Berufliche und ehrenamtliche Mitarbeit in der Kirche, Impulsreferat bei der Bezirkssynode Emmendingen im Rahmen der Visitation des Kirchenbezirks - Juni 2010

 

Ein Dirigent sagt zu seinem Orchester: „Meine Damen und Herren, dass wir nicht alle in der gleichen Tonart spielen, das macht nichts. Dass wir nicht gleichzeitig anfangen, das macht auch nichts. Dass jeder sein eigenes Tempo hat, kann ja mal passieren. Aber könnten wir nicht wenigstens alle das gleiche Stück spielen?“

Ist das evangelische Kirche?

Zum Thema Hauptamt und Ehrenamt soll ich einen Impuls geben, der in unserem späteren Gesprächsaustausch aufgenommen werden kann. Dabei muss ich vorab betonen, dass ich nicht von Haupt- und Ehrenamt sprechen werde, sondern von beruflich und ehrenamtlich in unserer Kirche Mitarbeitenden. Denn der Begriff Hauptamt suggeriert etwas, was mit unserer Kirchenverfassung nicht vereinbar ist. In der evangelischen Kirche gibt es keine Ämterhierarchie. Die These IV der Barmer Theologischen Erklärung ist fast wörtlich in unsere Kirchenverfassung aufgenommen: „Die verschiedenen Ämter in der Kirche begründen keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern haben teil an dem der ganzen Kirche anvertrauten Dienst.“ (Art. 7 GO) Demgemäß spricht unsere Grundordnung auch an keiner Stelle von einem Hauptamt. Sie sagt vielmehr ausdrücklich von den kirchlichen Diensten: „Diese Dienste können auf Dauer oder auf Zeit übertragen und im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, arbeitsvertraglich oder ehrenamtlich ausgeübt werden.“ (Art. 89 Abs. 2 S. 2)

Wir sollten uns daran machen zu entdecken, in wie großem Umfang das evangelische Profil durch die besonderen Leitungsstrukturen unser evangelischen Kirche bestimmt wird und welche Chance für eine Erneuerung des Miteinanders in unserer Kirche sich durch eine erneuerte, verbesserte Leitungskultur bieten kann. Nur so kann nach meiner Überzeugung erreicht werden, dass nicht nur mehr Menschen bereit sein werden, Leitungsverantwortung in unserer Kirche zu übernehmen, sondern dass diese Menschen auch wieder mehr Freude an ihrer Kirche haben.
Es lohnt sich, unsere Grundordnung zur Hand zu nehmen und darin zu lesen. Sie enthält alle Voraussetzungen, wir müssen sie nur mit Leben füllen. Ich möchte vier Themen anreißen:

1. Kirchenleitung geschieht auf allen Ebenen.

Unsere evangelische Kirche ist geprägt von dem Leitbild der Gemeinde und geht von regionalen Strukturen aus. „Die Evangelische Landeskirche in Baden baut sich von ihren Gemeinden her auf. Die Gemeinden sind Bestandteil der Landeskirche und Grundlage des kirchlichen Verfassungsaufbaues“ (Art. 5 Abs. 1).
Das heißt: Unsere Landeskirche wird nicht nur in Karlsruhe und in Bad Herrenalb geleitet.
Art. 7 GO besagt: Die Leitung der Evangelischen Landeskirche in Baden geschieht auf allen ihren Ebenen geistlich und rechtlich in unaufgebbarer Einheit. Ihre Organe wirken im Dienste der Leitung zusammen. (Art. 7 S. 1 und 2 GO)

An der Leitungsverantwortung sind also neben den vier landeskirchlichen Leitungsorganen die Leitungsorgane der Kirchenbezirke und aller Pfarr- und Kirchengemeinden beteiligt. Kirchenleitung ist eine gemeinsame Sache aller drei Ebenen.

Alle Leitungsorgane dienen in gemeinsamer Orientierung dem einen Ziel, das Evangelium Jesu Christi allen Menschen zu bezeugen. Die Erfüllung dieses Dienstes ist die alleinige Quelle der Verbindlichkeit für kirchenleitendes Handeln. Alle müssen Rücksicht nehmen auf das Ganze. Sie sind Teil eines Ganzen und stehen als Teil für das Ganze. Alle müssen nicht nur am selben Strang, sondern auch in dieselbe Richtung ziehen. Alle müssen auch Rücksicht nehmen aufeinander. Es muss also im Leben unserer Kirche um so viel Individualität wie nötig, jedoch auch um so viel Gemeinsamkeit wie möglich gehen.

Das Paradebeispiel für evangelische Teilung von Verantwortung ist die landeskirchliche Leitungsebene, die aus vier Leitungsorganen besteht (Landessynode, Landesbischof, Landeskirchenrat und Evangelischer Oberkirchenrat), die „im Dienst der Leitung zusammenwirken“ (Art. 64 Abs. 2 GO), untereinander verzahnt sind und sich durch unterschiedliche Aufgabenzuweisung unterscheiden. Protestantische Aufgabenteilung ist also ein sehr geordnetes System, in dem eben nicht jeder tun kann, was er möchte.

Notwendig ist ein starkes Wir-Gefühl nach innen, das nach außen wirkt. Corporate identity nennt man das heutzutage. Es macht uns als Institution erkennbar. Dazu gehören Loyalität und Solidarität ebenso wie die Bereitschaft, dem Anderen Vertrauensvorschuss zu gewähren und ihm zuzutrauen, dass er seine Aufgabe genauso gut erfüllen möchte wie man selbst. Unser Herrgott hat niemandem alle Gaben und niemandem keine Gaben mitgegeben.

2. Kirchenleitung geschieht sowohl in selbständiger Aufgabenwahrnehmung als auch in partnerschaftlichem Zusammenwirken und in gemeinsamer Verantwortung.

Unsere Verfassung nennt für das Zusammenwirken die Schlüsselwörter, die das Spannungsverhältnis aufzeigen, aber auch auflösen: Selbständige Wahrnehmung der Dienste einerseits und partnerschaftliche Zuordnung und gemeinsame Verantwortung andererseits.

(Art. 89 Abs. 2 S. 1) „Zur selbstständigen Wahrnehmung dieser Dienste und zu ihrer fachgerechten Erfüllung werden geeignete und durch Ausbildung und Fortbildung zugerüstete Personen im kirchlichen Dienst beschäftigt.“

(Art. 89 Abs. 3) „Die besonderen Gaben und Kräfte Einzelner wirken in den verschiedenen Ämtern und Diensten der Kirche in partnerschaftlicher Zuordnung zusammen. Die in der Kirche Mitarbeitenden bilden eine Dienstgemeinschaft und sind in ihrer Ausübung an den Auftrag der Kirche gebunden. Sie tragen die Mitverantwortung dafür, dass er in den Gemeinden und in der Welt in rechter Weise erfüllt wird.“

Für alle kirchenleitenden Ämter wird von unserer Verfassung betont: (Art. 89 Abs. 8) Die in den Dienst der Leitung berufenen Kirchenglieder tragen besondere Verantwortung für die Einheit der Gemeinde und der Kirche in Lehre und Leben und fördern den Zusammenhalt und die Zusammenarbeit der Kirchenglieder, der kirchlichen Einrichtungen und Dienste.

Jede Leitungsebene muss selbständige Verantwortung tragen. Jedoch bedarf es konzertierten Handelns. Wenn darüber hinaus selbstverständlich professionelles Vordenken ebenso notwendig ist wie möglichst weitgehende Vernetzung innerhalb der Landeskirche und innerhalb der EKD, so sind diejenigen, welche vor Ort die praktischen Auswirkungen zu tragen haben, möglichst früh und möglichst weitgehend an den Überlegungen zu beteiligen.

Visitationen in Bezirken und Gemeinden und die badische Besonderheit, auf die wir stolz sind, Besuche von Kommissionen der Landessynode in den Referaten des EOK, gehören unverzichtbar in diesen Zusammenhang partnerschaftlichen Leitens.

3. Kirchenleitung geschieht durch Gremien – also im Team – und überwiegend durch ehrenamtlich Tätige.

So urprotestantisch wie die Selbständigkeit der Gemeinde sind die synodalen Entscheidungsstrukturen mit der Mehrheit nicht beruflich in der Kirche tätiger Mitglieder. Da nicht das autoritative Machtwort eines Einzelnen entscheidend ist, liegt die Entscheidung immer bei Kollegial- oder Synodalgremien.

Alle Leitungsverantwortung wird also von Personenmehrheiten getragen. Selbst da, wo nach der GO ausnahmsweise Einzelne in besonderer Weise zur geistlichen Leitung berufen sind, werden ihnen Gremien zur Seite gestellt. So sagt Art. 73 Abs.1 GO: „Wie die Pfarrerin bzw. der Pfarrer die Gemeinde, so leitet … der Landesbischof die Landeskirche durch Gottes Wort“. Unterstützt werden sie durch das Kollegium des Evangelischen Oberkirchenrats bzw. durch die Kirchenältesten. Die evangelische Kirche ist keine Theologenkirche, wenngleich die geistlichen Impulse ihrer Leitung selbstverständlich in erster Linie von Theologen bzw. Theologinnen erwartet werden.

Es wird Zeit, dass wir klären, was unter „geistlicher Leitung“, Leitung durch das Wort Gottes konkret zu verstehen ist. Denn auf Gemeindebene trägt der gesamte Ältestenkreis die Verantwortung dafür, „dass der Gemeinde Gottes Wort rein und lauter gepredigt wird, die Sakramente in ihr recht verwaltet werden und der Dienst der Liebe getan wird“ (Art. 16 Abs. 1). Die Leitung der Gemeinde ist Aufgabe des gesamten Ältestenkreises (Art. 16 Abs.1), nicht des Pfarrers bzw. der Pfarrerin.
In allen Gremien der evangelischen Kirche sind ehrenamtlich Tätige in der Mehrheit. Unsere Kirche will auf die ehrenamtliche Arbeit angewiesen bleiben, und ehrenamtlich Mitarbeitende fordern zunehmend Eigenverantwortung und Gabenorientierung ein. Das hat einerseits Konsequenzen für das Berufsbild der Pfarrer und Pfarrerinnen, das sich stark verändert. Andererseits kann nicht übersehen werden, dass die Kirche heute mehr denn je theologische Kompetenz braucht. Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit und Wahrung der Zuständigkeiten müssen bei allen Beteiligten eingefordert werden. Die gemeinsame Klärung der Ziele kirchenleitenden Handelns bezeichnet den alleinigen Weg, wie es sinnvoll weitergehen kann.

4. Leitungsstrukturen sind immer Beziehungsstrukturen.

Bei der Rede von Geschwisterlichkeit in der Kirche geht es bei Leitungsstrukturen gleichzeitig immer auch um Macht. Auch Wissen ist Macht. Dass beruflich in der Kirche Tätige besser informiert sind, ist selbstverständlich; das ist ja ihr Beruf, von dem sie leben. Theologisches Fachwissen muss mit Erfahrungswissen und Glaubenswissen vernetzt bleiben. Je mehr – wechselseitig – informiert wird, desto höhere Qualität bekommen Leitungsentscheidungen. Die kirchlichen Informations- und Kommunikationsstrukturen sind dabei - auf allen Ebenen - nach wie vor Schwachpunkt Nummer 1.

Wir haben als Konsequenz von Barmen erkannt, dass Arbeitsteilung - und das meint: Verantwortungsteilung - ein Grundprinzip des Protestantismus ist. Es wird höchste Zeit, dass wir uns vertieft Gedanken darüber machen, was Führen und Leiten in unserer Kirche bedeutet und wie Dienstgemeinschaften im Einzelnen zwischen beruflich Tätigen und ehrenamtlich Tätigen noch  mehr sinnvoll auszugestalten sind.

Für alle Arbeit in der Kirchenleitung – sei es in den Gemeinden, in den Bezirken oder auf landeskirchlicher Ebene - muss also einheitsstiftendes Handeln oberstes Ziel sein. Synoden müssen widerspiegeln, dass in ihnen in hohem Maße ein geistliches Geschehen stattfindet. Es muss der oft geäußerte Irrtum beseitigt werden, die Synode sei wie ein Parlament einfach an Maßstäben der Demokratie zu messen. Dem liegt ein falsches Verständnis vom Priestertum aller Glaubenden zugrunde. Gesetzgeberisches Handeln in der Kirche Jesu Christi geschieht nicht „im Namen des Volkes“, sondern ausschließlich im Auftrag des Herrn unserer Kirche. In den Synoden - wie bei allen kirchenleitenden Entscheidungsprozessen - kann es daher nicht einfach um Mehrheiten gehen. Synodale Beschlüsse müssen sich am Ideal des "magnus consensus" orientieren, der Verständigung auf dem größtmöglichen Nenner. Dies wird nicht immer erreicht. Aber nur in dem größtmöglichen Bemühen um breite Übereinstimmung ist die Forderung nach Respektierung der Entscheidungen zu begründen. Denn evangelische Orientierung zielt auf Überzeugung, nicht auf Mehrheit.

Die Leitung unserer Landeskirche hat sich sehr verändert, auch wenn sich dies noch nicht überall herum gesprochen hat. So hat sich unser Evangelischer Oberkirchenrat, was in der EKD einmalig ist, für Besuche der Landessynode geöffnet. Jedes Referat des Evangelischen Oberkirchenrats wird wie bei einer Visitation während einer Amtsperiode der Synode einmal besucht; nach zwei Jahren erfolgt ein Zwischenbesuch. Gleichwohl spüre ich noch immer im Lande mehr oder weniger große Ressentiments gegen „alles, was aus Karlsruhe kommt“. Unser Rotes Haus hat sich sehr gewandelt. Zu der Aufsichtsbehörde, die natürlich in fachlicher Hinsicht bestehen muss, ist in wesentlich größerem Umfang eine Servicezentrale für die Gemeinden und Bezirke hinzu gekommen. Hier wird vorgedacht, strategisch geplant, ausgewertet; wertvolle Impulse können von dorther aufgenommen werden. Die zum Teil sehr eng werdende Situation in den Gemeinden und Bezirken wird wahrgenommen. Kompetente Beratung ist vonnöten. Vor Ort kann daher Hilfestellung angefordert werden – Qualifizierung in der Gemeindeleitung mit dem Kirchenkompass, Gemeindeberatung, Beratung in finanziellen und strukturellen Fragen, in Baufragen. Das Gleiche gilt für unser Rechnungsprüfungsamt. Und auch das neue Zentrum für Kommunikation im EOK und das neue Zentrum für Seelsorge in Heidelberg verstehen sich ausschließlich vom Servicegedanken her. Ein Wandel im Verständnis hat begonnen. Unsere Gemeinden und Bezirke denken um: Statt Eingriffe abzuwehren geht es jetzt darum, Hilfestellungen anzunehmen und Entlastungsmöglichkeiten zu erkennen.

Es wird jetzt darauf ankommen, bei aller gewünschter Vielfalt unserer evangelischen Glaubenspraxis zu entdecken, dass das Miteinander ein hohes Gut ist. Das Miteinander muss gebaut werden. Wir müssen uns darauf verständigen, welche Ziele wir anstreben und welche Schritte wir tun, um diese Ziele zu erreichen. Damit haben wir mit unserem badischen Kirchenkompassprozess, der in einer Vielzahl von Gemeinden und in einer Reihe von Kirchenbezirken mit Erfolg durchgeführt wird, begonnen. Wir dürfen uns in der kirchlichen Arbeit, wenn wir auf den großen Bogen schauen, nicht verzetteln.

Schluss

Wir müssen wach sein, um die Umbrüche der Zeit nicht zu verschlafen. Nach meiner Überzeugung befinden wir uns heute in einer ähnlichen Zeit der Umbrüche und des Wertewandels wie einst zur Zeit der Reformation.

Die Kirche der Zukunft wird Kirche im Plural sein; und die Kirche der Zukunft wird sich ihren Ort suchen. Eine größere Vielfalt von Gemeindeformen wird neben dem traditionellen Parochialsystem entstehen. Die Kirche der Zukunft muss Missionskirche, diakonische Kirche und Beteiligungskirche mit einer hohen Kultur einer gabenorientierten Ehrenamtlichkeit sein. Sie muss sich ihrer Mitte vergewissern, indem sie das Thema Glauben allem voranstellt. Die Kirche der Zukunft wird eine Kirche des Miteinanders sein.

Der Herr unserer Kirche traut uns zu, in seiner Nachfolge und in seinem Geist die Welt so mitzugestalten, dass in das Leben der Menschen immer wieder ein Schein vom endgültigen Reich Gottes hinein strahlt. So wollen wir uns das mit dem nötigen Vertrauensvorschuss auch gegenseitig zutrauen. So wollen wir den Reichtum individueller Gaben hochhalten, uns aber auf den Wert des Miteinanders besinnen. Lassen Sie uns dieses Bewusstsein der Einheit in unserer Landeskirche ganz praktisch und alltäglich neu entdecken! Lassen Sie uns alle mit diesem Gedanken Ernst machen, dass jeder und jede von uns Teil eines großen Ganzen ist! Ich bin zutiefst davon überzeugt: Wir werden neue Ausstrahlung und Anziehungskraft gewinnen, wenn wir dem Leben verleihen, was uns die Schrift bekundet:

Es sind verschiedene Gaben; aber es ist ein Geist.
Und es sind verschiedene Ämter; aber es ist ein Herr.
Und es sind verschiedene Kräfte; aber es ist ein Gott, der da wirkt alles in allen.
(1. Korinther 12, 4-6)