Welche Taufe ist gültig?
Zur Anerkennung der Taufe von christlichen Gemeinden und Gemeinschaften in unserer Landeskirche
In einer Gemeinde in Baden hat die Pfarrerin soeben ein Baby getauft. Sie macht mit ihm eine Runde durch die Kirche: „Ich stelle Ihnen hier unser neues Gemeindemitglied vor“, sagt sie lächelnd zu den Menschen in den Kirchenbänken. Und zu dem Säugling: „Siehst du, das hier ist deine Gemeinde.“ Eine kleine Geste, die so in einer Adventisten- oder Pfingstgemeinde nicht möglich wäre, denn diese erkennen nur Erwachsenentaufen an.
Und im „Jahr der Taufe“ 2011 stellt sich außerdem die Frage, welche Taufen in Gemeinden, die nicht zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen gehören, überhaupt von unserer Evangelischen Landeskirche in Baden an erkannt werden. Sie stellt sich vor allem vor der Konfirmation von Jugendlichen, die in einer anderen Kirche getauft wurden, und beim Eintritt in die badische Landeskirche.
Ganz klar ist: Die Taufen aller Kirchen, die gemeinsam in der ACK verbunden sind, werden auch bei uns akzeptiert. Das wurde dokumentiert in der Magdeburger Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung der Taufe (2007), die von elf ACK-Kirchen unterschrieben wurde. Darin heißt es: Wir erkennen „jede nach dem Auftrag Jesu im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes mit der Zeichenhandlung des Untertauchens im Wasser bzw. des Übergießens mit Wasser vollzogene Taufe an und freuen uns über jeden Menschen, der getauft wird. Diese wechselseitige Anerkennung der Taufe ist Ausdruck des in Jesus Christus gründenden Bandes der Einheit (Epheser 4,4–6). Die so vollzogene Taufe ist einmalig und unwiederholbar.“
Gemeinden mit Erwachsenentaufe
Diese Erklärung wurde leider nicht von jenen ACK-Kirchen angenommen, zu deren Lehre und Glaube die Erwachsenentaufe gehört. Nach wie vor ist die Akzeptanz der Kindertaufe bei Baptisten umstritten. Adventisten und Pfingstgemeinden, die jeweils mit Gaststatus in der ACK vertreten sind, können sich nicht dazu durchringen, die Kindertaufe als eine Möglichkeit des Christ-Werdens zu akzeptieren. Im Interesse der Gemeinsamkeit aller Christen und des ökumenischen Grundsatzes wäre zu wünschen, dass das Gemeinsame wichtiger und stärker ist als das Trennende. Das ändert aber nichts an unserer eigenen Haltung, denn die Erwachsenentaufe wird nach evangelischem Verständnis auch „rite“, d. h. nach den Kriterien der Bibel und der Bekenntnisse, vollzogen. Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) gibt in ihrem „Handbuch Religiöse Gemeinschaften“ (6. Auflage 2006) jeweils Hinweise, ob die Taufe einer Gemeinschaft anerkannt wird oder nicht.
Im Blick auf die am häufigsten bei uns vertretenen Gemeinden gilt:
Anerkannt werden die Taufen von
~ ACK-Mitgliedskirchen
~ Freien Gemeinden pfingstlicher, charismatischer oder evangelikaler Prägung
~ katholisch-apostolischen Gemeinden
~ der Neuapostolischen Kirche
~ den Siebenten-Tags-Adventisten
Nicht anerkannt werden Taufen folgender Gemeinschaften:
~ Freie Christengemeinschaft
~ Mormonen
~ Unitarier
~ Universelles Leben
~ Zeugen Jehovas
Keine Taufe kennen die Christliche Wissenschaft, esoterische Gesellschaften (Anthroposophie, Rosenkreuzer, Theosophie), Fiat Lux und die Lorber-Gesellschaft. Wer also in einer Gemeinschaft der zweiten Gruppe getauft wurde oder aus einer der Sondergemeinschaften der dritten Gruppe ausgetreten ist, muss vor dem Eintritt in die evangelische Kirche getauft werden. Das gilt auch für Jugendliche, die als Kinder bei der Christengemeinschaft getauft wurden und konfirmiert werden wollen. Die Weltanschauungsbeauftragten der Kirchenbezirke bzw. unsere Dienststelle im EOK geben Ihnen gerne Auskunft.
(Dr. Jan Badewien, Landeskirchlicher Beauftragter für Weltanschauungsfragen)
Weltanschauungsinformationsstelle der Ev. Landeskirche in Baden:
Dr. Jan Badewien, Landeskirchlicher Beauftragter für Weltanschauungsfragen,
Tel. (07 21) 91 75-357,
jan.badewien@ekiba.de
Karin Sauer, Religionspädagogin,
Tel. (07 21) 91 75-359,
mailto:wa_infostelle@ekiba.de
