"Solide und stabile Grundlage"

 

Ministerpräsident Oettinger und die Landesbischöfe Dr. Ulrich Fischer und Frank Otfried July tauschen die Ratifikationsurkunden zum Kirchenvertrag aus

Urkunde des Staatskrichenvertrags

Der Staatskirchenvertrag kurz vor der
Unterzeichnung am 17. Oktober 2007

Stuttgart (09.04.08). „Durch den Abschluss des Kirchenvertrages mit den evangelischen Landeskirchen und der heutigen Ratifikation stellen wir das Verhältnis des Landes zu diesen Kirchen auch für die Zukunft auf eine solide und stabile Grundlage.“ Dies sagte Ministerpräsident Günther H. Oettinger am Mittwoch (9. April 2008) anlässlich des Austauschs der Ratifikationsurkunden des Kirchenvertrages mit den beiden evangelischen Landeskirchen in Stuttgart.

Nachdem am 17. Oktober 2007 der Kirchenvertrag unterzeichnet wurde und der Landtag und die Landessynoden diesen Kirchenvertrag durch ihre Zustimmungsgesetze jeweils einstimmig gebilligt haben, fand heute die Ratifikation des Vertrages statt. Durch den Austausch der Ratifikationsurkunden bestätigten die Vertragsparteien, dass der Landtag und die Landessynoden dem Vertrag zugestimmt haben.

Der Kirchenvertrag tritt damit am 10. April in Kraft. Er bringt die bisher schon sehr guten Beziehungen zu den beiden Landeskirchen in eine rechtsverbindliche Form. Der Vertrag enthält unter anderem Regelungen zu den Staatsleistungen, zum Religionsunterricht, zu den theologischen Fakultäten, zum Sonn- und Feiertagsschutz und zu Gebührenbefreiungen.
Für die Evangelische Landeskirche in Baden tritt er an die Stelle des Vertrages von 1932, für die württembergische Landeskirche ist dies der erste Vertrag mit dem Land.