Gemeindevisitation

 

Visitation ist der offizielle Besuch kirchenleitender Organe bei Kirchenbezirken oder Ortsgemeinden

Landkarte der Evangelischen Landeskirche in Baden, aus Photos des Gemeindelebens zusammengesetzt

- im Sinn von Apostelgeschichte 15 Vers 36, wo Paulus und Barnabas sich auf den Weg machen, um wiederum "nach den Brüdern und Schwestern zu sehen, wie es um sie steht". Es geht dabei sowohl um kollegiale Wahrnehmung des bischöflichen Aufsichtsamtes als auch darum, "die Gemeinden im Glauben zu stärken" (Apg. 15,41-16,5).

Die Kirchenleitung auf Bezirks- und Landesebene behält durch das Visitationsgeschehen enge Verbindung zum Gemeindeleben in Stadt und Land, während die Visitation den besuchten Gemeinden und ihren Mitarbeitenden hilft, die örtlichen Probleme in einem gesamtkirchlichen Horizont zu sehen und das eigene Gemeindeschiff als Teil eines größeren Flottenverbandes zu erfahren. Miteinander unterwegs zu sein und voneinander lernen zu können, ermutigt und stärkt.

Wozu dient Visitation?

  • Vom Rückblick zum Ausblick
  • Von der Bestandsaufnahme zur Bedarfserhebung
  • Von der Selbstbetrachtung zur Fremdwahrnehmung
  • Von der Aufgabenerledigung zur Zielorientierung
  • Von der Kontrolle zur Beratung/Zielvereinbarung

Es geht weniger um das Erreichen eines für alle gleichen kirchlichen Standards, sondern eher um einen kommunikativen Prozess zur Gewinnung eines geistlichen Profils der einzelnen Gemeinden im Rahmen der Gesamtkirche.

Kam es bei früheren Visitationen darauf an, Rücklick zu halten und sich die Ereignisse, Erfahrungen und Entwicklungen der letzten sechs Jahre zu vergegenwärtigen, so liegt nun ein Schwerpunkt darauf, nach vorne zu blicken und die Ziele der nächsten sieben Jahre ins Auge zu fassen. Damit wird das Bestehende nicht über Bord geworfen, sondern auf seine Zukunftstauglichkeit überprüft.

Im Mittelpunkt der Visitationsvorbereitung steht die "vorlaufende Berichterstattung". Sie umfasst neben den beizufügenden Zielvereinbarungen der jeweils letzten Visitation und dem Protokoll eines vier bis sechs Jahre zurückliegenden "Zwischenbesuchs" lediglich ein knappe Zusammenstellung der Gemeindedaten sowie die Auswertung von Fragebögen, die als Hilfsmittel zur Bestandsaufnahme und vor allem zur Ermittlung von Erwartungen eingesetzt werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse, sowie die Beratungsergebnisse der Gemeindegremien bilden die Vorarbeit zur Formulierung der Gemeindeziele für die kommenden Jahre.

Mit der Fragebogenaktion soll es gelingen, nicht nur die Kerngemeinde an der Visitation zu beteiligen, sondern auch bei unbekannten Gemeindegliedern anzuklopfen und vermehrt Anliegen von Getauften einzubeziehen, die bislang eher weniger Kontakt zu den Aktivitäten der Kirchengemeinde hatten oder ihnen kritisch-distanziert gegenüber stehen.

Außerdem will Visitation dazu verhelfen, die Kirche im Sinn eines Perspektivenwechsels auch mit den Augen von Menschen zu sehen, die oft wenig beachtet werden, wie z.B. Kinder, Jugendliche, Aussiedler, Neuzugezogene.

     

    Ablauf der Visitation

     

    IM VORFELD:

    1. Planungsgespräch (rechtzeitig)

    2. Information der Gemeinde

    3. Erstellung der vorlaufenden Berichterstattung (Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Fragebögen)

    4. Beratung der vorlaufenden Berichterstattung (Erstellung eines Diskussionspapiers durch die Visitationskommission auf Grund der Auswertung der vorlaufenden Berichterstattung)

     

    VISITATIONSTAGE:

    5. Persönliche Gespräche

    6. Gemeindebeirat (berät Diskussionspapier)

    7. Gespräch des Ältestenkreises/Kirchengemeinderats ohne die Hauptamtlichen (kann im Anschluss an den Gemeindebeirat stattfinden)

    8. Überprüfung der Pfarramtsverwaltung, Begehung der Gebäude

    9. Besuch in Schulen

    10. Weitere Besuche

    11. Gespräch mit dem Ältestenkreis/Kirchengemeinderat zur Erstellung der Zielvereinbarung

    12. Gemeindeversammlung (Hier ist auch ein Gottesdienst mit integrierter Gemeindeversammlung möglich).

    13. Gottesdienst (Hier ist auch ein Gottesdienst mit integrierter Gemeindeversammlung möglich).

     

    NACH DER VISITATION:

    14. Persönliche Stellungnahme der Visitationskommission zur Arbeit der Hauptamtlichen (Woche danach)

    15. Übersendung der Visitationsunterlagen (Woche danach)

    16. Empfangsbestätigung und evtl. Stellungnahme des EOK (innerhalb von acht Wochen)

    17. Zwischenbesuch (spätestens drei Jahre danach)

         

        Visitationsordnung

        Hier können Sie das "Kirchliche Gesetz über die Ordnung der Visitation" vom 15. April 2000 aus dem Gesetzes- und Verordnungsblatt Nr. 7 vom 28. Juni 2000 downloaden

         

        Visitationen des Landesbischofs:

        hier geht es zu den Terminen der Visitationen des Landesbischofs