Kirchenkompassprojekt "Fonds Diakonische Gemeinde"

 

Fonds „Diakonische Gemeinde“, Ausschreibung der regionalen Teilprojekte


Liebe Mitglieder der Bezirkssynode, liebe Kirchenälteste,
liebe Schwestern und Brüder, sehr verehrte Damen und Herren,


am 19. April 2008 hat die Landessynode den Fonds „Diakonische Gemeinde“ beschlossen. Damit stellt unsere Landeskirche eine Million Euro für Kirchengemeinden und Kirchenbezirke zur Verfügung, die ihre diakonische Verantwortung in besonderer Weise wahrnehmen möchten.

Kirchengemeinden, die Initiativen zur Armutsbekämpfung (z. B. Tafelläden, Vesperkirche, Tauschbörsen) starten und eine Konzeption zur nachhaltigen Integration sozial benachteiligter Menschen in die Gemeinde vorlegen, können aus dem Fonds "Diakonische Gemeinde" gefördert werden.

Träger solcher regionalen Teilprojekte (= eigenständige Maßnahme der örtlichen Antragsteller) ist in der Regel eine Arbeitsgemeinschaft von Kirchengemeinden und dem zuständigen örtlichen Diakonischen Werk. Kirchengemeinden/Kirchenbezirke können die Antragstellung an ihr örtliches Diakonisches Werk bzw. den zuständigen Diakonieverband delegieren.

„Die Evangelische Landeskirche in Baden richtet ihr Augenmerk besonders auf Menschen in seelischer und materieller Not. In der diakonischen Arbeit wird der gemeinsame christliche Auftrag der Gemeinden und der diakonischen Einrichtungen deutlich erkennbar.“ – Diesem Ziel unserer Landessynode sollen die regionalen Teilprojekte des Fonds „Diakonische Gemeinde“ greifbare Glaubwürdigkeit verleihen. Die Konzentration auf die Herausforderungen durch Armut steht hier exemplarisch für alle diakonischen Bereiche. In etwa 20 regionalen Teilprojekten sollen 4.000 von Armut betroffene oder bedrohte Menschen unmittelbar durch "diakonische Gemeinden" angesprochen und in eine verbesserte Lebenssituation begleitet werden.


Beigefügt erhalten Sie die Ausschreibungsunterlagen für die regionalen Teilprojekte des Fonds „Diakonische Gemeinde“. Als elektronische Dateien finden Sie diese Dokumente auf unserer Internetseite www.ekiba.de/Referat-5 „Diakonie“.
Die vorgesehenen Ausschreibungsfristen enden jeweils am 31. Juli 2008 und 31. Juli 2009. Die fachliche Beratung im Vorfeld der Antragstellung liegt bei Frau Reutemann und Herrn Luft im Diakonischen Werk Baden. Den ausgefertigten Antrag senden Sie bitte an den Evangelischen Oberkirchenrat
Karlsruhe, Referat 5, Abteilung Diakonie.


Wir freuen uns, wenn Sie diese Initiative unserer Landessynode in Ihre Beratungen aufnehmen.


Mit freundlichen Grüßen


Johannes Stockmeier
Oberkirchenrat – Vorstandsvorsitzender

     

    Evaluation und Berichte zu den regionalen Teilprojekten, Formular