Lebensordnungen & Amtshandlungen

 

Welchen Sinn haben Lebensordnungen?

Kann ein Paar, bei dem beispielsweise die Frau Mitglied der Landeskirche ist, er aber der Neuapostolischen Kirche angehört, kirchlich getraut werden? Wo findet ein Kirchenältester, eine Pfarrerin oder ein Gemeindeglied die Regelungen der Landeskirche zum Patenamt? Kann eine aus der Landeskirche ausgetretene Person kirchlich bestattet werden? Die so genannten Lebensordnungen für Taufe, Konfirmation, Trauung und Bestattung regeln solche und ähnliche Fragen. Sie können nämlich nicht in einer Gemeinde so und in einer anderen anders beantwortet werden.
Wozu braucht es ein solches Regelwerk? Formulierte Regeln verhindern Willkür. Regeln und Ordnungen sichern Verlässlichkeit, Identität und Wiedererkennbarkeit. Ohne sie gibt es keine Gestalt. Ordnungen schaffen Zugehörigkeitsgefühle und Orientierung angesichts der Vielfalt. In der evangelischen Kirche haben Lebensordnungen einen geistlichen Sinn. Das ist wichtig: Sie enthalten immer auch Spielräume für individuelle Entscheidungen der Leitungsverantwortlichen.

Kontakt und weitere Informationen:

Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe
OKR Dr. Matthias Kreplin
Blumenstr. 1-7
76133 Karlsruhe
Tel (07 21) 91 75-300
Fax (07 21) 91 75-25-300
E-Mail: matthias.kreplin@ekiba.de

       

      Lebensordnung Taufe

       

      Von ihren Anfängen an hat die Kirche Menschen getauft.

      Taufe

      Die christliche Gemeinde tauft, weil Jesus Christus gesagt und geboten hat: „Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker:
      Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende“ (Mt 28,18–20). Diese Worte sind auch unter  der Bezeichnung „Missionsbefehl“ bekannt. Sie verpflichten die christliche Gemeinde dazu, alle Menschen einzuladen, Jüngerinnen und Jünger Jesu zu werden und sich taufen zu lassen. Die Herrschaft Jesu Christi über alle Welt und die Verheißung seiner Gegenwart sind für die Taufe grundlegend und zugleich maßgebend für ihre Bedeutung und Ordnung. Die Taufe ist das allen christlichen Kirchen gemeinsame Sakrament und ein sichtbares Zeichen ihrer Einheit.

      Die Taufe begründet die Mitgliedschaft in der Kirche. Sie soll im Glauben der Getauften ihre Fortsetzung und Entsprechung finden. Gegenwärtig werden in den Gemeinden alte Formen der Taufpraxis belebt, und die Gestaltung der Taufgottesdienste erfährt besondere Aufmerksamkeit.

      Zeremoniale des Gottesdienstes
      Für das Sakrament der Taufe muss gegebenenfalls, wenn kein fest stehender Taufstein in der Kirche vorhanden sein sollte, eine Taufschale auf den Altar gestellt werden. Eine Taufkanne mit gewärmtem Wasser und ein Tuch zum Abtrocknen des Täuflings werden ebenfalls vor dem Gottesdienst vorbereitet. Erst zu Beginn des Taufaktes gießt der Liturg das Wasser in die Taufschale und kann anschließend aus der Taufagende das so genannte Sintflutgebet sprechen.

      Während der Eröffnung der Taufe kann der Täufling mit dem Kreuzzeichen begrüßt werden - weil er durch das Kreuz erlöst wurde und Christus gehört (Obsignatio crucis). Es wird über ihn geschlagen, indem Stirn und Brust und anschließend beide Schultern berührt werden, also genauso, als würde man sich selbst bekreuzigen. Möglich ist auch, dem Täufling ein Kreuz auf die Stirn zu zeichnen.

      Die Taufe selbst wird vollzogen, indem das trinitarische Taufvotum gesprochen wird, während der Kopf des Täuflings dreimal mit Wasser übergossen wird. Das Wasser kann dazu in die hohle Hand genommen werden und darf wieder in das Taufwasserbecken zurückfließen. Lediglich die Stirn des Kindes zu benetzen, gilt als bedenklich und widerspricht den ökumenischen Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung der Taufe.

      Die Gemeinde steht während des Taufaktes. Nach der Taufhandlung nimmt der Liturg, evtl. aber die Mutter oder ein Pate das Tuch - ähnlich dem Purifaktorium beim Altarsakrament -, um den Täufling abzutrocknen. Im Anschluss an die Taufe kann eine Taufkerze überreicht werden, die zuvor an der Osterkerze, die zur Tauffeier brennt, oder an der Altarkerze entzündet worden ist (während der Advents- oder Weihnachtszeit weder am Adventskranz noch am Weihnachtsbaum!). Die Taufkerze wird einem der Paten mit einem entsprechenden biblischen Votum gereicht und bleibt bis zum Schluss des Gottesdienstes brennen; darum ist es ratsam, einen Leuchter zum Abstellen der Taufkerze bereitzuhalten. Der Taufende hat auch die Möglichkeit, den Täufling mit Öl zu salben; damit wird das Priestertum aller Getauften versinnbildlicht. Dazu wird ein Gefäß mit Öl in der Nähe des Taufsteins bereitgestellt, aus dem der Taufende mit seinem Daumen ein wenig Salbe herausnimmt, um damit den Täufling an der Stirn zu bekreuzigen.

         

        Konfirmation

         

        Die christliche Gemeinde konfirmiert Jugendliche in Verantwortung für die ihr anvertraute Gabe der Taufe.

        Konfirmation

        Sie will ihnen nahe bringen, was Gott für sie getan hat und wie sie als lebendige Glieder der Gemeinde Jesu Christi leben können.
        Mit der Konfirmandenarbeit und der Konfirmation wendet sich die Gemeinde an junge Menschen zwischen Kindheit und Jugendalter. Diese brauchen Begleitung und Orientierung in einer Gemeinschaft, in der sie sich verstanden und angenommen wissen.
        Die Konfirmandenzeit ist eingebettet in vielfältige Formen kirchlicher Begleitung, in denen deutlich wird, dass Gott Menschen ein Leben lang ruft, tröstet und stärkt.
        Die Konfirmation erinnert die als Kinder getauften Jugendlichen an ihre Taufe und an ihre Zugehörigkeit zur Gemeinde Jesu Christi. Was Gott ihnen zugesagt hat, sollen sie erfahren und im Glauben annehmen. Was ihnen in der Taufe geschenkt ist, soll sie auf ihrem weiteren
        Lebensweg begleiten. Jugendlichen, die noch nicht getauft sind, dient die Konfirmandenzeit
        der Vorbereitung auf ihre Taufe. Diese erfolgt im Konfirmationsgottesdienst oder nach einer angemessenen Dauer des Unterrichts.
        Sie bekennen bei ihrer Taufe Jesus Christus als ihren Herrn und Heiland. Darum will die Konfirmandenzeit junge Menschen befähigen, ihr Leben in eigener Verantwortung vor Gott auf ihre Taufe zu gründen. Sie sollen im Verständnis des Glaubens wachsen und lernen, als Christen in unserer Zeit zu leben. Sie werden zu einem selbstständigen Leben in und mit der Gemeinde der Christen ermutigt.

        Zeremoniale des Gottesdienstes
        Der Konfirmationsgottesdienst beginnt mit einem feierlichen Einzug der Konfirmanden. Ihnen voraus gehen die Kirchenvorstände bzw. Kirchengemeinderäte, am Schluss des Zuges der Liturg. Ist ein Vortragekreuz in der Gemeinde in Gebrauch, so wird es vorangetragen.
        Bei der Konfirmationssegnung knien die Konfirmandinnen und Konfirmanden. Häufig geschieht das in der Weise, dass mehrere Jugendliche zugleich eingesegnet werden. Dabei empfiehlt es sich, den Einzelnen unter Auflegen beider Hände den Konfirmationssegen ganz zuzusprechen und mit einem Kreuzzeichen, verbunden mit "Friede sei mit dir", abzuschließen.

        Zum Abschluss des Gottesdienstes ziehen die Konfirmierten wieder aus der Kirche aus, die Kirchenvorstände gehen wiederum voraus, der Liturg beschließt den Auszug.

        Viele Katechumenen sind zu Beginn des Katechumenenunterrichts noch nicht getauft. Oft werden sie im Konfirmationsgottesdienst getauft und dann folgerichtig nicht mehr gesondert konfirmiert. Der eigenständigen Bedeutung der Taufe und dem Gemeinschaftscharakter der Konfirmation nach der Zeit des gemeinsamen Unterrichts entspricht aber eher, die Taufe im Zusammenhang mit der Behandlung des Taufthemas im Unterricht deutlich getrennt vom Konfirmationstermin zu feiern. Der aus liturgischer Sicht wohl beste Termin dafür ist die Osternacht. Auch Epiphanias, in der Alten Kirche ein besonderer Tauftermin, ist ein geeigneter Tag. Die so getauften Konfirmanden werden dann gemeinsam mit der ganzen Gruppe konfirmiert.

        Ein wichtiges Ereignis im Leben vieler Gemeinden ist die "Goldene Konfirmation" - der Erinnerungsgottesdienst an das 50. Konfirmationsjubiläum. Die Feier des 25. Konfirmationsjubiläums als "Silberne Konfirmation" findet im Hinblick auf die Lebenserfahrungen der Menschen und auf die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme auch in der Lebensmitte zunehmende Verbreitung.

           

          Lebensordnung Abendmahl

           

          Brot und Weinkelch

          Seit ihren Anfängen feiert die Christenheit das Abendmahl. Das Essen und Trinken von Brot und Wein erinnert an das letzte Mahl Jesu mit seinen Jüngern. In der evangelischen Kirche hat das Abendmahl in den letzten Jahrzehnten als Mahl der Vergebung und der Versöhnung, der Erinnerung und der Hoffnung, der Freude und der Danksagung, der Vergewisserung und der Gemeinschaft neu an Bedeutung gewonnen.

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            Lebensordnung Trauung

             

            Die kirchliche Trauung ist eine gottesdienstliche Handlung, in der die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Gebot und Verheißung gestellt wird.

            Hochzeit - Kirchliche Trauung

            Deshalb beginnen Christen ihren Ehestand mit der kirchlichen Trauung. Dabei bringen die Eheleute zum Ausdruck, dass sie einander aus der Hand Gottes in Liebe annehmen und ihr Leben lang beieinander bleiben wollen. Die Gemeinde erbittet für die Eheleute Gottes Beistand und Segen.
            Vor der Trauung führt die Pfarrerin oder der Pfarrer mit den Eheleuten ein Traugespräch, dessen wesentlicher Inhalt die Aussagen des christlichen Glaubens zur Ehe sind. Auch Inhalt und Ablauf des Traugottesdienstes kommen dabei zur Sprache.
            Die Trauung wird der Gemeinde im Sonntagsgottesdienst bekannt gegeben. Die Gemeinde hält für die Eheleute Fürbitte.

            Zeremoniale des Gottesdienstes
            Für die Trauung wird eine Ringschale oder ein Ringkissen bereitgehalten. Der Kirchendiener/die Kirchendienerin holt die Trauringe vor dem Gottesdienst vom Bräutigam und legt sie auf die Ringschale. Sie kann auf dem Altar, ggf. auf dem Kredenztisch, abgestellt werden. Zum gegebenen Zeitpunkt reicht der Liturg die Ringschale zum Ringwechsel. Sie kann dem Brautpaar aber auch von anderen Personen als dem Liturgen gereicht werden.
            Der Einzug des Brautpaares zu Beginn des Gottesdienstes kann recht unterschiedlich gestaltet werden. Entweder sammelt sich die Gemeinde in der Kirche und der Liturg holt das Brautpaar am Kirchenportal ab, um es zum Altar zu führen, oder aber der Liturg begrüßt das Brautpaar und die Gemeinde am Portal und führt danach alle in die Kirche, sodass es zu einem gemeinsamen Einzug kommt.

            Zum Trausegen kniet das Brautpaar auf bereitgelegten Kniekissen oder auf einer Kniebank nieder. Möglich sind auch Kniebänke für einzelne Personen, die vor die Brautstühle gestellt werden. Sie verfügen über ein Kniekissen und eine Handauflage in Höhe der Brust, sodass die zu Segnenden nicht "freihändig" knien müssen. Weil viele im Knien ungeübt sind, legt es sich nahe, beim Traugespräch auch über diese Dinge zu sprechen und ggf. sie auch einzuüben.

            Der Liturg segnet das Brautpaar, indem er beiden je eine Hand auf den Kopf auflegt. Sollte die Braut einen Schleier, Hut etc. tragen, muss dieser für die Segnung nicht abgenommen werden. Trägt der Liturg eine Stola, so kann er die Stola um die zusammengelegten Hände des Brautpaares schlagen und darauf seine Hand legen, wenn er den Satz spricht: "Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden.".

            Die Ringschale oder das Ringkissen wird zuerst dem Bräutigam gereicht.

               

              Lebensordung Bestattung

               

              Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung, bei der die Gemeinde ihre verstorbenen Glieder zur letzten Ruhe geleitet, sie der Gnade Gottes befiehlt und bezeugt, dass Gottes Macht größer ist als der Tod.

              Grabkreuz

              In der Auseinandersetzung mit Tod und Trauer bedenkt die Gemeinde Leben und Sterben im Lichte des Evangeliums und verkündigt die Auferstehung der Toten. Die Gemeinde begleitet die Sterbenden und trauert mit den Hinterbliebenen. Sie tröstet sie mit Gottes Wort und begleitet sie mit Seelsorge und Fürbitte.

              Vor der Bestattung führt die Pfarrerin oder der Pfarrer mit den Hinterbliebenen ein seelsorgliches Gespräch, bei dem auch Inhalt und Ablauf des Gottesdienstes zur Sprache kommen.

              Der Bestattungsgottesdienst wird nach der Ordnung der geltenden Agende gehalten. Im Sonntagsgottesdienst werden die Verstorbenen namentlich genannt. Die Gemeinde befiehlt sie in Gottes Hand und hält Fürbitte für die Trauernden. Es ist eine gute Sitte, sich am letzten Sonntag des Kirchenjahres noch einmal besonders der im vergangenen Jahr Verstorbenen zu erinnern und sich all denen zuzuwenden, die um sie trauern.

              Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass die oder der Verstorbene der evangelischen Kirche angehörte. Ungetaufte und tot geborene Kinder werden auf Bitte der Eltern kirchlich bestattet  Gehörte die oder der Verstorbene einer anderen christlichen Kirche an, so kann die kirchliche Bestattung nur im Ausnahmefall erfolgen. Zuvor soll versucht werden, mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer der anderen Kirche Kontakt aufzunehmen.

              Zermoniale des Gottesdienstes
              Der Bestattungsgottesdienst kann eröffnet werden mit einem Gemeindelied, mit Chorgesang oder mit anderer Musik. Das trinitarische Votum erinnert an die Taufe und macht deutlich, dass der Bestattungsgottesdienst unter Berufung und und im Vertrauen auf den dreieingen Gott gefeiert wird. Das trinitarische Votum kann ergänzt oder ersetzt werden duch einen biblischen Gruß, mit dem sich die Liturgin, der Liturg vor einem persönlichen Wort der Gemeinde zuwendet.

              Das Einleitende Wort hat die Aufgabe, die Trauernden in ihrer besonderen Situation anzusprechen. Schon hier wird der Name des/der Verstorbenen genannt und damit die Einzigartigkeit der Person als Geschöpf Gottes zum Ausdruck gebracht. Mit dem Psalmgebet erhält die Gemeinde die Möglichkeit ihre Trauer und Ratlosigkeit, aber auch ihre Hoffnung vor Gott auszusprechen. Das Eingangsgebet nimmt die Situation auf und die Schriftlesung bringt die von Gott gegebene Hoffnung angesichts des Todes zur Sprache. Das Glaubensbekenntnis ist die Antwort auf das gehörte Wort.
              Die anschließende Verlesung des Lebenslaufes hat die Aufgabe, die Person der/des Verstorbenen in ihrer Einzigartigkeit vor Gott zu nennen und an wichtige Wegstrecken und Stationen eines Lebens zu erinnern. Es wird darin der vollständige Name, bei Verheirateten auch der Geburtsname genannt.

              Die Predigt bei der Bestattung ist Evangeliumsverkündigung angesichts eines konkreten Sterbefalls. Sie bekennt Gott als den, der dieses zu seinem Ende gekommene Leben geschaffen und bewahrt hat. Sie bezeugt Christus als den, der für Tote und Lebende gestorben ist und hält fest an der Hoffnung auf die endgültige Gemeinschaft aller Lebenden und Verstorbenen in seinem Reich. Ihr liegt in der Regel entweder der Text der Schriftlesung oder ein besonderer Bibelvers zugrunde, der im Gespräch mit den Angehörigen ausgewählt wurde.
              Das in der Predigt Gehörte wird von der Gemeinde mit Liedgesang aufgenommen oder klingt in einem Musikstück nach.

              Dank und Fürbitte prägen das Gebet nach der Predigt. Darin wird das Leben des/der Verstorbenen der Barmherzigkeit Gottes anvertraut und die Trauernden seinem Trost und seiner Fürsorge anbefohlen. Auch die übrige Gemeinde sollte mitbedacht werden.

              Nachrufe folgen in der Regel nach dem Schlusssegen am Grab. Die Einladung zum Gedenken im Sonntagsgottesdienst der Gemeinde entspricht guter Tradition. Hier wird noch einmal namentlich der Gemeindeglieder gedacht, die in der vergangenen Woche gestorben sind, und sie und ihre Angehörigen in ihr Gebet einsgeschlossen. Dabei ist es vielfach üblich, das Bibelwort noch einmal vorzulesen, das der Predigt zu Grunde lag.

              Mit dem Geleitwort für den gemeinsamen Gang zum Grab, fordert der Liturg / die Liturgin die Hinterbliebenen und die Gemeinde auf, den Verstorbenen zur seiner letzten Ruhestätte zu begleiten. Es ist üblich, dass der Liturg / die Liturgin unmittelbar dem Sarg folgt und die Prozession zum Grab anführt. An vielen Orten wird dazu die Totenglocke der Kapelle oder der Kirche geläutet.
              Der gemeinsame Weg zum Grab macht noch einmal deutlich, dass der irdische Weg eines Menschen zu seinem unwiderruflichen Ende gekommen ist, aber auch, dass wir alle einmal den letzten Weg vor uns haben.

              Mit dem biblischen Votum wird der Begräbnisakt eingeleitet. Die Versenkung des Sarges wird in der Regel dem Begräbnisakt zugeordnet und wird unmittelbar vor dem dreimaligen Erdwurf ins Grab gesenkt.

              Wie bei anderen herausgehobenen gottesdienstlichen Handlungen kann unmittelbar vor dem Akt der Bestattung ein Gebet gesprochen werden, das Gottes Nähe und seinen Beistand erbittet für das, was jetzt geschieht. Es macht deutlich, dass wir als Christen unsere Verstorbenen in der Hoffnung auf die Auferstehung ihrem Grab übergeben.

              Nach der Bestattung wendet sich der Liturg/die Liturgin wieder den Angehörigen und der Gemeinde zu und fordert sie auf, gemeinsam das Vater unser zu sprechen. Mit dem Gebet fasst sie ihr Beten zusammen und lenkt ihren Blick auf das weitere Leben, das nun zu bewältigen ist und der Begleitung durch Gott und vertrauter Menschen bedarf.

              Im Segen vertrauen sich Angehörige und Gemeinde dem Schutz und Geleit des treuen Gottes an.

                 

                www.kirchenrecht-baden.de

                Unter www.kirchenrecht-baden.de finden Sie die Rechtssammlung der Landeskirche. U.a. werden Sie dort fündig zum "Geltenden Recht", den Gesetzes- und Verordnungsblättern der Badischen Landeskirche, der Grundordnung...