Bleiberechtsregelung zum Schutz von Flüchtlingen - Aktion Bleiberecht

 

Infos zur Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz und zur gesetzlichen Altfallregelung sowie zur Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende und ihrer Familien

"Für eine neue Bleiberechtsregelung" -so lautet der Name der neuen Broschüre von Diakonie, Caritas und Pro Asyl der Aktion Bleiberecht, die rechtzeitig zur Interkulturellen Woche 2011 erschienen ist.

Die Menschen, um die es geht, leben alle ein Jahrzehnt oder noch länger in Deutschland. 60.000 von ihnen haben ein vorläufiges Bleiberecht erhalten, doch vielen droht ein Rückfall in die Duldung – v. a. zum Ende des Jahres ca. geschätzten 20.000 Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis. Andere haben die starren Fristen der bisherigen Regelung verfehlt, sie benötigen dringend ein Aufenthaltsrecht. Die Broschüre blickt auf die bisherigen Regelungen kritisch zurück, nennt vier wesentliche Hauptforderungen an eine Bleiberechtsregelung und appelliert an die Politik, eine solche Kriterien erfüllende stichtagsfreie Bleiberechtsregelung zu schaffen, um das Problem der „Kettenduldungen“ dauerhaft zu lösen.

Die Broschüre kann zur Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Interkulturellen Woche (25.09. - 01.10.2011), zum Tag des Flüchtlings (30.09.2011), in der Friedensdekade, zum Tag der Menschenrechte (10.12.2011) und darüber hinaus eingesetzt werden.

Daneben gibt es auch einen neuen Flyer. Broschüre und Flyer sind unten als pdf abrufbar.

Druckfassungen können bestellt werden über EOK-Migration@ekiba.de.

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Neu - 01.07.2011: Der neue § 25 a AufenthG ermöglicht die Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden und davon abgeleitet unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Eltern und Geschwister. Diese Regelung ergänzt die gesetzliche Bleiberechtsregelung wie die IMK-Bleiberechts-Beschlüsse. Zu den Einzelheiten der Regelung siehe das unten als pdf-Datei angehängte Infoblatt. Unten als Download auch die Anwendungshinweise des Innenministeriums Baden-Württemberg zu § 25a AufenthG vom Sept. 2011. 

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04.12.2009: Innenministerkonferenz beschließt Verlängerung der Bleiberechtsregelung - Die Regelung finden Sie im unten als pdf angehängtem Infoblatt unter 1.8 im grauen Kasten.

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Am 28.08.2007  ist die gesetzliche Altfallregelung in Kraft getreten.  Asylbewerber und Geduldete, die unter die Stichtags-Regelung fallen, erhalten die sog. "Aufenthaltserlaubnis auf Probe" gem. § 104a bzw. b AufenthG, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Betroffenen hatten bis spätestens April 2009 Zeit, ein legales Beschäftigungsverhältnis nachzuweisen, das den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln sichert. Nur in wenigen Fällen gibt es Ausnahmen. Ausführliche Informationen zu der Altfallregelung und der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz finden Sie in den beiden Infoblättern (pdf-Downloads).

Viele der Betroffenen, die es nicht schafften, ihren Lebensunterhalt zu sichern, droht Ende 2009 der Rückfall in die Duldung. Möglicherweise sind Sie sogar abschiebegefährdet.

Was das bedeutet, illustriert der Radio-Beitrag von SWR 2 vom Montag, 13.07.2009, 10.30, den Sie hier unmittelbar als Broadcast anhören können. Zum Broadcast. 
Der Radio-Beitrag wurde im Hinblick auf den IMK-Beschluss vom 04.12.2009 aktualisiert und am.... in SWR erneut ausgestrahlt. Zum aktualisierten Broadcast.

Die Kirchen, Diakonie und Caritas setzen sich daher für eine Entfristung der Altfallregelung ein. Sie haben gemeinsam eine Aktion zum Thema Bleiberecht gestartet. Diese hat zum Ziel, die Bleiberechtsregelung zu entfristen und zu optimieren, damit sie ihren humanitären Anspruch auch gerecht wird.


Den Aufruf der Kirchen, die Broschüre  "Kettenduldungen beenden - Bleiberecht sichern - Erfahrungsbericht zu den Bleiberechtsregelungen" (Bestellung der Broschüre "Kettendulungen beenden - Bleiberecht sichern) der Diakonie und der Caritas mit konkreten Einzelfallbeispielen sowie die Pressemitteilungen dazu, finden Sie ebenfalls hier auf dieser Seite. Auch die Synode der Evangelischen Landeskirche in Baden unterstützt das Anliegen (siehe Beschluss in der Anlage). Sie können Sich auch an der Postkartenaktion an den Bundesinnenminister beteiligen (Bestellung der Postkarten und der Plakate zur Aktion Bleiberecht unter www.aktion-bleiberecht.de).  

Infos zu der Aktion werden fortlaufend unter dem Link www.aktion-bleiberecht.de eingestellt

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Landtag lehnt Petition der kirchlichen Verbände ab
Roma weiterhin von Abschiebung in den Kosovo bedroht/ Diakonie und Caritas sehen  Nachteile vor allem für die Kinder
 
Stuttgart/Karlsruhe/Freiburg (29. 4.2010) Der baden-württembergische Landtag hat die Petition der kirchlichen Wohlfahrtsverbände und des Flüchtlingsrats in Baden-Württemberg für ein humanitäres Bleiberecht von Roma aus dem Kosovo abgelehnt. „Der Petition kann nicht abgeholfen werden“. Mit dieser Formel wird die Hoffnung von 1.200 Roma aus Baden-Württemberg zunichte gemacht, doch noch ein humanitäres Aufenthaltsrecht zu erhalten. Damit bestätigte der Landtag die Empfehlung des Petitionsausschusses, der bereits Ende März die Petition der Verbände abgelehnt hatte.
 
Caritas und Diakonie äußern sich enttäuscht über diese Entscheidung von Petitionsausschuss und Landtag. Nach ihrer Meinung hat damit die Politik die Chance vertan, mit einem Akt der Menschlichkeit ein Signal für einen effektiven Schutz von Minderheiten zu setzen. Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände hatten gehofft, dass Landesregierung und Parlament nicht weiter die Augen verschließen vor der großen Not, die Roma aus dem Kosovo nach einer Rückkehr erwartet. Der Petitionsausschuss weist auf die Möglichkeit hin, dass sich im Einzelfall Betroffene an ihn wenden können. Diakonie und Caritas setzen sich dafür ein, dass in diesem Fall die Behörden auf Abschiebung bis zur Entscheidung des Ausschusses verzichten.
 
Diakonie, Caritas und Flüchtlingsrat in Baden-Württemberg hatten am 18. November 2009 vor Vertretern des Petitionsausschusses auf die Gefährdungslage und die prekäre gesellschaftliche wie wirtschaftliche Situation im Kosovo hingewiesen. Sie teilen damit die Einschätzung von UNICEF, UNHCR und vieler Menschenrechtsorganisationen, die angesichts einer weiterhin labilen Sicherheitslage und zunehmender ethnischer Absonderung davor warnen, den jungen Staat Kosovo durch weitere Abschiebungen zu destabilisieren.
 
Mitte April 2010 wurde mit der formalen Ratifizierung das bisher schon angewandte Rückübernahmeabkommen mit dem Kosovo offiziell in Kraft gesetzt. Die Bundesrepublik wird danach jährlich bis zu 2.500 Menschen, überwiegend Roma und andere Angehörige von Minderheiten, in den Kosovo zurückführen. Viele der 14.000 geduldeten kosovarischen Staatsbürger, unter ihnen etwa 10.000 Roma, werden in den nächsten Jahren weiter in Angst vor einer Abschiebung in Deutschland ausharren müssen.
 
Diakonie und Caritas sorgen sich besonders um die Kinder, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Denn diese haben letztlich nur in Deutschland eine Lebensperspektive und wären bei einer Abschiebung besonders gefährdet.
 
Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände werden ihre Anstrengungen hinsichtlich eines umfassenden Flüchtlingsschutzes verstärken müssen, so ihr Resümee zur Entscheidung des Petitionsausschusses. Sie sehen ihren Auftrag in einer besonderen Beistandspflicht und Anwaltschaft, vor allem dort, wo Menschwürde und Menschenrechte angetastet werden und bedrängte Menschen sich nicht hinreichend selbst vertreten können.
 
Hinweis an die Redaktionen: Eine Pressemeldung zu demselben Thema verschicken heute auch das Diakonische Werk Württemberg, die Caritasverbände der Diözesen Rottenburg-Stuttgart und Freiburg sowie der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Weitere Dokumente finden Sie unten als Download

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Sofortiger Abschiebestopp von Roma aus dem Kosovo gefordert
Diakonie, Caritas und Flüchtlingsrat übergeben Petition im Landtag

Stuttgart, 18. November 2009. Eine Petition für den sofortigen Abschiebestopp und ein humanitäres Bleiberecht von Roma aus dem Kosovo hat heute im Namen von Caritas und Diakonie sowie des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg Oberkirchenrat Dieter Kaufmann dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Landtags Jörg Döpper, MdL, übergeben. „Wir setzen uns damit für Menschen ein, die nicht selbst für sich sprechen können, deren Menschenwürde und Menschenrechte bedroht sind“, sagte Kaufmann bei der Übergabe im Landtag. Der Vorsitzende des Petitionsausschusses Jörg Döpper, MdL, zeigte sich beeindruckt von der Vielzahl der Unterzeichner und versprach: „Wir werden die Regierung um eine Stellungnahme bitten.“ Sie ständen zwar im ständigen Dialog mit der Regierung, „sind aber nicht immer im Gleichschritt mit ihr“.

1.200 Roma aus dem Kosovo sind in Baden-Württemberg von Abschiebung bedroht. Ein bilaterales Abkommen mit Deutschland soll die „Rückführung“ von kosovarischen Staatsangehörigen, insbesondere der bisher von Abschiebungen ausgenommenen Roma, regeln. Bevor das Abkommen endgültig unter Dach und Fach war, landeten die ersten Charterflüge vom Baden-Airport in Pristina, unter den Abgeschobenen auch Roma-Familien aus dem Land. Angelika von Loeper, 1. Vorsitzende des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg, sagte, dass jahrelanges Leben nur mit Duldungen, Arbeitsverbot und mangelnden Bildungschancen viele Roma krank gemacht hätten. „Sie brauchen statt der Abschiebung dringend Integrationshilfen für ein Leben in Deutschland.“

„Trotz vielfältiger Bemühungen konnte weder die rassistische Atmosphäre in der Region entschärft noch die große wirtschaftliche Not der Roma-Minderheit im Kosovo gemildert werden. Dem jungen Staat Kosovo fehlen die Mittel und der erklärte Wille, Angehörige einer ungeliebten Minderheit in das neue Gemeinwesen zu integrieren“, betonte Kaufmann. Annette Stepputat von der Stabsstelle Migration der Diakonie Baden berichtete von einer Reise in den Kosovo: „Die zurückkehrenden Minderheiten sind dort Schikanierungen, Beschimpfungen und Bedrohungen ausgesetzt, es kommt zu Gewalttaten.“

Besonders am Herzen liege den Unterzeichnenden die Situation der Kinder. „Kindern, die hier verwurzelt sind und keinerlei Anknüpfungspunkte an das Herkunftsland ihrer Eltern haben, gebührt eine dauerhafte Perspektive in Deutschland. Roma erleben in unserer Gesellschaft vielleicht zum ersten Mal, dass ihre Kinder ohne Vorbehalte angenommen werden; sie sind Klassensprecher, engagieren sich in Jugendgruppen und Vereinen.“ Die 26-jährige Duda B. ist mit acht Jahren nach Deutschland gekommen und bekommt seitdem immer nur für drei Monate eine Duldung. „Wir haben immer Angst, dass wir im nächsten Flugzeug sitzen.“ Inzwischen hat sogar ihre 13 Monate alte Tochter einen Abschiebebescheid bekommen.

„Die Unterzeichnenden der Petition sind tief beunruhigt über das Vorgehen der Landesregierung. Schon im Hinblick auf den kommenden Winter ist eine Fortsetzung dieser Abschiebepraxis nicht zu verantworten. Wir bitten deshalb die Mitglieder des Petitionsausschusses, sich für einen sofortigen Abschiebestopp und ein humanitäres Bleiberecht für Roma in Baden-Württemberg einzusetzen“, bekräftigte Kaufmann das Anliegen der Verbände.

Weitere Dokumente finden Sie unten als Download. 


 

 

     

    Dokumentation - Wie es zu der Bleiberechtsregelung kam und frühere Regelungen