Die neu ankommenden Asylbewerber haben häufig alle Brücken hinter sich abgebrochen, sie sind psychisch erschöpft, ursprünglich noch vorhandene finanzielle Mittel sind regelmäßig komplett aufgebraucht. Die in der LAST in Karlsruhe ankommenden Asylbewerber/innen verfügen meistens über keine deutschen Sprachkenntnisse und nur über geringe Kenntnisse über das Aufnahmeland. Kulturelle Gegebenheiten, die Rechtslage, vorherrschende Normen und Werte sind oft nicht bekannt. Mit den deutschen Verwaltungsstrukturen sind sie oft überfordert, das Asylverfahren ist ihnen sowohl von den Abläufen her wie auch im Hinblick auf Rechte und Pflichten nur wenig transparent. Flüchtlinge fühlen sich häufig unsicher und sind auf der Suche nach Vertrauenspersonen. Es besteht ein hoher Informationsbedarf. Selten können sie die Gesamtheit des Asylverfahrens übersehen. Dazu fällt es über den Landweg eingereisten Flüchtlingen schwer, die Dublin-II-Verordnung zu verstehen und zu akzeptieren. Auf Grund von Fluchterfahrungen besteht bei Asylbewerbern dazu oftmals Angst vor Behörden, insbesondere den Ordnungsbehörden.
Das Teilprojekt der Verfahrens- und Sozialberatung zielt daher darauf ab, die neu ankommenden Asylsuchenden über das deutsche Asyl- und Flüchtlingsrecht zu informieren. Die Antragssteller sollen in die Lage versetzt werden, alle relevanten Aspekte ihres Schutzgesuches entsprechend ihrer Rechte und Mitwirkungspflichten im Verfahren vorzubringen. Die wichtigste Aufgabe der Asylverfahrensberatung liegt dabei in der Erklärung des Verfahrensablaufs. Die Anhörung beim Bundesamt ist in der Regel für die Asylbewerber die einzige Gelegenheit, ihren Asylantrag zu begründen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, die Asylsuchenden auf diese vorzubereiten. Des weiteren werden über den Landweg eingereiste Flüchtlinge über die Zuständigkeitsprüfung nach der Dublin-II-Verordnung informiert. Für den Fall einer Überstellung in einen anderen EU-Staat, die Umverteilung in ein anderes Bundesland oder die Verlegung in eine Unterkunft der vorläufigen Unterbringung bzw. andere Unterkunft sollen sie Kontaktadressen erhalten, um eine ausreichende und kompetente weitere Begleitung zu finden. In besonderen Fällen werden auch Kontakte weitervermittelt. Ein besonderes Augenmerk soll auf schutzbedürftige Personen gerichtet werden (wie z.B. unbegleitete Minderjährige, allein reisende Frauen, ältere Menschen, Kranke und Personen mit Behinderung). Darüber hinaus sollen die neu ankommenden Menschen alle für den Neuanfang notwendige Unterstützung erhalten.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollen im Rahmen des Teilprojekts folgende Bausteine angeboten werden:
Clearing
In der offenen Sprechstunde erhalten Hilfesuchende die Möglichkeit, während bestimmter Zeiten unter der Woche ohne einen vorher vereinbarten Termin unmittelbar Beratung und Unterstützung zu bekommen. Diese direkte Hilfe dient vor allem dazu, die Situation der zu beratenden Person zu eruieren, um daraufhin eine erste Unterstützung zu leisten. Diese Unterstützung kann sehr vielfältig sein. Es werden erste Informationen und Informationsmaterial an die Betroffenen weitergegeben, erste Abklärungen vorgenommen und der weitere Unterstützungsbedarf ermittelt. Sofern ein solcher besteht, erhalten die Betroffenen entweder unmittelbar einen Termin im Rahmen der u.g. Angebote oder werden an die zuständigen Stellen weitervermittelt. Neuankommende sollen auch im Rahmen aufsuchender Sozialarbeit erste Grundinformationen erhalten und auf die verschiedenen Angebote aufmerksam gemacht werden.
Das Clearing soll durch die hauptamtlichen Fachkräfte durchgeführt werden, unterstützt durch eingearbeitete und geschulte Ehrenamtliche des Freundeskreises Asyl Karlsruhe.
Teestube - niederschwelliges Angebot: Kontaktaufnahme/Orientierungshilfen
Einmal wöchentlich wird abends eine „Teestube“ angeboten, um es Betroffenen zu ermöglichen, außerhalb „fester Bürostrukturen“ Kontakte mit Einheimischen zu knüpfen und erste Informationen über das Aufnahmeland und das Asylverfahren zu erhalten. Innerhalb der Teestube können bei Bedarf auch niederschwellige Erstberatungsgespräche geführt bzw. weitere Termine vereinbart werden.
Die Teestube durch Ehrenamtliche des Freundeskreises Asyl besteht bereits, soll aber im Rahmen des Teilprojekts ausgebaut und weiter qualifiziert werden.
Verfahrens- und Sozialberatung
Das Angebot der Verfahrens- und Sozialberatung (i.d.R. im Rahmen vorher vereinbarter Gesprächstermine)
• soll die Asylbewerber befähigen, die konkreten Verfahrensabläufe in der LAST (insbesondere die Bedeutung der Anhörung im Rahmen des Asylverfahrens), ihre Rechte und insbesondere auch ihre Mitwirkungspflichten zu verstehen.
• soll die Asylbewerber befähigen, über ihre fluchtauslösenden Erlebnisse zu sprechen und diese sachgerecht vorzubringen.
• unterstützt die Asylbewerber, Behördenschreiben zu verstehen, auf diese fristgerecht zu reagieren und aktiv am Verfahren mitzuwirken.
• unterstützt und berät die Asylbewerber darin, erforderliche Unterlagen und Nachweise zu beschaffen und die Verfolgungssituation ausreichend zu belegen bzw. glaubhaft zu machen und hilft bei der Bereitstellung exakter und aktueller Herkunftslandinformationen.
• begleitet bei entsprechendem Bedarf die Betroffenen auch bei Behördengängen.
• berät über die Konsequenzen von positiven und negativen Entscheidungen.
• informiert und berät im Hinblick auf die Bestimmung des für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen EU-Mitgliedstaates; ggf. werden die Asylbewerber auch auf eine bevorstehende Überstellung vorbereitet. Soweit möglich und erwünscht, werden auch bereits Kontakte zu Unterstützungsstrukturen in einem anderen EU-Mitgliedstaat hergestellt.
• informiert und berät über das Verteilverfahren und weitere Regelungen zur Unterbringung.
• informiert und berät im Hinblick auf die Möglichkeiten, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, über die Aufnahmebedingungen und weitere Unterstützungsmöglichkeiten.
• unterstützt die Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Elternverantwortung für ihre minderjährigen Kinder, insbesondere auch im Hinblick auf die Möglichkeiten, den Kindern einen baldigen Besuch einer Schule bzw. einer Kindertageseinrichtung zu ermöglichen.
• unterstützt die Asylbewerber/Flüchtlinge, bei gesundheitlichen Problemen angemessene, medizinische und psychologische Hilfen zu erhalten, soweit sinnvoll in enger Kooperation mit dem Teilprojekt C.
• unterstützt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Zugang zu einer kind- und jugendgerechten Begleitung und Betreuung zu erhalten (in enger Kooperation mit der Inobhutnahmestelle AJUMI bei der Heimstiftung Karlsruhe bzw. den zuständigen Jugendämtern)
• informiert und berät rückkehrinteressierte Personen und leitet diese ggf. an die Rückkehrberatungsstellen weiter.
Die Verfahrens- und Sozialberatung soll durch die hauptamtlichen Fachkräfte durchgeführt werden, unterstützt durch eingearbeitete und geschulte Ehrenamtliche des Freundeskreises Asyl Karlsruhe.
Gruppeninfoveranstaltung
Soweit genug Einzelpersonen mit gleichen Sprachkenntnissen zusammengefasst werden können, werden für diese auch Gruppeninfoveranstaltungen angeboten werden. Diese bieten die Möglichkeit, Sprachmittler/innen gezielt zu nutzen. In den Gruppeninfoveranstaltungen sollen allgemeine Informationen über den Ablauf des Verfahrens und über Rechte und Pflichten während des Verfahrens wie Informationen über die Lebensbedingungen in Deutschland weitergeben werden. Für einzelfallbezogene Fragestellungen werden Einzelberatungen angeboten, da nur hier die nötige Vertraulichkeit gewährleistet werden kann.
Die Gruppeninformationsveranstaltungen werden durch die hauptamtlichen Fachkräfte durchgeführt bzw. auch durch eingearbeitete und geschulte Ehrenamtliche des Freundeskreis Asyl Karlsruhe.
Niederschwellige Deutschsprachkurse
Im Rahmen des Teilprojekts sollen niederschwellige Deutschsprachkurse angeboten werden, die es den Neuankommenden ermöglichen, sich in Deutschland besser zu recht zu finden, Kontakte zu knüpfen und einfache Gespräche zu führen. Die Ehrenamtlichen des Freundeskreises Asyl vermitteln Asylsuchende in die Deutschkurse, die vom Mennonitischen Hilfswerk (ebenfalls im Menschenrechtszentrum) kostenlos angeboten werden.
Ehrenamtliche
Durch die enge Kooperation mit Ehrenamtlichen können die Angebote wesentlich erweitert werden – sowohl im Hinblick auf die insgesamt zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen als auch auch im Hinblick auf die Nutzung unterschiedlichster Ressourcen (Fremdsprachenkenntnisse, unterschiedlichste berufliche und private Vorerfahrungen, etc.). Das Teilprojekt zielt daher auch darauf ab, weitere Ehrenamtliche für die Mitarbeit in der Flüchtlingsarbeit zu gewinnen, diese fachlich zu begleiten und für die Arbeit ausreichend zu qualifizieren. Hierzu sollen auch regelmäßig Schulungen für die Ehrenamtlichen angeboten werden (durch Rechtsanwalt, Honorarärztin, die hauptamtlichen Fachkräfte).
