Herzlich Willkommen

 

im Referat Recht und Rechnungsprüfung des Evangelischen Oberkirchenrates

Frau Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis

Seit dem 1.11.2007 bin ich als Rechtsreferentin verantwortlich für die Gestaltung und Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen in unserer Landeskirche. Dazu gehören die Vorbereitung von Gesetzestexten und Arbeitsrechtsregelungen, die Gestaltung von Verträgen, das Bereitstellen von Versicherungsschutz für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende der Kirche, die Abwicklung von Nachlässen und vieles mehr. Wichtige Themen sind auch das Verhältnis zwischen Staat und Kirche – im Jahre 2007 wurde der Staatskirchenvertrag mit dem Land Baden-Württemberg geschlossen – und die spezifisch kirchenrechtlichen Fragestellungen. Beispielsweise: Was bedeuten Taufe und Konfirmation in rechtlicher Sicht? Was sind die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer kirchlichen Trauung? Wer kann kirchlich beerdigt werden? 
Unsere Homepage versucht, Ihnen einen Überblick zu geben. Wenn Fragen offen bleiben, melden Sie sich bei uns – die Ansprechpersonen des Referats sind in den Rubriken jeweils benannt.

Ihre
Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis

       

      Ausführliche Informationen zu rechtlichen Fragen

      im Bezug auf Kasualien, Dienst- und Arbeitsrecht /Arbeitsschutz, Einstellungsvoraussetzungen, Ehrenamtliche, kirchliche Versicherungen, Stiftungen und Nachlassangelgenheiten, usw. finden Sie in der Rubrik "Landeskirche & Gemeinden_Rechtsfragen".