Glaube aktuell (18.11.07)
Vom „evangelischen“ Bußtag zum ökumenischen Feiertag?
Marc Witzenbacher
[1] Zur Bedeutung und Geschichte des Buß- und Bettages
Er hat eine bewegte Geschichte hinter sich: Erst im Jahr 1950 war der Buß- und Bettag, gemeinhin als „typisch evangelisch“ apostrophierter Tag, von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) kalendarisch auf den Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres, dem Ewigkeitssonntag, einheitlich festgeschrieben worden. Wie an anderen gesetzlichen Feiertagen auch, sollte an diesem Tag nicht gearbeitet werden, wobei insbesondere alle ruhestörenden Arbeiten untersagt waren. Mit dem eingeführten gesetzlichen Buß- und Bettag wurden erstmals seit der Reformation die in den einzelnen Landeskirchen unterschiedlichen „Bußtermine“ vereinheitlicht.
[2] Bewegte Geschichte
Der erste evangelische Buß- und Bettag wurde 1532 in Straßburg als Reaktion auf die Türkenkriege gefeiert. Im 16. und 17. Jahrhundert vermehrte sich die Zahl der Buß- und Bettage. Zwar hatte bereits Friedrich Wilhelm III. anno 1816 einen so genannten Landes-Buß- und Bettag angeordnet. Doch gab es noch gegen Ende des 19. Jahrhunderts in den damals 28 protestantischen Landeskirchen Deutschlands insgesamt 47 Bußtage. Sie waren jedoch nur von jeweils regionaler Bedeutung.
Weder die protestantische Neuinterpretation des Bußbegriffs noch die Vielzahl staatlich verordneter Buß- und Bettage fassten in der Bevölkerung festen Fuß, so dass bereits die Vorgänger des späteren Buß- und Bettages zumeist nur die Rolle eines gewöhnlichen Feiertages und zusätzlichen arbeitsfreien Tages spielten.
Während der nationalsozialistischen Herrschaft wurde durch einen Erlass Adolf Hitlers im Jahr 1939 der Buß- und Bettag allgemein auf einen Sonntag verlegt und damit faktisch abgeschafft. Erst 1950 wurde er wieder auf den Mittwoch gelegt und in der ganzen Bundesrepublik Deutschland als arbeitsfreier Feiertag begangen. Bis zum Jahr 1995, als der Buß- und Bettag zugunsten der Finanzierung der Pflegeversicherung in fast ganz Deutschland als arbeitsfreier Feiertag aufgegeben wurde. Der alternativ ins Gespräch gebrachte Pfingstmontag blieb erhalten. Nur noch im Bundesland Sachsen ist der Buß- und Bettag ein gesetzlicher Feiertag.
Obwohl der Buß- und Bettag als typisch protestantisch gilt, sind für die Allgemeinheit angeordnete Bußtage bereits weitaus älteren Ursprungs. Als Vorbild dürfte dabei der alttestamentliche „Versöhnungstag“ (jom kippur) gedient haben. Bei Seuchen- und Kriegsgefahr, bevorstehenden Missernten und nach Unwetterkatastrophen wurden sie als behördliche Maßnahmen ebenso angeordnet wie bei Teuerung oder anderen „gefährlichen Zeiten“. Dementsprechend wurden die meisten Bußtage angesichts der Schrecken des Dreißigjährigen Krieges registriert.
[3] Buße als Grundhaltung christlichen Lebens
In der mittelalterlichen Kirche diente jedes Bußverfahren dem Erhalt der kirchlichen Sittenzucht, mit Werken der Buße wie Beten, Fasten und Almosengeben konnte der Einzelne Vergebung erlangen.
"Die Beichte sei ein wesentlicher Ausdruck des Evangeliums, wo dem einsichtigen und bekennenden Sünder die schon am Kreuz erfolgte Vergebung der Sünden zugesprochen wird."
Im elften und zwölften Artikel der Confessio Augustana von 1530, dem hauptsächlich von Philipp Melanchthon verfassten Grunddokument protestantischen Glaubens, haben Beichte und Buße ausführlich Eingang gefunden. Martin Luther hat an der Einzelbeichte und an Bußtagen streng festgehalten. In den 95 Ablassthesen, die er 1517 an die Tür der Wittenberger Schlosskirche heftete, wandte sich der junge Theologieprofessor vor allem gegen die zu seiner Zeit herrschende Bußpraxis. Sich mit Geld einen Ablass für die Sündenstrafen erkaufen zu können, war ihm aufgrund seines Verständnisses des Evangeliums zuwider. Auch wollte Luther nicht einsehen, dass der Gläubige zur regelmäßigen Beichte gezwungen werden sollte. Dennoch war die Beichte für ihn ein unverzichtbares Gut. Sie sei ein wesentlicher Ausdruck des Evangeliums, wo dem einsichtigen und bekennenden Sünder die schon am Kreuz erfolgte Vergebung der Sünden zugesprochen wird. Buße dürfe aber nicht verordnet, sondern müsse als Grundhaltung des christlichen Lebens verstanden werden.
[4] Bußtag heute: Mit ökumenischem Gewicht
Nach und nach setzten sich in den evangelischen Gemeinden allgemeine Bußgottesdienste und die gemeinsame Beichte – in der Regel verbunden mit einem Abendmahl - durch.
In den Gottesdiensten zum Buß- und Bettag, die jetzt häufig in den Abendstunden gefeiert werden, nimmt die gemeinsame Beichte einen größeren Raum ein als sonst. Wichtiger Unterschied zu den Gottesdiensten an anderen Tagen ist der Verzicht auf das freudige Halleluja.
Buße ist anhaltende Selbstbesinnung. An vielen Orten nutzen die evangelischen Kirchen den Buß- und Bettag dazu, auf soziale Missstände hinzuweisen. Probleme der Bio-Medizin, Obdachlosigkeit, Kinderprostitution, Aids, die Situation von Flüchtlingen und andere sozial- und gesellschaftspolitische Themen bilden oft Mittelpunkt der Predigten und Stellungnahmen evangelischer Bischöfe und Kirchengemeinden.
"Der Bußtag muss – vielleicht mehr noch als in jener Zeit, in der er gesetzlicher Feiertag war - ein Störenfried sein; ein Tag, der faulen Frieden stört."
Immer stärker gewinnt der Buß- und Bettag an ökumenischem Gewicht. War er in früheren Jahren noch als rein evangelischer Feiertag verstanden worden, werden heute an vielen Orten ökumenische Gottesdienste gefeiert, oft predigen die katholischen Geistlichen. Daher könnte sich der Buß- und Bettag als ökumenischer Feiertag etablieren, bei dem neben gesellschaftspolitischen Anliegen die gemeinsame Buße angesichts der konfessionellen Trennungen sowie das gemeinsame Gebet für die Einheit im Mittelpunkt stehen könnten. Wenn sich die beiden großen Kirchen mit ihrem politischen Gewicht einsetzten, könnte der damals begangene Fehler, den Buß- und Bettag der Finanzierung der Pflegeversicherung zu opfern, vielleicht rückgängig gemacht werden. In jedem Fall sollten weitere „Opfer“ vermieden werden. Finanziell hat die Abschaffung des arbeitsfreien Feiertages jedenfalls nichts gebracht. Wie wäre es mit einem Buß- und Bettag als ein ökumenisch begangener Tag des öffentlichen Einspruchs, des störenden öffentlichen Wortes? Der Bußtag muss – vielleicht mehr noch als in jener Zeit, in der er gesetzlicher Feiertag war - ein Störenfried sein; ein Tag, der faulen Frieden stört. Und wir brauchen solche Störenfriede, persönlich wie gesellschaftlich; denn sie unterbrechen den Alltag, verschaffen Freiraum zur Besinnung.
Marc Witzenbacher,
Leiter der Abteilung Information und Öffentlichkeitsarbeit
Mehr über den Buß- und Bettag unter http://www.busstag.de/
- Eine Seite der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) zum Buß- und Bettag 2007
