Bekenntnisse und Katechismen

 

In ihren Bekenntnissen bezeugt die Kirche ihren gemeinsamen Glauben.

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Sie umfassen die Glaubenserkenntnisse der einzelnen und sind größer als diese. Je persönlicher die Glaubenserkenntnis ist, desto subjektiver ist sie, desto einseitiger kann sie werden. Auch können die einzelnen Christinnen und Christen nicht zu allen Zeiten allen Erkenntnissen des gemeinsamen Glaubens in gleicher Weise zustimmen. Die Bekenntnisse der Kirche leisten einen wichtigen Dienst für den Glauben der Einzelnen: Sie schützen ihn vor Einseitigkeiten und machen seine Unvollkommenheit erträglich. Die Kirche braucht also Bekenntnisse als gemeinsamen Ausdruck ihres Glaubens, damit die Glaubensfreiheit ihrer Glieder umfassend bewahrt wird.

"Was gilt in der Kirche? - Diese Frage ist für viele evangelische Christen heute außerordendlich bedrängend. Wir dürfen uns nicht damit begnügen, nur Defizite anzumelden und Kritik zu äußern. Wir müssen positiv sagen, was geistliche Mitte und verbindlicher Inhalt der Verkündigung in unserer Landeskirche ist." (aus: Bekenntnisschriften der Evangelischen Landeskirche in Baden) Die Grundlage dazu bilden die verschiedenen Bekenntnisse, die in den letzten Jahrhunderten auf Grund verschiedener Situationen entstanden sind. Eines verbindet sie alle: Sie bezeugen alle, dass Jesus Christus der Herr der Kirche ist - er allein ist das Heil der Menschen. Er hat uns durch seinen Tod mit Gott vereint.

In ihren Bekenntnissen versucht die Kirche, den Glauben der einen übersteigenden Wahrheit Gottes zum Ausdruck zu bringen. Darum sind die Bekenntnisse der alten Kirche Lobpreisungen, die sich unmittelbar an den dreieinigen Gott selbst richten. Den Bekenntnissen der Kirche gehen ja die Heilstaten Gottes voraus. In ihnen bekennt sich Gott zu uns Menschen. Lobend und preisend antwortet die Kirche Gott und bestätigt so, dass sie seine Heilstaten für sich selbst gelten lassen will.

Die altkirchlichen Glaubensbekenntnisse
Die drei altkirchlichen Glaubensbekenntnisse sind als Bekenntnisgrundlage der Evangelischen Landeskirche in Baden in ihrer Grundordnung (Vorspruch Ziff. 3) ausdrücklich aufgeführt. Sie gehörten schon zu den von allen Kirchen der Reformation übernommenen Bekenntnissen der abendländischen Christenheit, wie ihre Nennung in der Confessio Augustana (Augsburger Konfession) beweist:
  • Das ursprünglich lateinisch abgefasste Apostolische Glaubensbekenntnis (Apostolikum) ist die erweiterte Fassung des altrömischen Taufbekenntnisses (4. Jh.), das bereits im 16. Jahrhundert wegen seiner Bekanntheit als Gemeindebekenntnis in den sonntäglichen Gottesdienst Aufnahme fand.
  • Das Nizänische Glaubensbekenntnis (Nizänum) ist das ökumenische Glaubensbekenntnis, das auch der orthodoxen Kirche mit den Kirchen des Westens gemeinsam ist. In der Gegenwart hat die ökumenische Bedeutung dieses Bekenntnisses dazu geführt, dass es neben dem aopostolischen Glaubensbekenntnis besonders bei festlichen Gottesdiensten von der Gemeinde gesprochen oder gesungen wird.
  • Das sogenannte Athanasianische Glaubensbekenntnis ist eine ursprünglich lateinische, thesenartige Zusammenfassung der in den anderen Glaubensbekenntnissen enthaltenen Lehraussagen über das Geheimnis der Trinität und der gottmenschlichen Natur Christi. In der Evangelichen Kirche ist das Athanasianische Glaubensbekenntnis ohne Bedeutung geblieben.

Bekenntnisschriften 
Bekenntnisschriften sind Aussagen der Kirche in der Vergangenheit. Dies bemerkt man am deutlichsten an der sprachlichen Ausdrucksweise, aber auch daran, dass die darin enthaltenen Aussagen besondere Anliegen und Auseinandersetzungen der Vergangenheit widerspiegeln.
Die in der Kirche geltenden Bekenntnisse entstammen ihrer Geschichte. Sie sind also alt. Darum gibt es immer wieder Versuche, neue Bekenntnisse für die Kirche zu formulieren. Solche Bekenntnisse dienen dazu, die alten Bekenntnisse zu aktualisieren. Bei der Formulierung neuer Bekenntnisse hat die Kirche immer wieder die alten Bekenntnisse in Anspruch genommen.

  • Die reformatorischen Bekenntnisschriften
    • Die Confessio Augustana (Augsburger Bekenntnis 1530) verweist in ihrem einleitenden Artikel 1 auf die Bekenntnisse der alten Kirche und bekennt sich bejahend zu diesen.
    • Anlass zur Abfassung des Kleinen Katechismus waren die Erfahrungen, die Luther als Visitator der Gemeinden 1528 gemacht hatte, wie er selbst in der Vorrede berichtet. Mit seinem Katechismus wollte Luther die Gemeindepfarrer befähigen, die Grundelemente des christlichen Glaubens einzubringen und zu erklären.
    • Der 1563 erschienene, erst später nach dem Entstehungsort genannte Heidelberger Katechismus ist die bedeutendste und am weitesten verbreitete Lehrschrift der reformierten Kirche. Er ist das Werk einer Gruppe von Heidelberger Theologen. In den Lehraussagen des Katechismus sind Einflüsse der Theologie Melanchthons, Bullingers (Zürich) und Calvins erkennbar.
    • In der Nacharbeit vieler im Herbst / Winter 1528 und Frühjahr 1529 gehaltener Predigten veröffentlicht Martin Luther den Großen Katechismus. Ein erster Druck in Buchform erfolgt durch Georg Rhaw in Wittenberg ab April 1528 unter dem Titel "Deutscher Katechismus". Vom zweiten Druck an umfasst der Große Katechismus die „Vermahnung zur Beichte“. Diese Ausgabe war geschmückt durch reiche Illustrationen, z.T. von Lucas Cranach dem Älteren.
  • Die neuen Bekenntnisse
    • Die Theologische Erklärung von Barmen (1934) gehört ebenfalls zu den für die Landeskirche maßgeblichen Grundlagen für Lehre und Leben der Christen. Sie wird daher im Vorspruch der Grundordnung „bejaht als schriftgemäße Bezeugung des Evangeliums gegenüber Irrlehren und Eingriffen totalitärer Gewalt“. Sie ist ein richtungsweisendes Beispiel aktuellen Bekennens.
    • Mit dem Stuttgarter Schuldbekenntnis (auch: Schulderklärung der evangelischen Christenheit Deutschlands) bekannte die nach dem Zweiten Weltkrieg neugebildete Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) erstmals eine Mitschuld evangelischer Christen an den Verbrechen des Nationalsozialismus. Die Erklärung wurde von den EKD-Ratsmitgliedern Hans Christian Asmussen, Otto Dibelius und Martin Niemöller auf einer Ratstagung in Stuttgart gemeinsam verfasst und dort am 19. Oktober 1945 verlesen. Die Autoren hatten schon in der Bekennenden Kirche Leitungsämter bekleidet. Die Erklärung ging aus ihren Einsichten über das Versagen der evangelischen Kirchenleitungen in der Zeit des Nationalsozialismus hervor, die sie im Kirchenkampf und nach Kriegsende gewonnen hatten.
    • Die Leuenberger Konkordie (1973) beendete die Kirchenspaltung zwischen den reformierten und den lutherischen Kirchen. In der Leuenberger Konkordie fanden die beteiligten lutherischen, reformierten und methodistischen Kirchen zu einer grundsätzlich gemeinsamen Auffassung von Taufe, Abendmahl und Evangelium, erkennen diese gegenseitig an und gaben die gegenseitigen Verwerfungen der Reformation auf. 

       

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      Hier finden Sie Losung und Lehrtext für den heutigen Tag 

       

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