Ergebnisse der Frühjahrstagung 2007 der Landessynode

 

25.-28. April 2007 in Bad Herrenalb

» Die ausführliche Berichterstattung zur Synodentagung mit weiteren Informationen finden Sie in ekiba aktuell (25.-28.04.07)

Synode verabschiedet neue Grundordnung
Die neue Grundordnung
ist angenommen

Strategische Ziele - Landessynode beschließt sechs Schwerpunktziele für die Landeskirche
Im Rahmen eines Verständigungsprozesses über Leitbilder und Ziele (Kirchenkompass) der Evangelischen Landeskirche in Baden hat die Landessynode bei ihrer Zwischentagung im März 2007 folgenden sechs Schwerpunktziele (strategische Ziele) für die kommenden Jahre beschlossen. Die Reihenfolge stellt keine Rangfolge dar.

Handlungsfeld Besinnung auf Botschaft und Auftrag
Ziel A
Die Evangelische Landeskirche in Baden ermutigt dazu, gern und überzeugend vom Glauben zu sprechen.

Handlungsfeld Bildung, Religionsunterricht, Weitergabe des Glaubens
Ziel B
Zur Vertiefung des Wissens über den christlichen Glauben richtet die Evangelische Landeskirche in Baden ihr Bildungsangebot neu aus.

Handlungsfeld Diakonie – Gemeinde – Kirche
Ziel C
Die Evangelische Landeskirche in Baden richtet ihr Augenmerk besonders auf Menschen in seelischer und materieller Not. In der diakonischen Arbeit wird der gemeinsame christliche Auftrag der Gemeinden und der diakonischen Einrichtungen deutlich erkennbar.

Handlungsfeld Ehrenamt und Hauptamt
Ziel D
In der Evangelischen Landeskirche in Baden arbeiten Ehrenamtliche und Hauptamtliche vertrauensvoll zusammen. Sie tun dies zielgerichtet, wertschätzend und effektiv. Sie kennen ihre gemeinsame Verantwortung und ihre jeweiligen Zuständigkeiten.Konflikte werden als Chance begriffen.

Handlungsfeld Zuwendung zur Welt, Kommunikation und Dialog
Ziel E
Die Evangelische Landeskirche in Baden sucht den lebendigen Dialog mit Menschen anderer Kulturen und Religionen.

Handlungsfeld Zuwendung zur Welt, Kommunikation und Dialog
Ziel F
Durch ihre Verkündigung und in ihren verschiedenen Arbeitsfeldern nimmt die Evangelische Landeskirche in Baden Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen wahr und bringt ihnen die christliche Botschaft einladend nahe.

Wie geht es weiter mit dem Kirchenkompass?
Von den strategischen Zielen zur Planung konkreter Maßnahmen und Vorhaben
Mit der Verabschiedung von sechs strategischen Zielen durch die Synode ist nun ein wichtiger Schritt im Kirchenkompassprozess gemacht. Begonnen hatte der Prozess mit der Vorstellung und Diskussion der vier biblischen Leitbilder (siehe Glaube aktuell 26.04.06) und der Wahrnehmung der Situation der Landeskirche. Im April 2006 hat die Landessynode darüber diskutiert, was die Verwirklichung der Leitbilder fördert und was sie behindert. Aus den Beratungsergebnissen wurden die sechs strategischen Ziele entwickelt. Sie benennen die geplanten Schwerpunkte der landeskirchlichen Arbeit. Der Evangelische Oberkirchenrat ist nun dafür verantwortlich, Maßnahmen zu planen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen. Dabei sollen auch Vorschläge der Landessynodalen berücksichtigt werden.

Neben der Verbesserung des Miteinanders von Haupt- und Ehrenamt, einer vertieften Kommunikation der Inhalte des Glaubens nach außen und nach innen sowie der Zuwendung zu Menschen in seelischer und materieller Not gehört vor allem die Bildung zu den Schwerpunktzielen der Landessynode. „Das heißt nicht nur reines Wissen, sondern eine ganzheitliche Bildung für alle Menschen, besonders für die Benachteiligten“, erklärte Dekan Günter Eitenmüller (Mannheim), Vorsitzender des Bildungs- und Diakonieausschusses. Dazu gehöre die Profilierung der Kindertagesstättenarbeit wie die Arbeit mit Senioren und der Religionsunterricht. „Unser christliches evangelisches Profil soll erkennbarer werden.“

Die Leitbilder der Evangelischen Landeskirche in Baden wurden aufgrund zahlreicher Anregungen überarbeitet. In der Aussprache zum „Bericht zur Lage“ von Landesbischof Ulrich Fischer wurde noch einmal die Bedeutung der Leitbilder betont. Die Synodalen riefen Gemeinden und Kirchenbezirke dazu auf, die Leitbilder breit zu diskutieren und in ihre Beratungsergebnisse aufzunehmen. Dazu wird der Evangelische Oberkirchenrat eine Arbeitshilfe erarbeiten, die im Sommer 2007 erscheinen soll.

„Avanti Protestanti” in Baden!
Landesbischof gibt Impulse für zukünftige Kirchengestaltung
In seinem Bericht zur Lage würdigte Landesbischof Ulrich Fischer das im letzten Jahr veröffentlichte Impulspapier der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Vor allem mit den Grundsätzen geistliche Profilierung statt undeutlicher Aktivität, Schwerpunktsetzung statt Vollständigkeit, Außenorientierung statt Selbstgenügsamkeit sowie Beweglichkeit in den Strukturen habe die EKD „Unverzichtbares für die Weiterentwicklung“ benannt. In Baden könne vieles davon aufgenommen und weitergeführt werden.

Die im Impulspapier gezeichneten Szenarien im Jahr 2030 würden allerdings nur begrenzt auf Baden zutreffen. Zum Beispiel sei die anvisierte Reduzierung der Pfarrerinnen und Pfarrer um 20 Prozent „in Baden eine viel zu hohe Zielgröße“, so Fischer. Er gehe davon aus, dass in Baden in den kommenden zehn Jahren wenn überhaupt nur in sehr geringem Umfang Gemeindepfarrstellen reduziert werden müssten.

Die regelmäßigen Dienste in den Gemeinden müssten verlässlich weiter finanziert werden, auf der Ebene von Kirchenbezirken und Landeskirche sollte aber eine stärkere Profilierung durch Projektmittel möglich sein. Dabei sprach sich Fischer für einen fairen und begrenzten Wettbewerb aus. Die vorhandene Qualität solle gehalten und durch ein verbindliches, theologisch verantwortetes Qualitätsmanagement verbessert werden. Dazu seien ein verbindlicher Fortbildungskanon und der Aufbau von Beratungsnetzwerken sinnvoll. „Steigerung der Motivation und Leistungsbereitschaft muss unser Ziel sein, nicht Aufbau neuer Versagens- oder Verlustängste.“ Zur Qualität gehöre auch eine gesunde „Kultur des Lassens“.

Zusammen mit der württembergischen Landeskirche wolle man einen „Grundkurs Glauben“ für Mitarbeitende konzipieren, um die Sprachfähigkeit im Glauben zu entwickeln. Mit der Schwesterkirche wolle man so viel gemeinsam machen wie möglich, beispielsweise „gemeinsam darüber nachdenken, welches eigentlich Kriterien für eine funktionierende Landeskirche sind“. Fischer kündigte für das Spätjahr eine Rahmenvereinbarung mit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg an, in der umfassend alle Felder bisher vereinbarter Kooperationen dargestellt werden sollen.

Zur Diskussion: Die Verteilung der Kirchensteuermittel
Interview zur geplanten Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG)
In allen Ausschüssen hat sich die Landessynode mit einer Novelle des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) befasst, die im Herbst verabschiedet werden soll. Das FAG regelt beispielsweise die Verteilung der Kirchensteuermittel in den Kirchengemeinden. ekiba intern sprach mit Oberkirchenrat Stefan Werner über die Änderungsvorschläge, die zur Diskussion stehen.

  • Warum wird das FAG erneuert?
    Das FAG muss regelmäßig novelliert werden, weil sich die Situation von Kirchengemeinden ändert und dies bei der Verteilung der Mittel berücksichtigt werden muss. Deshalb haben wir 2001 beschlossen, dass wir es alle sechs Jahre überarbeiten. Darüber hinaus melden uns Gemeinden immer wieder Punkte, wo das FAG zu ungerechten Situationen führt oder begrüßenswerte Entwicklungen hemmt. Daraus entsteht eine Aufgabenliste, die wir dann in den Arbeitsgruppen diskutieren und überlegen, an welchen Stellen wir etwas ändern müssen.

  • Was beachten Sie bei der Analyse der Situation von Kirchengemeinden?
    2001 haben wir vor allem das Ausgabeverhalten der Kirchengemeinden beachtet. Dieses Mal haben wir mehr die Erfahrungen aus den Haushaltsberatungen mit einfließen lassen. Wir haben geschaut, in welchen Größenklassen es viele Gemeinden gibt, die einer außerordentlichen Finanzzuweisung bedürfen und wo besonders viele Gemeinden sind, die Haushaltssicherungskonzepte aufstellen müssen. Dann haben wir schon einen Anhaltspunkt, in welcher Größenklasse die Mittel knapp bemessen sind.

  • Gibt es einen übergeordneten Gedanken bei der Novellierung?
    Wir möchten dieses Mal keine so großen Umschichtungen umsetzen wie 2001. Da hatten wir Mittel bei den Groß- und Mittelstädten gekürzt und die Landgemeinden gestärkt. Dadurch mussten die Groß- und Mittelstädte Konsolidierungsprogramme aufstellen und ihre Strukturen ändern. Die Städte sind noch mitten im Umsetzungsprozess. Deshalb sollten größere Umschichtungen unterbleiben.

  • Und wo soll es Veränderungen geben?
    Wesentliche Änderungen gibt es bei Zuweisungen für Gebäude, Diakonische Werke und Diakonieverbände. Viele Gemeinden müssen ihren Gebäudebestand reduzieren. Manche Regelungen im FAG sind dazu bisher nicht hilfreich, weil sie Zuweisungen an den nachgewiesenen Flächen einer Kirchengemeinde bemessen. Bei den Gemeindehäusern scheint es uns allerdings sinnvoller, an die Größe der Kirchengemeinde anzuknüpfen. Damit nicht diejenigen, die Fläche reduzieren, dann weniger Zuweisung bekommen. Wir wollen außerdem die Zuweisung an die Kirchenbezirke etwas anheben, um diese zu stärken. Wir schlagen auch vor, die Zuweisung an die Schuldekanate zu erhöhen und die Summe für die Bonuszuweisung von bisher 250.000 auf 500.000 Euro zu verdoppeln. Damit sollen dann langfristige Fundraisingkonzepte statt Einzelprojekte von Kirchengemeinden gefördert werden.

  • Was soll sich bei den Diakonischen Werken ändern?
    Dort gibt es noch ein sehr altes Zuweisungssystem, das wir 2001 nicht geändert haben. Wir haben festgestellt, dass es große Ungleichheiten bei der Zuweisung pro Einwohner im Einzugsbereich gibt. Das differiert zwischen drei und zwölf Euro pro Kopf. Sobald man die Zuweisungen angleicht, gibt es natürlich große Verlierer. Diese Verlierer wären vor allem im Bereich der Großstädte – die haben bisher die hohen Pro-Kopf-Zuweisungen. Dort befinden sich aber auch besondere Herausforderungen durch die Verdichtung von sozialen Problemlagen. Deswegen wollen wir im Bereich der Diakonie insgesamt eine Millionen Euro pro Jahr mehr ausgeben als vorher, um die Zuweisungen anzugleichen, aber die Einbußen in den Brennpunkten möglichst gering zu halten.

  • Wann wird das FAG beschlossen werden?
    Änderungen des FAG sind immer umstritten. Denn wenn man an einer Stelle mehr ausgibt, muss man in der Regel an einer anderen Stelle etwas nehmen. Deswegen ist es uns wichtig, dass die Novellierung breit diskutiert wird. Eine synodale Arbeitsgruppe mit Vertretern aller Gemeindengrößen hat sich über ein halbes Jahr lang beraten und nun einen Diskussionsvorschlag an die Synode gegeben. Dieser wurde in allen Ausschüssen diskutiert und weitere Anregungen entgegengenommen. Im nächsten halben Jahr muss nun die Arbeitsgruppe den Gesetzesvorschlag formulieren, der während der Herbsttagung der Landessynode beschlossen werden soll.

Synode verabschiedet neue Grundordnung
„Mit der Art und Weise, wie sich eine Kirche rechtlich organisiert, legt sie Zeugnis darüber ab, von welchen geistigen und geistlichen Kräften sie ihr Leben bestimmen lässt“, sagte der Rechtsreferent der Evangelischen Landeskirche in Baden, Oberkirchenrat Jörg Winter, vor dem Plenum der Landessynode. Bei der Neufassung der seit fast 50 Jahren geltenden Grundordnung gehe es demnach auch um eine „Vergewisserung und Verständigung über die Grundlagen unserer theologischen Existenz“, wie Winter sagte.

Der Entwurf zur Neufassung wurde von vielen Gremien und Einzelpersonen beraten und ergänzt, wie Winter darstellte. Auf der Frühjahrstagung wurde sie nun verabschiedet. Die Grundordnung wurde zum einen um Bestimmungen entschlackt, die in anderen Regelungen enthalten sein werden, wie etwa im Leitungs- und Wahlgesetz. In dem teilweise komplizierten strukturellen Aufbau der Landeskirche soll die neue Grundordnung mehr Flexibilität ermöglichen. Zwar werde sich durch die Neufassung daran kurzfristig noch nicht viel ändern, doch stelle die neue Grundordnung „bessere Instrumente zur Verfügung, die notwendig sind, um hier Fortschritte zu ermöglichen“. Neben die übliche Form der Parochie, dem klar begrenzten Gebiet einer Ortsgemeinde, träten zunehmend andere Formen, in denen Menschen ihre kirchliche Beheimatung finden. Gerade in Großstädten würden die Parochiegrenzen zunehmend weniger eine Rolle spielen. „Deshalb ist es richtig, dass unsere neue Grundordnung sich mehr als bisher für die Entwicklung anderer gemeindlichen Strukturen als Ergänzung zur parochialen Struktur öffnet“, so Winter.Eine weitere Änderung ist die Verlagerung von Entscheidungskompetenzen auf die Kirchenbezirke.

Diskutiert wurde die Frage, ob eine zeitliche Befristung von kirchenleitenden Ämtern in die Grundordnung aufgenommen werden soll. Bislang werden Oberkirchenräte sowie der Landesbischof unbefristet berufen. Für eine Änderung dieser Regelung fand sich in der Landessynode aber nicht die erforderliche Mehrheit.

„Mit der neuen Grundordnung haben wir einen wichtigen Beitrag für mehr Transparenz geschaffen“, sagte Präsidentin Margit Fleckenstein nach der Abstimmung. Das Gesetzeswerk zeige, dass sich die Evangelische Landeskirche in Baden den anstehenden gesellschaftlichen Herausforderungen stelle.

Boykott von Coca-Cola?
Der Synode lag eine Eingabe der Evangelischen Arbeitnehmerschaft Baden vor, wegen angeblich menschrechtsverletzender Arbeitsbedingungen in Produktionsstätten des Konzerns Coca-Cola in einigen Herstellungsländern in den Tagungshäusern und Einrichtungen der Landeskirche auf Getränke dieses Anbieters zu verzichten. Die Landessynode hat weitere Recherchen zu den Vorgängen in Auftrag gegeben, um eine qualifizierte Beratung zu ermöglichen.

Fusion von Kirchenbezirken beschlossen
Die Landessynode hat in ihrer Amtsperiode 1996 – 2002 wiederholt die Frage einer Kirchenbezirksstrukturreform beraten. Diese sollte auch in Zukunft die Arbeitsfähigkeit der Kirchenbezirke erhalten. Eine Ausrichtung an der Zahl von ca. 20 bis 40 Pfarrstellen in einem Kirchenbezirk wurde als schlüssig betrachtet. Bislang erfolgten Fusionen in Adelsheim-Boxberg, Eppingen und Bad Rappenau (zu Kraichgau) und Freiburg/Müllheim (zu Freiburg und Breisgau-Hochschwarzwald).

Die Synode stimmte nun der Fusion der beiden Kirchenbezirke Wiesloch und Schwetzingen zu. Diese werden sich zum 1. April 2008 zum Kirchenbezirk „Südliche Kurpfalz“ zusammenschließen.
Zudem beriet die Synode über Möglichkeiten der Umstrukturierung der Kirchenbezirke in der Ortenau (Kehl, Offenburg, Lahr). Das Modell, zwei Kirchenbezirke zu bilden, wurde von der Synode abgelehnt. Die drei Kirchenbezirke sollen zunächst erhalten bleiben. Die Synode brachte den Wunsch zum Ausdruck, die Verbandsstruktur der drei Bezirke weiter zu entwickeln und einen großen Kirchenbezirk zu bilden, der sich an den Landkreisgrenzen orientiert.

Eckdaten zum Doppelhaushalt 2008/2009
Der Gesamthaushalt der Evangelischen Landeskirche in Baden beträgt rund 300 Millionen Euro. Größte Posten sind dabei die Personalkosten sowie der Anteil für die Kirchengemeinden, die mit der Zuweisung ihre Arbeit vor Ort finanzieren. Haupteinnahmequelle sind die Kirchensteuern, die mehr als zwei Drittel der Einnahmen ausmachen. Die Entwicklung der Kirchensteuer war im vergangenen Jahr positiver als erwartet. Statt der erwarteten 199 Millionen Euro konnten rund 230 Millionen Euro eingenommen werden. Diese Mehreinnahmen sind der wirtschaftlich positiven Entwicklung und dem spürbaren Rückgang der Arbeitslosigkeit in Baden-Württemberg zu verdanken. Im Großteil werden die Einnahmen der Versorgungssicherung zugeführt. Zudem beschloss die Landessynode, für Maßnahmen im Rahmen des Kirchenkompasses bis 2010 insgesamt rund acht Millionen Euro für befristete Projekte zur Verfügung zu stellen. Dazu sollen bis zur nächsten Frühjahrstagung der Landessynode Maßnahmen geplant werden, die vor allem im Bildungsbereich, bei der Verbesserung des Miteinanders von haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden sowie in diakonischen Aufgabengebieten liegen sollen.

Bis zum Jahr 2010 ist eine Entspannung der landeskirchlichen Finanzen zu erwarten. Bedacht werden müssen Steuerreformen, die das Schätzen sehr schwer machen. Inzwischen steht fest, dass die Besteuerung der Einnahmen aus Kapitalerträgen von der direkten Einkommenssteuer auf die indirekte Abgeltungssteuer verlagert wird. Allerdings liegen immer noch keine verlässlichen Zahlen zur Auswirkung der Umstellung auf das Kirchensteueraufkommen vor. Es besteht aber ein fester Wille seitens der Behörden, die Interessen der Kirchen zu berücksichtigen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die erheblichen Erholungseffekte aus der wirtschaftlichen Entwicklung langfristig andauern werden. Am Grundsatz, neue dauerhafte Verpflichtungen nur zu übernehmen, wenn an anderer Stelle Verpflichtungen im gleichen Umfang aufgegeben werden, muss festgehalten werden.

Insgesamt sind mittelfristig Sparmaßnahmen von 4,2 Millionen Euro vorgesehen. Hiervon werden 1,3 Millionen (31 Prozent) aus Umschichtungserlösen aufgebracht, sodass faktisch 2,9 Millionen im Haushalt einzusparen sind. Er wird aus verschiedenen Bereichen der Landeskirche erbracht. Im Wesentlichen sind Einsparungen durch Vakanzen von zwei Monaten auf frei gewordenen Pfarrstellen, durch einige Reduktionen im Verwaltungsbereich und bei Sachkosten möglich. Zudem sollen langfristig kirchliche Lehrkräften im Religionsunterricht reduziert werden. Die künftig geringer werdenden Schülerzahlen und die Verkürzung der Gymnasialzeit auf acht Jahre würden diese Maßnahme nahe legen. Auf der Herbsttagung im Oktober 2007 wird das Zahlenwerk verabschiedet.

Bleiberechtsregelung greift zu kurz
Im Rahmen der Aussprache zum Bericht von Landesbischof Ulrich Fischer würdigte die Landessynode die im November 2006 von der Innenministerkonferenz beschlossene Bleiberechtsregelung. Diese greife allerdings immer noch zu kurz: „Die Regelungen ermöglichen nur für einen Teil der langjährig geduldeten Flüchtlinge eine humanitäre Lösung“, sagte der Mannheimer Dekan Günter Eitenmüller, Vorsitzender des Bildungs- und Diakonieausschusses. Vor dem Hintergrund der Tragödie irakischer Flüchtlinge sei es nötig, bei der geplanten Änderung des Zuwanderungsgesetzes den konsequenten Schutz von Bürgerkriegsflüchtlingen zu gewährleisten. Die Synodalen appellierten an die Kirchengemeinden, Flüchtlingen bei Arbeits- und Wohnungssuche behilflich zu sein und sich bei Bundestags- und Landtagsabgeordneten für eine erweiterte Bleiberechtsregelung einzusetzen.

Ökumenische Lerngemeinschaft stärken
„Wir können in der weltweiten Ökumene viel voneinander lernen“, ist Präsidentin Margit Fleckenstein überzeugt. „Es ist bereichernd, über den eigenen Kirchturm hinaus zu blicken.“ Dies verwirklichten die Synodalen auf der Frühjahrstagung.
Landesbischof Ulrich Fischer berichtete über eine Reise nach Bolivien und Peru, die er zusammen mit Vertretern der Landessynode und des Evangelischen Oberkirchenrates im April dieses Jahres unternommen hatte. Vor Ort besuchten sie Projekte des Evangelischen Entwicklungsdienstes. Bei allen internen Reformbemühungen dürfe der Blick auf die ökumenische Verflochtenheit der Landeskirche nicht fehlen. Eine „Blickverengung können wir uns nicht leisten“, hatte Fischer schon in seinem Bericht zur Lage angemahnt.

Aus diesem Grund hat die Evangelische Landeskirche in Baden zu den schon bestehenden weltweiten Verbindungen zu anderen Kirchen auch eine Partnerschaft mit der United Church of Christ (UCC) in den USA aufgenommen. Der Generalsekretär des Evangelischen Missionswerkes Südwestdeutschland (EMS), Bernhard Dinkelaker, berichtete über die Entwicklung der Beziehungen zu der amerikanischen Partnerkirche. Präsidentin Margit Fleckenstein, der Synodale Günter Hartwig (Wertheim) und Kirchenrätin Susanne Labsch werden im September die Kirche in den USA besuchen. Dinkelaker zeigte sich erfreut über die vielen gut funktionierenden Beziehungen von Gemeinden in Baden zu Partnergemeinden beispielsweise in Kamerun, Indonesien und Südafrika.

     

    Gesetze und Beschlüsse

     

    10. Tagung der 10. Landessynode, 25.04.-28.04.2007 in Bad Herrenalb

    Die Landessynode hat bei ihrer Frühjahrstagung folgende Gesetze beschlossen:
    • Kirchliches Gesetz zur Änderung des kirchlichen Gesetzes zur Erprobung einheitlicher Leitungsstrukturen in Kirchenbezirken der Großstädte
    • Gesetz über die Vermögensverwaltung und die Haushaltswirtschaft
    • Kirchliches Gesetz über die Vereinigung der Evangelischen Kirchenbezirke Schwetzingen und Wiesloch zum Kirchenbezirk Südliche Kurpfalz
    • 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2006/2007
    • Kirchenbeamtenbesoldungsgesetz
    • Pfarrerbesoldungsgesetz
    • Kirchliches Gesetz zur Änderung des kirchlichen Gesetzes über die Umzugskosten
    • Kirchliches Gesetz zur Änderung des kirchlichen Gesetzes über den kirchenmusikalischen Dienst in der Evang. Landeskirche in Baden
    • Kirchliches Gesetz zur Änderung des kirchlichen Gesetzes über den Dienst des Pfarrvikars
    Des Weiteren wurden verschiedene Beschlüsse gefasst.

         

        Aktuelles

        Vom 25. bis 28. April 2012 findet die Frühjahrstagung der Landessynode statt.  Den vorläufigen Zeitplan und die aktuelle Berichterstattung finden Sie unter Tagungen und Termine.