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auf den Seiten des Referates 7 im Evangelischen Oberkirchenrat

Frau Oberkirchenrätin Barbara Bauer

Barbara Bauer

Der Evangelische Oberkirchenrat ist nach der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden „der zum Dienst an der Kirchenleitung berufene ständige Rat der Landeskirche.“ Damit ist ein Kreis von Personen gemeint, der aus dem Landesbischof, der geschäftsleitenden Oberkirchenrätin und den Oberkirchenräten (Theologen und Nichttheologen) sowie den Prälatinnen und dem Prälaten als beratenden Mitgliedern besteht.

Jede Oberkirchenrätin bzw. jeder Oberkirchenrat ist für bestimmte Aufgabenbereiche zuständig, die in einem Referat zusammengefasst sind, das aus Abteilungen und Bereichen mit ihren jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht. Der Evangelische Oberkirchenrat stellt deshalb über das oben beschriebene Kollegium hinaus auch die gesamte Verwaltung, die sich zum größten Teil in den Gebäuden der Blumenstraße 1 – 7 in Karlsruhe befindet, dar.

Das Referat „Geschäftsleitung und Finanzen“ ist das 7. von insgesamt 8 Referaten. Hier findet sich die Zuständigkeit für

Als geschäftsleitende Oberkirchenrätin bin ich verantwortlich für den geordneten Ablauf der Verwaltungsgeschäfte und als solche Dienstvorgesetzte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Evangelischen Oberkirchenrats.

Auf dieser Seite wollen wir Sie über wichtige Aspekte unserer Arbeit und über unser Angebot informieren. Ich wünsche Ihnen viel Spaß auf unserer Seite!

Ihre Oberkirchenrätin Barbara Bauer, Referatsleiterin

       

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      Meldewesen