Gemeinden

 

Unsere Landeskirche besteht aus 715 Pfarr- und Kirchengemeinden, in denen Haupt- und Ehrenamtliche gemeinsam ihren Dienst tun.

Wo Jesus Christus durch Wort und Sakrament im Heiligen Geist gegenwärtig ist, schafft er seine Gemeinde. Die Gemeinde erweist sich dadurch als lebendig, dass ihre Glieder auf Gottes Wort hören, einander und ihren Mitmenschen vergeben und das Abendmahl feiern. Die Gemeinde hält mit ihren Gliedern fest am Gebet, bekennt Christus in der Welt kraft des Priestertums aller Gläubigen und übt Liebe in der tätigen Gemeinschaft und im Dienst an allen Menschen. 

Die kirchenrechtliche Gestalt der Gemeinde ist nach Herkommen und Aufgabenstellung vielfältig. Neben der überkommenen Form der Pfarr- oder Kirchengemeinde können im Rahmen dieser Grundordnung andere Formen der Gemeinde rechtlich anerkannt werden.

Die Pfarrgemeinde
Die Pfarrgemeinde ist die örtliche kirchenrechtliche Einheit, in deren Gebiet der Auftrag der Kirche wahrgenommen wird. Dies geschieht vor allem durch die regelmäßige Feier von Gottesdiensten und die Spendung der Sakramente, durch Unterricht, Seelsorge und Diakonie. Die Pfarrgemeinde pflegt die ökumenischen Beziehungen zu den Gemeinden anderer Konfessionen am Ort.

Zu einer Pfarrgemeinde gehören alle getauften evangelischen Christen, die in ihrem Bereich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht aus der evangelischen Kirche ausgetreten oder nicht ausschließlich Mitglieder einer anderen christlichen Gemeinschaft sind.

Die Pfarrgemeinde ist eine Körperschaft des kirchlichen Rechts. Über ihre Errichtung, Aufhebung, Zusammenlegung, die örtliche Abgrenzung sowie die Zuordnung der Gemeindeglieder entscheidet der Bezirkskirchenrat im Benehmen mit den Ältestenkreisen der beteiligten Pfarrgemeinden. Gehören die Pfarrgemeinden zu einer Kirchengemeinde mit mehreren Pfarrgemeinden, ist das Einvernehmen mit dem Kirchengemeinderat herzustellen.

Die Kirchengemeinde
Besitzt eine Gemeinde die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach staatlichem Recht oder werden ihr künftig diese Rechte verliehen, so ist sie eine Kirchengemeinde. Eine Kirchengemeinde kann aus einer Pfarrgemeinde oder aber auch aus mehreren Pfarrgemeinden bestehen.

A) Kirchengemeinden mit einer Pfarrgemeinde
In vielen Fällen umfasst die Kirchengemeinde (z.B. kleinere Ortschaften und Städte) lediglich eine Pfarrgemeinde. In diesem Fall ist der Ältestenkreis zugleich der Kirchengemeinderat.

B) Kirchengemeinde mit mehreren Pfarrgemeinden
In größeren Städten sind meist  mehrere Pfarrgemeinden als eine Kirchengemeinde zusammengeschlossen, da das Stadtgebiet und somit die Mitgliederzahl zu groß für eine einzelne Gemeinde wäre.

Die Kirchengemeinde erhält Zuweisungen der Landeskirche nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen über den Finanzausgleich. Die Kirchengemeinde stellt den Pfarrgemeinden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten die für die örtlich anfallenden Bedürfnisse erforderlichen Mittel zur eigenverantwortlichen Verwaltung zur Verfügung.

Weiteres siehe Grundordnung...

       

      Geöffnete Kirchen in Baden-Württemberg 

      Immer mehr geöffnete evangelische Kirchen laden auch außerhalb der Gottesdienste zu bestimmten Zeiten zur Ruhe, zum Gebet oder zur eigenen Meditation ein. Ob auf dem Dorf oder in den Innenstädten  – dort, wo Kirchen erkennbar offen sind, kommen Menschen aller Generationen gern herein.

       

      Tut mir auf die schöne Pforte

      Immer mehr evangelische Gemeinden wollen ihre Kirchen auch außerhalb der eigentlichen Gottesdienstzeiten öffnen. Ein neues Werkbuch gibt dafür hilfreiche Gedanken und Anregungen.

       

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      www.gug.ekiba.de: GuG steht für „Gottesdienst und Gemeindearbeit“ und ist ein Produkt der Abteilung Gottesdienst und Kirchenmusik des EOK. In der Materialdatenbank wurden viele Ideen zum Jahr der Taufe zusammengetragen. Zukünftig finden sich dort auch liturgische Texte. GuG bietet vielfältige Suchfunktionen und Übersichten.
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