Synodale
Synodale sind gewählte Mitglieder unseres Kirchenparlaments
Synodale sind gewählte und berufene Mitgliedern der Landeskirche, die aus ihren Erfahrungen im kirchlichen Leben und aus ihrer besonderen Sachkenntnis heraus beschließend und beratend im Dienste an der Leitung des Kirchenbezirks bzw. der Kirchenleitung zusammenwirken. Sie werden von der Bezirkssynode gewählt. Jeder Kirchenbezirk entsendet durch die Wahl der Bezirkssynode zwei Vertreter/innen in die Landessynode. Wählbar sind Gemeindeglieder eines Kirchenbezirks, die die Befähigung zum Ältestenamt besitzen, sowie Personen, die Kraft Amtes der Bezirkssynode angehören, auch wenn sie nicht im Kirchenbezirk wohnen.
Landessynodale
Die Landessynode ist die Versammlung von gewählten und berufenen Mitgliedern der Landeskirche, die aus ihren Erfahrungen im kirchlichen Leben und aus ihrer besonderen Sachkenntnis heraus beschließend und beratend im Dienste an der Kirchenleitung zusammenwirken.
Die Landessynodalen bestehen aus den von den Bezirkssynoden und den von den synodalen Mitgliedern des Landeskirchenrates im Einvernehmen mit der Landesbischöfin bzw. dem Landesbischof berufenen Synodalen.
Die Landessynode ist neben dem Landesbischof, dem Landeskirchenrat und dem Evangelischen Oberkirchenrat eines der vier landeskirchlichen Leitungsorgane.
Diese unterscheiden sich durch die ihnen jeweils durch die Grundordnung zugewiesenen Aufgaben, dienen in ihrem Zusammenwirken aber dem einen gemeinsamen Ziel, das Evangelium Jesu Christi allen Menschen zu bezeugen. Die Leitung hat deshalb, wie die Grundordnung sagt, in geistlicher und rechtlicher Einheit zu geschehen.
