Geld und Leistung
Unter der Rubrik "Geld und Leistung" wollen wir Ihnen die Themen landeskirchlicher Haushalt, Kirchensteuern, Kirchgeld und alles was damit zusammenhängt, näher bringen.Im Folgenden finden Sie einige Informationen über den aktuellen landeskirchlichen Haushalt und über die Kirchensteuer.
Hier finden Sie eine kleine Abhandlung, die den staatskirchenrechtlichen Status quo historisch erläutert und damit zum Verständnis der heutigen Situation beitragen möchte.
Der Haushalt der Landeskirche
Der Haushalt der Landeskirche wird jeweils für zwei Jahre aufgestellt und von der Synode verabschiedet. Der Doppelhaushalt 2008/2009 wurde für das Rechnungsjahr 2008 in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 336,67 Millionen Euro und für das Rechnungsjahr 2009 in Höhe von 334,69 Millionen Euro festgestellt.
Der Hauptanteil der Einnahmen wird durch die Erhebung der Kirchensteuer erzielt. Den größten Anteil an den Ausgaben bilden die Personalkosten.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter Haushalt und Finanzen.
Kirchensteuer und Kirchensteuereinzug
© Stefanie
Hofschlaeger
/ PIXELIO
Hauptquelle kirchlicher Einnahmen sind mit über 70 % die Kirchensteuern. Die Entwicklung der Kirchensteuern hängt von verschiedenen Faktoren ab, so dass deren Höhe schwankend ist. Kirchensteuern können nach Artikel 137 Absatz 6 der Weimarer Reichsverfassung in Verbindung mit Artikel 140 Grundgesetz erhoben werden. Maßgeblich hierfür sind von den einzelnen Bundesländern zu erlassende Kirchensteuergesetze.
Der Kirchensteuereinzug beruht also auf staatlichem Recht und ist deshalb eine gemeinsame Angelegenheit von Staat und Kirche.
Dies wird auch dadurch deutlich, dass das staatliche Kirchensteuergesetz mit der von den Kirchen zu erlassenden Kirchensteuerordnung korrespondieren muss. Letztere bedarf deshalb auch der Genehmigung des Staates.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Kirchensteuer und unter der kostenlosen Rufnummer 0800 713 71 37.
