso Familien- und kirchengeschichtliche Forschung. Daneben arbeitet es immer wieder an Projekten.

                                               

                                                   

                                                  Kirchenbau & Kunst und Kirchen in Baden

                                                  Glasstäbe

                                                  Das Kirchenbauamt berät die Kirchengemeinden der Badischen Landeskirche in ihren baulichen Angelegenheiten; angefangen beim undichten Dach, der Aufstellung von Solaranlagen bis hin zur Durchführung von Künstler- und Architektenwettbewerben. In begrenztem Umfang führt es auch selbst Bauvorhaben an landeskirchlichen Gebäuden durch oder übernimmt die Projektleitung in Bauherrenfunktion.

                                                  Zudem stellt es hier Baumaßnahmen an und Kunst in Kirchen in Baden vor.

                                                   

                                                       

                                                      Die Landeskirche und die Kirchenleitung als Karte und Organigramm

                                                      Hier können Sie die Karte der Landeskirche mit den Kirchenbezirken und das Organigramm der Kirchenleitung entweder als PDF oder als JPG in groß herunterladen.

                                                      Karte.pdf

                                                      Organigramm.pdf

                                                      Karte.jpg

                                                      Organigramm.jpg

                                                       

                                                      Ökumenische Partnerschaften

                                                      Der Blick über den eigenen Kirchturm hinaus