Ich bin getauft auf deinen Namen
Bericht zur Lage, von Landesbischof Dr. Ulrich Fischer
Frühjahrstagung der Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden, Bad Herrenalb, 23. April 2009
Stark gekürzte Fassung (den kompletten Text finden Sie unterhalb des Textes als PDF-Dokument zum Download)
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Synodale,
wie oft haben wir dieses Lied (EG 200,1 singen „Ich bin getauft auf deinen Namen“) schon gesungen, in Taufgottesdiensten oder bei Tauferinnerungsfeiern, bei Konfirmationen oder anderen Anlässen. Sicherlich haben wir es oft angestimmt, ohne dabei zu bedenken, welchen Schatz wir da besingen. „Ich bin getauft.“ Das ist keine Nebensächlichkeit für das Leben eines Christenmenschen. Das ist die Grundbestimmung unserer christlichen Existenz. Von der Taufe kommen wir her. Aus dem Ja, das Gott in der Taufe zu uns gesprochen hat, schöpfen wir unsere Lebenskraft. Aus der Taufe beziehen wir die maßgebende Orientierung für ein Leben in der Nachfolge Jesu. Darum ist es wichtig, sich der eigenen Taufe immer wieder zu erinnern, mehr noch: gründlicher zu bedenken, was die Taufe für unser Leben bedeutet. (...)
Ich nehme diesen Bericht zur Lage auch zum Anlass, Sie mit einem außerordentlich guten Text vertraut zu machen, den die EKD im vergangenen Jahr veröffentlicht hat, nämlich mit der Orientierungshilfe „Taufe“. Dieser Text ist hervorragend geeignet, das Thema „Taufe“ in Gottesdiensten und Bildungsveranstaltungen auf Gemeinde- und Bezirksebene zu vertiefen. Ich werde heute auf diesen Text zurückgreifen und hoffe, damit auch Ihre Lust zu wecken, ihn selbst zu lesen. (...)
I. Ich bin getauft - Die Bedeutung der Taufe für mein Leben
In einem ersten grundsätzlichen Teil will ich uns die Bedeutung der Taufe für unser Leben dadurch verdeutlichen, dass ich Grundzüge des neutestamentlichen Taufverständnisses in Erinnerung bringe, reformatorische Erkenntnisse reflektiere und den breiten ökumenischen Konsens im Taufverständnis skizziere.
I.1 Der biblische Befund
Die christliche Taufe knüpft an die Taufe des Johannes an. Auch Jesus ließ sich von Johannes dem Täufer im Jordan taufen, und diese Tatsache war sicherlich maßgeblich dafür, dass die Taufe schon in der Urgemeinde zum entscheidenden Initiationsritus für alle wurde, die der Gemeinde angehören wollten. Die Taufe wurde von Anfang an „auf den Namen“ oder „im Namen“ des dreieinigen Gottes vollzogen. Sehr schön ist diese Unterschiedlichkeit in der Taufformel am Beispiel des Taufbefehls in Mt 28,19 zu sehen, wo die Handschriftenüberliefung beide Varianten bezeugt. Während die Formel „auf den Namen“ - wie in dem heute von uns gesungenen Lied - die Übereignung der Getauften in den Wirkungsbereich des dreieinigen Gottes betont, bringt die Formel „im Namen“ zum Ausdruck, dass die Taufe im Auftrag Gottes, also mit göttlicher Vollmacht geschieht. Die Taufe war von Anfang an mit dem Empfang des Heiligen Geistes verbunden, auch wurde die Taufe in urchristlicher Zeit häufig mit der Sündenvergebung verbunden. Was nach biblischem Verständnis Taufe bedeutet, fasse ich in fünf Aussagen zusammen:
a. Die Taufe ist eine Gnadengabe (...)
b. Die Taufe befreit von der Macht Sünde (...)
c. Die Taufe lässt teilhaben an Christi Kreuz und Auferstehung (...)
d. Die Taufe begabt mit dem Heiligen Geist (...)
e. Durch die Taufe geschieht Aufnahme in Gemeinschaft der Glaubende (...)
I.2 Zur Geschichte der Taufe
In urchristlicher Zeit folgte die Taufe in der Regel auf den Glauben, d.h. sie wurde in der Anfangszeit des Christentums als Erwachsenentaufe vollzogen; die Praxis der Kindertaufe etablierte sich flächendeckend sicherlich erst mit der Ausbreitung des Christentums als Staatsreligion im 4. Jahrhundert. Das Neue Testament betont, dass jeder Täufling die Taufe wie Jesus von Nazareth passiv an sich geschehen lässt. Kein Mensch kann sich selbst taufen. Auch das Zum-Glauben-Kommen ist keine aktive Tat des Menschen, sondern jeder Mensch empfängt seinen Glauben passiv, als Geschenk. Im Geschehen der Taufe ist Gott der Aktive. Er schenkt das Heil. Das erzwingt die Kindertaufe nicht, aber es hindert sie auch nicht.
In der Antike war die Taufe ein unbedingter Wechsel vom Tod zum Leben, der deutliche Konsequenzen für die Lebensgestaltung hatte und der durch eine reichhaltige liturgische Gestaltung in der Feier in der Osternacht öffentlich vor der Gemeinde gefeiert wurde. (...)
Neue Akzente im Taufverständnis wurden in der Reformationszeit gesetzt, wobei sich lutherische und reformierte Tauftheologie wie Taufpraxis durchaus unterschieden: Luther formuliert im „Kleinen Katechismus“ als Antwort auf die Frage, was die Taufe sei: „Die Taufe ist nicht allein schlicht Wasser, sondern sie ist das Wasser in Gottes Gebot gefasst und mit Gottes Wort verbunden. Sie wirkt Vergebung der Sünden, erlöst vom Tode und Teufel und gibt die ewige Seligkeit allen, die es glauben, wie die Worte und Verheißung Gottes lauten.“ Das Wassertaufen bedeutet, „dass der alte Adam in uns durch tägliche Reue und Buße soll ersäuft werden und sterben mit allen Sünden und bösen Lüsten; und wiederum täglich herauskommen und auferstehen ein neuer Mensch, der in Gerechtigkeit und Reinheit vor Gott ewiglich lebe.“
Calvin, dessen 500. Geburtstages wir in diesem Jahr gedenken, verstand dagegen die Taufe mit Wasser als Abbild der durch Christi Blut vollzogenen Reinigung des Menschen von der Sünde, als Zeichen der Neubestimmung des Lebens in der Gemeinschaft mit Jesus Christus, als Vergewisserung der Gotteskindschaft und Zeichen der Einfügung in den Leib Christi. Entsprechend heißt es im Heidelberger Katechismus auf die Frage „Wie wirst du in der heiligen Taufe erinnert und versichert, dass das einzige Opfer Christi am Kreuz dir zugute kommt?“ „Also, dass Christus dies äußerliche Wasserbad eingesetzt und dabei verheißen hat, dass ich so gewiss mit seinem Blut und Geist von der Unreinigkeit meiner Seele, das ist von allen meinen Sünden, gewaschen sei, so gewiss ich äußerlich mit dem Wasser, welches die Unsauberkeit des Leibes hinweg nimmt, gewaschen bin“ (Frage 69). Die Taufe stellt also die Gotteskindschaft nicht erst her, sondern bringt sie zum Ausdruck.
Jahrhunderte später ist es in den innerevangelischen Lehrgesprächen zwischen Lutheranern, Reformierten und Unierten gelungen, in der Leuenberger Konkordie von 1973 ein gemeinsames Taufverständnis zu formulieren. In Artikel 14 dieser Konkordie ist der erzielte evangelische Konsens folgendermaßen formuliert: „Die Taufe wird im Namen des Vaters, Sohnes und Heiligen Geistes mit Wasser vollzogen. In ihr nimmt Jesus Christus den der Sünde und dem Sterben verfallenen Menschen unwiderrufllich in seine in seine Heilsgemeinschaft auf, damit er eine neue Kreatur sei. Er beruft in der Kraft des Heiligen Geistes in seine Gemeinde und zu einem Leben aus Glauben, zur täglichen Umkehr und Nachfolge.“
I.3 Die Taufe als Sakrament der Einheit
Inzwischen ist die Taufe das Band der Einheit nicht nur zwischen den Kirchen der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa, welche die Leuenberger Konkordie unterschrieben haben. Am 29. April 2007 wurde in Magdeburg die Vereinbarung über die wechselseitige Anerkennung der Taufe von vielen evangelischen, katholischen und orthodoxen Kirchen unterzeichnet. (...)
Auf dieser Verständigung der Kirchen über die Taufe gilt es, im ökumenischen Miteinander aufzubauen. (...)
I.4 Tauferinnerung für Ausgetretene
Darüber hinaus müssen wir auch mithelfen, die Gemeinschaft in der Kirche in einer Weise zu gestalten, dass sich Menschen an der Zugehörigkeit zur Kirche freuen können. Bedenken wir: Die aus unserer Kirche Ausgetretenen sind getaufte Menschen. Die Taufe hat auch für sie eine unverlierbare Bedeutung. Deshalb gilt es, eine Kultur der Tauferinnerung zu entwickeln, die auch Ausgetretene anspricht. (...)
II. Ich bin getauft - Die Taufe als Grundordination
Die von mir im ersten Teil in ihrem theologischen Gehalt dargestellte Taufe ist Grundlage jedes Christenlebens. Mit einer Erinnerung an diese Taufe beginnt jeder Gottesdienst, den wir „Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ eröffnen. Auf die Taufe beziehen sich alle Amtshandlungen der Kirche zurück: Die Konfirmation als das bewusste Ja des Heranwachsenden zur eigenen Taufe, die Trauung als wichtige Station auf dem Taufweg, wie es in unserer Agende (S. 50) in einer bewussten Tauferinnerung bei der Trauung zum Ausdruck kommen kann, die Bestattung, mit der von Verstorbenen Abschied genommen wird im Glauben, dass sie auf ewig ruhen im Frieden des mit ihnen seit der Taufe verbundenen Gottes; schließlich gestalten wir einen ganz besonderen Rückbezug auf die Taufe bei der gottesdienstlichen Einführung in kirchliche Dienste. So sind alle sonntäglichen und Kasualgottesdienste, alle Einführungen und besonders die Ordinationen und Beauftragungen Tauferinnerungsfeiern. Im Blick auf die Beauftragung von Prädikantinnen und Gemeindediakonen und die Ordination ins Haupt- und Ehrenamt will ich dies theologisch ausführen und dann die Ordinations- und Beauftragungspraxis unserer Landeskirche als eine Praxis lebendiger Tauferinnerung darstellen.
II.1 Reformationstheologische Erinnerungen
Zu den reformatorischen Grunderkenntnissen gehört die Wiederentdeckung des Priestertums aller Getauften. Da alle Getauften ausnahmslos teilhaben am Heilswerk Jesu Christi, haben sie auch Anteil an seinem priesterlichen Versöhnungsamt (...)
Für alle reformatorische Erkenntnis war entscheidend, dass eine Ordination - also eine Berufung nach CA 14 - nicht zu einem Statuswechsel oder zu einer Statuserhöhung der Ordinierten führt. Die Ordination führt - anders als die Priesterweihe - nicht zu einer besonderen Würde, sondern zu einem besonderen Dienst. Für die Reformatoren verleiht nämlich die Taufe die priesterliche Würde. Die Ordination beruft Getaufte in einen bestimmten Dienst. (...)
II.2 Ordnungsgemäß berufen (rite vocatus et vocata)
(...) So wird hier unterschieden zwischen einer Berufung in Gestalt der Ordination, wenn das Amt in einem Pfarramt und ohne zeitliche oder örtliche Beschränkung ausgeübt werden soll, und der Berufung in Gestalt der Beauftragung, wenn der Dienst nicht als Pfarrdienst und im Hinblick auf eine örtliche oder zeitliche Beschränkung ausgeübt werden soll.
Für diese Differenzierung hat sich auch unsere Landeskirche ausgesprochen, die sich in diesen Diskussionsprozess engagiert eingebracht hat. In diesem Zusammenhang möchte ich besonders Oberkirchenrat Nüchtern und Rektor Marquard von der Evangelischen Hochschule in Freiburg herzlich für ihre weiterführenden Beiträge danken. Zum Abschluss des Diskussionsprozesses hat unter dem Titel „Ordnungsgemäß berufen“ die Bischofskonferenz der VELKD am 14. Oktober 2006 eine Empfehlung zur „Berufung zu Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung nach evangelischem Verständnis“ erlassen. (...)
„... Personen, denen das Amt der öffentlichen Verkündigung übertragen wurde, reden und handeln im Auftrag der Kirche …; sie sind … in ihrem Reden und Handeln der Einheit der Kirche verpflichtet. Insofern ist das Amt der öffentlichen Verkündigung bezogen auf die Katholizität und Apostolizität der Kirche.“ Diese Formulierungen machen deutlich, dass die Regelungen zur Übertragung des Amtes ein Ausweis der Ökumenizität der Kirche sind. Die „Empfehlung“ fährt dann fort: „Das eine Amt der Kirche wird in evangelischen Kirchen seit der Reformationszeit differenziert, das heißt, mit sehr unterschiedlichem Auftragsumfang - in räumlicher und zeitlicher Hinsicht, sowie in der Beschreibung des konkreten Arbeitsbereiches - wahrgenommen. Dieser faktisch erheblichen Differenzierung in der Wahrnehmung des einen Amtes tragen die evangelischen Kirchen in Deutschland heute dadurch Rechnung, dass sie für die Übertragung des einen Amtes je nach Auftragsumfang unterschiedliche Begriffe verwenden, nämlich zwischen‚Ordination’ und ‚Beauftragung’ unterscheiden. (...)
II.3 Badische Ordinationspraxis
Ich bin sehr froh, dass wir am vorläufigen Ende eines sehr langen Prozesses angekommen sind, der unser Verständnis von Ordination und Beauftragung und unsere Ordinationspraxis geklärt hat. Bei meinem Dienstantritt als Landesbischof nämlich machte ich die für mich überraschende Feststellung, dass es bei uns in Baden hinsichtlich der Ordination einen merkwürdigen Widerspruch zwischen der Verfassungsnorm unserer Kirche und ihrer Praxis gab: Nach Art. 90 unserer Grundordnung erfolgt die Berufung zum dauerhaften und umfassenden Dienst im Predigtamt der Kirche durch die vom Landesbischof vorzunehmende Ordination. Ergänzend heißt es dann: „Den Vollzug kann er (der Landesbischof) im Ausnahmefall auch einer anderen Pfarrerin bzw. einem anderen Pfarrer übertragen.“ De facto wurde das Ordinationsrecht aber über etliche Jahrzehnte nur in ganz geringem Maße durch den Landesbischof ausgeübt. Die Delegation der Ordination an Lehrpfarrerinnen und Lehrpfarrer war die Regel. Damit aber wurde nicht nur das Regel-Ausnahme-Verhältnis vertauscht, nein: Man konnte über viele Jahre von einer fast „bischofsfreien“ Ordinationspraxis in Baden reden. Damit aber widersprach die Praxis in deutlicher Weise der in Art. 73 unserer Grundordnung formulierten Norm, nach der es heißt: Der Landesbischof erfüllt seinen Dienst an der Leitung dadurch, dass er „das Ordinationsrecht ausübt“. Übrigens galt dies nicht in gleicher Weise für die Beauftragung von Prädikantinnen und Prädikanten. Diese wurden und werden immer schon durch den zuständigen Dekan bzw. die zuständige Dekanin oder deren Stellvertretung unter Gebet und Handauflegung zu ihrem Dienst gottesdienstlich beauftragt. (...)
Nur in unserer Landeskirche konnte eine Ordination durch Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrer vorgenommen werden.(...) ... habe ich es als unsere Aufgabe eine Ordinationspraxis zu entwickeln, die der Grundordnungsnorm unserer Landeskirche entspricht, die die gesamtkirchlichen Aspekte der Ordination zum Leuchten bringt, die EKD-kompatibel und auch ökumenisch anschlussfähig ist und dennoch die Pfarrgemeinde als Ort der Ordination wertschätzt. Nach vielen Gesprächen mit mit Lehrvikarinnen und -vikaren, mit der Lehrpfarrerkonferenz, mit Dozentinnen und Dozenten des Predigerseminars und im Kollegium des Evangelischen Oberkirchenrats haben wir nun folgende Praxis etabliert: Zweimal im Jahr ordiniert der Landesbischof an immer wechselnden Orten Gruppen der angehenden Pfarrerinnen und Pfarrer. Die übrigen Ordinandinnen und Ordinanden werden von der Prälatin, dem Prälaten, einem theologischen Mitglied des Kollegiums Evangelischen Oberkirchenrats oder durch Leitungspersonen auf Kirchenbezirksebene ordiniert. Die Ordinationen, die ich jeweils im März und September mit kleineren oder größeren Gruppen angehender Pfarrerinnen und Pfarrer durchführe, erlebe ich jedes Mal als große Kirchenfeste, die von der jeweils gastgebenden Gemeinde gerne ausgerichtet und festlich gestaltet werden. Und ich erlebe sie als wunderbare Tauferinnerungsfeiern, die nicht nur die Ordinierten, sondern die ganze versammelte Gemeinde dessen vergewissern, was uns allen in der Taufe geschenkt ist.
III. Ich bin getauft - Das Wasser der Taufe und mein Lebenswandel
(...) Der Gabe der Taufe entspricht die Aufgabe eines taufgemäßen Lebenswandels. Die Taufe bleibt nicht konsequenzenlos für unser Leben. Sie fordert heraus zu einem Leben in der Nachfolge Jesu Christi. (...) Ich will mich im dritten Teil auf einen besonderen Aspekt beschränken, der im Herbst letzten Jahres durch die Tagung der EKD-Synode in Bremen in den Mittelpunkt des Interesses gerückt wurde. (...)
III.1 Die ökologische Krise als Wasserkrise
(...) Die Wasserkrise dieser Welt ist eine von Menschen gemachte Krise. Eine Krise, die ihren Grund darin hat, dass sich der Mensch zum Herrn über die Schöpfung erklärt hat. Christenmenschen waren es, die taufvergessen handelten. Statt in Verantwortung gegenüber Gott, dem Schöpfer, auf dessen Namen sie getauft sind, sich selbst zu begrenzen, handelten sie über Jahrhunderte so, als gäbe es keinen Gott. (..)
III.2 Der Klimawandel und der Lebenswandel der Getauften
Die ökologische Krise als Wasserkrise ist zugleich eine Krise der mit dem Wasser des Lebens Getauften und ihres Lebenswandels. Auf diesen Zusammenhang hat die EKD-Synode vom Herbst 2008 mit ihrer Kundgebung hingewiesen, die ich im Folgenden kursorisch zitiere. Der Klimawandel ist untrennbar verbunden mit unserem Lebenswandel, untrennbar verbunden mit der Frage, wie wir unser Leben so gestalten können, dass wir zu weltweiter Gerechtigkeit beitragen. Denn wenn die Verteilung des Wassers zu einer entscheidenden Frage weltweiter Gerechtigkeit wird, auch zu einer Frage von Krieg und Frieden, dann ist von den mit Wasser Getauften ein Lebenswandel zu fordern, der Frieden und Gerechtigkeit weltweit fördert und damit der Klima- und Wasserkrise entgegenwirkt. Für alle Getauften stellt sich die Frage: Wie erlernen wir einen unserer Taufe entsprechenden Lebenswandel, der das hohe Gut des Wassers, dem wir uns im Leben und in der Taufe verdanken, zu schützen vermag?
Weil wir „mit Christus durch die Taufe begraben sind in den Tod, damit, wie Christus auferweckt ist von den Toten durch die Herrlichkeit des Vaters, auch wir in einem neuen Leben wandeln“ (Röm 6, 4), hat die Taufe mit Lebenswandel zu tun: Die in der Taufe erfolgende Zusage eines neuen Lebens soll in einem neuen Lebenswandel sichtbar werden.(...)
Gefragt ist ein von „intelligenter Liebe“ geprägter zukunftsfähiger Lebenswandel, der sich an den vier Dimensionen Dank, Demut, Denken und Dienst orientiert, abgekürzt ein „4-D-Lebenswandel“ (...)
III.3 Konsequenzen für die Kirche als Gemeinschaft der Getauften
Es war Angelika Zahrnt, die Ehrenvorsitzende des BUND, die auf der Tagung der EKD-Synode deutlich angemahnt hat, die Frage eines neuen Lebenswandels nicht zu einer individualethischen Forderung zu verkürzen. Sie wies auf die „kollektive Schizophrenie“ hin, die darin besteht, dass unsere Erkenntnis über die Grenzen der Belastung der Erde und unser Handeln nicht zusammenpassen.(...) Und so kann es nicht wundern, dass ich am Ende meines Nachdenkens über einen der Taufe gemäßen Lebenswandel nun auch auf das zu sprechen komme, was wir als Landeskirche dazu beitragen können, einen neuen Lebenswandel zu fördern.
Unter dieser Zielrichtung war es folgerichtig, dass unsere Landeskirche kürzlich auf Anregung des Umweltbeirats der Klima-Allianz beigetreten ist.(...)
Auch verfolgt unsere Landeskirche das Ziel, den aus der orthodoxen Tradition stammenden „Tag der Schöpfung“ am 1. September eines jeden Jahres in der Landeskirche zu feiern.
Und wie einzelne Gemeinden unserer Landeskirche „intelligente Liebe“ zur Schöpfung praktizieren, mögen einige Beispiele zeigen. So sind in Mannheim aus acht Gemeinden in 2003 nun bereits 14 geworden, die alle den „Grünen Gockel“ nutzen. Sie haben sich immer stärker vernetzt - die Neuen lernen von den Erfahrenen, das Kirchengemeindeamt ist auch dabei. Die Chancen stehen gut, dass hier eine zukunftsfähige Großstadtgemeinde entsteht. (...)
„Ich bin getauft auf deinen Namen.“ Was dies für unser Leben als Christenmenschen bedeutet,
welcher Schatz uns als Kirche mit der Taufe anvertraut ist,
welche Konsequenzen sich aus der Taufe für unser Verhältnis gegenüber unseren Kirchenmitgliedern und den getauften Ausgetretenen ergeben,
welche Chancen des ökumenischen Miteinanders die gemeinsame Erinnerung an die Taufe in sich birgt,
wie wir uns in unserer Praxis der Berufung in das Amt der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung unserer Taufe vergewissern, sie als Grundordination aller Christenmenschen neu wertschätzen lernen
und welche Konsequenzen für einen taufgemäßen Lebenswandel sich für uns selbst und für unsere Kirche ergeben
-all dies haben wir heute morgen im Bericht zur Lage bedacht und zugleich singend kommentiert und meditiert.
Ich wünsche mir, dass dieses gemeinsame Nachdenken über die Taufe mit dazu beiträgt, die Taufpraxis in unserer Kirche und die Besinnung auf die Taufe zu stärken.“Baptizatus sum“, das sagte sich Martin Luther immer wieder, wenn er Bedrängnisse zu bestehen hatte. „Ich bin getauft.“ Welch ein Geschenk!

"Ich bin getauft auf deinen Namen" - Bericht zur Lage 2009 im Wortlaut