Abschlussbericht über die Umsetzung der Stellenkürzungen bei den Pfarrstellen des Gemeindepfarrdienstes
Leicht gekürzte Fassung des Berichtes an die Landessynode
1. Zehn Jahre Stellenplanung in den Kirchenbezirken
Der Prozess der Umsetzung der Stellenkürzungen im Gemeindepfarrdienst steht im Zusammenhang der Konzeption für Stellenplanung in den Kirchenbezirken, die ihren Anfang in dem 1988 veröffentlichten Schwerpunktepapier: "Auf dem Weg in die kommenden Jahre" hat und 1992 als "Konzeption für Stellenplanung in den Kirchenbezirken" ihre Grundlage erhielt. Dabei ging es zunächst nicht in erster Linie um die Umsetzung von Stellenkürzungen, sondern um die Einbeziehung ortsnaher planerischer Kompetenz der Kirchenbezirke für die Stellenentwicklung in der Landeskirche.
Es folgten Kürzungsvorgaben an die Kirchenbezirke: 1996 zwanzig Stellen im Gemeindepfarrdienst und 1997 noch einmal 80 Stellen im Gemeindepfarrdienst. "Die zu erwartende Entwicklung der Mitgliederzahlen in unserer Landeskirche und die finanzielle Entwicklung machen es notwendig, in einen längeren Prozess der strukturellen Veränderung, der Konzentration der Kräfte und der Reduzierung unserer hauptamtlichen Mitarbeiterschaft einzutreten." Das war die Botschaft, die von da an in allen Planungshilfen transportiert wurde.
Es wäre jedoch falsch, die Planungsleistung der Kirchenbezirke und Gemeinden nur in der Reduzierung der Pfarrstellen zu sehen, wenngleich dies in der Tat eine große Leistung ist. Die Zumutung, den Pfarrdienst auf das vorgesehene Maß zu reduzieren, hat nicht nur die Kräfte der verantwortlichen Gremien in Bezirk und Gemeinde über einen langen Zeitraum gebunden, sondern auch Kräfte freigesetzt:
- Kirchenbezirke haben die Verantwortung für konzeptionelle Stellenplanung akzeptiert und angenommen. Das belegen nicht nur gelungene Umsetzungen von Stellenkürzungen, sondern auch Umschichtungen im Kirchenbezirk, die zu Stellenerrichtungen führten.
- Kirchenbezirke haben durch Neuordnung des Dienstes zu einem Ausgleich der Dienstbelastung beigetragen. Zum Beispiel durch
- Dienstaufträge an Pfarrstelleninhaber kleiner Pfarrstellen zur Mithilfe in durch Stellenaufhebung groß gewordenen Nachbargemeinden.
- Versorgung nichtbesetzter Pfarrstellen im Nachbarschaftsverband.
- Veränderte Zuordnung von Gemeinden, vor allem im ländlichen Raum. - Gemeinden haben ihre Vorstellungen von der notwendigen Besetzung ihrer Pfarrstelle aus eigenen Kräften und über die Planung ihres Kirchenbezirkes hinausgehend realisiert, zum Beispiel durch spendenfinanzierte Aufstockungen.
- Gemeinden haben über Anträge zur Errichtung von Gruppenämtern und Gruppenpfarrämtern den Pfarrdienst in ihrem Bereich neu geordnet. (Zum Beispiel bei insgesamt 1,5 Dienstverhältnissen in zwei Gemeinden mit gemeinsamer Kirche.)
- Gemeinden haben im Zusammenhang mit der Reduzierung ihrer Pfarrstellenbesetzung überlegt, wie dies durch verstärktes ehrenamtliches Engagement ausgeglichen werden kann, und dafür Konzepte entwickelt.
Neben dem Dank für alle Mühe und Zeit, die in diesen Prozess der Stellenreduzierung und Neuordnung des Dienstes in vielen Sitzungen und Gesprächen investiert werden musste, ist eben diese Leistung für die Gestaltung und Neuordnung des Dienstes besonders zu nennen und zu würdigen.
Selbstverständlich hat dieser Prozess auch Wunden geschlagen, die noch nicht vernarbt sind. Wer gibt schon gerne das Pfarrhaus auf? Heute kommt manchmal die Frage auf: War das alles denn notwendig? Dann muss immer wieder daran erinnert werden, dass wir nur deshalb gelassener in die Zukunft sehen können, weil wir im Blick auf die Stellenreduzierungen in der ganzen Landeskirche bis an die Grenzen des Zumutbaren gegangen sind und mancherorts auch darüber hinaus.
Begleitet wurde dieser Prozess vom Personalreferat, den Gebietsreferenten, den Prälatinnen und Prälaten und verschiedenen schriftlichen Planungshilfen. Das mag im konkreten Einzelfall immer wieder als unzureichend erlebt worden sein. Manche Arbeitshilfe wurde erst entwickelt, als sie vermisst wurde. Aus gemeindlicher Sicht haben immer wieder Informationen gefehlt und es hätten auch mehr Gespräche geführt werden sollen. Auch die Kirchenleitung hätte noch präsenter sein können. Doch sollten wir uns in einem solchen Prozess, der alle Kräfte gefordert hat und teilweise noch fordert, davor hüten, mehr voneinander zu verlangen als konkret geleistet werden kann.
2. Die Kürzungsvorgabe an die Kirchenbezirke
Die Kürzungsvorgabe an die Kirchenbezirke berücksichtigte folgende Strukturmerkmale:
- Zahl der Gemeindeglieder pro Pfarrstelle und ihre Entwicklung
- Zahl der Kirchengemeinden pro Pfarrstelle
- Zahl der Gottesdienste pro Pfarrstelle
Dies ergab folgende Gruppen von Kirchenbezirken
- Städtische Kirchenbezirke mit einer überdurchschnittlichen Zahl von Gemeindegliedern pro Pfarrstelle, kontinuierlich sinkenden Gemeindegliederzahlen, einer großen räumlichen Nähe und vorhandenen funktionalen Stellen, die den Gemeindepfarrdienst ergänzen.
- Stadtumlandbezirke mit einer überdurchschnittlichen Zahl von Gemeindegliedern pro Pfarrstelle und konstanten oder noch steigenden Gemeindegliederzahlen in räumlich getrennten Kirchengemeinden.
- Ländliche Kirchenbezirke mit einer unterdurchschnittlichen Zahl von Gemeindegliedern pro Pfarrstelle und einer überdurchschnittlichen Zahl von Orten/Predigt-stellen/Gottesdiensten pro Pfarrstelle und nur wenige, den Pfarrdienst ergänzende funktionale Dienste.
- Kirchenbezirke mit mittelgroßen Gemeinden auf eine große Fläche verteilt und einer durchschnittlichen Zahl von Gemeindegliedern pro Pfarrstelle.
Die Zuordnung der Kirchenbezirke zu einer dieser Gruppen ermöglichte einen gruppeninternen Vergleich. Dieser diente der Kontrolle für die Plausibilität der Zuweisung der Kürzungsvorgabe an die Kirchenbezirke. Diese Planungsüberlegungen des Personalreferates wurden von einer Arbeitsgruppe aus Dekanen begleitet.
3. Korrektur der Kürzungsvorgaben
Trotzdem konnte es nicht ausbleiben, dass für wenige Kirchenbezirken die Kürzungsvorgabe korrigiert werden mussten. Dies ergab eine Veränderung um 1,75 Stellen. Damit wurden von den insgesamt 100 Kürzungen auf landeskirchlicher Ebene 98,25 von den Kirchenbezirken planerisch umgesetzt.
4. Planungsergebnisse
Zieldatum zur Umsetzung der Stellenkürzungen war der 1.1.2003. Nachdem dieses Datum abgelaufen ist, sind folgende Ergebnisse festzustellen:
a) In 21 Kirchenbezirken sind die Kürzungen vollständig umgesetzt.
Mit vollständig umgesetzt ist gemeint, dass der jeweilige Bezirkskirchenrat die entsprechende Planung zur Umsetzung getroffen hat und diese zu entsprechenden Entscheidungen des Evangelischen Oberkirchenrates geführt haben: Stellen, die im Zuge der Strukturveränderungen anders oder nicht mehr besetzt werden sollen, sind frei.
Leider kann nicht gesagt werden, dass alle veränderten Stellen unterdessen wieder neu besetzt werden konnten.
Soweit die Gründe im Zusammenhang mit der Umsetzung der Stellenreduzierungen zu suchen sind, muss auf die Schwierigkeiten der Pfarrstellenbesetzungen im Teildienstverhältnis verwiesen werden. Einerseits sahen manche Kirchenbezirke in der Planung mit Teildienstverhältnissen die einzige Möglichkeit, die Kürzungsvorgabe planerisch umzusetzen, andererseits zeigt es sich, dass diese Stellen nur schwer zu besetzen sind.
Auf diese Weise abgeschlossen ist der Planungsprozess in 22 Kirchenbezirken
b) In 7 Kirchenbezirken sind die Stellenkürzungen planerisch umgesetzt, es müssen jedoch noch Stellen frei gemacht werden, damit eine beschlossene Reduzierung oder Nichtbesetzung realisiert werden kann.
c) In drei Kirchenbezirken sind noch Planungsaufgaben offen bzw. neu aufgebrochen.
d) Mit Rücksicht auf besondere gemeindliche Situationen wurde der Vollzug der Kürzung in wenigen Fällen zeitlich anders geregelt.
Diese insgesamt geringfügigen Abweichungen von den ursprünglichen Kürzungsvorgaben zeugen von einer Planung mit Augenmaß und von der Bereitschaft der Kirchenbezirke, in ihrer Planung das Ziel wirklich zu erreichen.
5. Spendenfinanziertes Engagement
a) In sechs Gemeinden finanzieren Gemeindevereine und Spender 25 % einer Pfarrstelle.
b) In einer Gemeinde finanziert ein Förderverein einen halben Einsatz einer Pfarrvikarin bzw. eines Pfarrvikars.
c) Ein Industrieller finanziert eine halbe Stelle für 10 Jahre.
d) Eine Kirchengemeinde finanziert eine Pfarrstelle aus dem Erlös eines angesammelten Stiftungskapitals.
e) Auch im Bereich der Krankenhausseelsorge ist eine halbe Stelle aus einer Stiftung finanziert.
6. Rahmenbedingungen für spendenfinanziertes Engagement
Für spendenfinanzierte Stellen gelten unterdessen folgende Rahmenbedingungen:
Der Planung sind die durchschnittlichen Bruttogehaltskosten (einschließlich einer Pauschale für Beihilfe im Krankheitsfall und der Rückstellung für die Versorgungsbezüge im Ruhestand) zu Grunde zu legen. Für den Haushaltszeitraum 2004/05 sind dies 68.730 € einschließlich Versorgungsrücklage und Beihilfepauschale (46.630 € Grundgehalt ohne Ortszuschlag, 19.600 € Versorgungsrücklage und 2.500 € Beihilfe). Dieser Betrag wird jeweils zum Doppelhaushalt neu errechnet. Eine Kostensteigerung von 2 - 2,5 % jährlich sollte kalkuliert werden. Kirchengemeinden, die Spendengelder für diesen Zweck bei der Landeskirche anlegen, erhalten einen derzeit großzügigen Zinssatz von 7 %.








