Versicherungsschutz

 

Sach- und Personenversicherungen - Gemeinsam auf sicherem Weg

Der Evangelische Oberkirchenrat handelt im Interesse der evangelischen Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und kirchlichen Einrichtungen und vertritt diese gegenüber den Vertragspartnern (Versicherungen). Er berät, hilft und erteilt Auskunft in allen Versicherungs-, Vertrags- und Schadensangelegenheiten. Die vielfältigen Sammel-Versicherungsverträge bieten optimalen Schutz und wurden speziell für die Evangelische Landeskirche in Baden und deren Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und sonstige kirchliche Einrichtungen und Verbände (im Folgenden: Landeskirche und andere kirchliche Rechtsträger) aufgrund langjähriger Erfahrungen immer wieder angepasst und verbessert.

Die abgeschlossenen Sammelversicherungen lassen sich in zwei Bereiche untergliedern:

1. Sachversicherungen

  • die Gebäudeversicherung
    (Feuerschaden-, Elementarschaden- und Leitungswasserversicherung)
  • die Inventarversicherung
    (Feuer/Leitungswasser - Einbruchsdiebstahlversicherung)

2. Personenversicherungen

  • Haftpflichtversicherung
    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht, insbesondere als
    • Eigentümer
    • Mieter 
    • Pächter
    • Nutznießer von Grundstücken, Friedhöfen, Gebäuden, Baulichkeiten, Sälen oder Räumen
    • Planer oder Unternehmer von Bauarbeiten auf den versicherten Grundstücken
    • kirchlicher Veranstalter – bei Gottesdiensten, Gemeindefesten etc.
  • Umweltschutzhaftpflichtversicherung
    Die Versicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht
    des Versicherungsnehmers.
  • Eigenschadenversicherung
    In der Eigenschaden-Versicherung besteht Versicherungsschutz für Vermögensschäden, die durch Vertrauenspersonen verursacht werden.
  • Unfallversicherung
    Versichert sind die Teilnehmenden an kirchlichen Veranstaltungen, auf Gemeinde-, Bezirks- und Landesebene. Dazu gehören auch die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden.
  • Dienstreisekaskoversicherung
    Im Rahmen des Vertrages sind privateigene, zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge und Anhänger, mit denen notwendige Fahrten, die im Interesse und im Auftrag der Evangelischen Landeskirche in Baden durchgeführt werden, versichert. Versicherte Person ist der Eigentümer, Halter oder berechtigte Fahrer des genutzten Kraftfahrzeuges. Es sind Schäden am Fahrzeug des Dienstreisenden (Vollkasko) versichert. Schäden, die einem Dritten durch Fahrzeuge zugefügt werden, sind über die jeweilige Haftpflichtversicherung des verursachenden Fahrzeuges zu regulieren.
    Für ehrenamtliche und nebenamtliche Mitarbeitende beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der Auftragsfahrt von der Wohnung der bzw. des Mitarbeitenden und endet mit der Rückkehr nach dort.

Maßgeblich ist der jeweils gültige Vertrag, der bei jeder Kirchengemeinde bzw. bei dem zuständigen Verwaltungs- und Serviceamt bzw. dem Stadtkirchenamt oder den Dekanaten eingesehen sowie oder unten herunter geladen werden kann...
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Evangelischer Oberkirchenrat
Recht und Rechnungsprüfung - Landeskirchliche Versicherungen
Blumenstraße 1-7
76133 Karlsruhe

Ansprechpartner:
Sabine Ratzel
Tel.   0721 9175-610
Fax:  0721 9175-620
E-Mail: sabine.ratzel@ekiba.de

 

Adresse und Kontakt

 

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Evangelischer Oberkirchenrat
Recht und Rechnungsprüfung - Landeskirchliche Versicherungen
Blumenstraße 1-7
76133 Karlsruhe

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Sabine Ratzel
Tel.   0721 9175-610
Fax: 0721 9175-620
E-Mail: sabine.ratzel@ekiba.de