Kriegsdienstverweigerung

 

Kriegsdienstverweigerung - der persönliche Beitrag zu Abrüstung und Frieden

Insbesondere durch das glaubwürdige Verhalten der Zeugen Jehovas im Zweiten Weltkrieg waren sich die "Väter des Grundgesetzes" darin einig, dass in der neuen Republik "niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden" darf. So schrieben sie es im Grundgesetz fest.

Du willst Zivildienst machen?

Dann können Dir diese Informationen eine Hilfe sein. Sie beschreiben, welche Voraussetzungen erfüllt, welche Schritte nacheinander gegangen werden müssen und wo Zivildienst geleistet werden kann.

 

Gesetzliche Grundlagen

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges waren sich die "Väter" des Grundgesetzes darin einig, dass niemals mehr ein Deutscher gegen seine innere Überzeugung zum Kriegsdienst gezwungen werden soll. Lange vor Wiedereinführung der Wehrpflicht legten sie deshalb im Grundrechtekatalog des Grundgesetzes, in Artikel 4 Abs. 3 fest: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." Wer Zivildienst leisten will, nimmt dieses Grundrecht der Gewissensfreiheit in Anspruch und ist bereit, statt dem Grundwehrdienst einen 10-monatigen Zivildienst abzuleisten. Ein spezieller Verfahrensweg zur "Gewissensprüfung" ist im Kriegsdienstverweigerungsneuregelungsgesetz (KDVNeuRG vom 1. 11. 2003) geregelt: "Wer aus Gewissensgründen unter Berufung auf Artikel 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, wird nach den Vorschriften dieses Gesetzes als Kriegsdienstverweigerin oder Kriegsdienstverweigerer anerkannt. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer haben statt des Wehrdienstes Zivildienst außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst nach Artikel 12 a Abs. 2 des Grundgesetzes zu leisten." (§ 1 KDVNeuRG 2003)

 

Zwei Bedingungen müssen also erfüllt sein, um Zivildienst leisten zu können:

1. Du musst ein Mann zwischen 16 1/2 und 23 (in Ausnahmenfällen bis zu 32) Jahren alt sein, denn nur dann kannst du zur Bundeswehr oder zum Zivildienst herangezogen werden.

2. Du musst plausibel erklären können, dass dir dein Gewissen eine Beteiligung an einem "Kriegsdienst mit der Waffe" verbietet. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, kannst du bei dem für dich zuständigen Kreiswehrersatzamt einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen. Das Kreiswehrersatzamt ist übrigens auch dann die richtige Adresse, wenn du bereits bei der Bundeswehr bist oder den Grundwehrdienst abgeleistet hast.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen könnte der KDV-Antrag ähnlich dem von Holger Maier formuliert sein. Konkrete Formulierungsvorschriften gibt es hierzu nicht.

Holger Maier
Friedensplatz 1
47110 Neckarhausen

Personenkennziffer: 08154-M-00

 

An das Kreiswehrersatzamt
Amselweg 45
73007 Großstadt                        

    

1. Mai 2004 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes. Die erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf und Begründung) liegen diesem Schreiben bei / werden noch nachgereicht.

Mit freundlichem Gruß

 

Sinnvoll ist, den Antrag per Einschreiben mit Rückschein an das Kreiswehrersatzamt zu schicken und auch von all deinen Briefen eine Kopie aufzubewahren.

 

Zeitpunkt der Antragstellung

Den richtigen Zeitpunkt, einen KDV-Antrag zu stellen, gibt es nicht. Dies hat mehrere Gründe: Das Gewissen meldet sich nicht auf Befehl und auch nicht in einem bestimmten Alter. Mancher weiß schon mit 14, dass er nicht Soldat sein kann, anderen wird dies bei der Grundausbildung in der Kaserne oder Jahre nach der Entlassung aus der Bundeswehr klar. Der richtige Zeitpunkt zur Antragsstellung ist immer dann, wenn sich dein Gewissen meldet. Einfacher ist das ganze Verfahren, wenn du den Antrag vor der Musterung stellst. Eine rechtzeitige Antragstellung hat "aufschiebende Wirkung": Wenn du den KDV-Antrag stellst, bevor du eine Ankündigung zur Einberufung erhältst, kannst du nicht einberufen werden, bis über deinen Antrag entschieden wird. Ab der Musterung mit dem Ergebnis "tauglich" (Signierziffer 1 oder 2) ist eine Einberufung zur Bundeswehr jederzeit möglich. Da zunehmend schon während der Musterung eine konkrete Verwendungsmöglichkeit für die Bundeswehr geplant wird, spricht eine rechtzeitige Antragstellung für die Glaubwürdigkeit der Gewissensentscheidung und sorgt für Klarheit beim Kreiswehrersatzamt und in der eigenen Lebensplanung. Manche Wehrpflichtige warten allerdings lieber mit einem KDV-Antrag, bis sie eine Einberufung zur Bundeswehr erhalten, weil die Bundeswehr ohnehin nicht für alle Wehrpflichtigen eine Verwendung hat. Möglicherweise bleiben sie so von Wehr- und Zivildienst verschont. Dies ist durchaus legitim, birgt allerdings das Risiko, einer Einberufung zur Bundeswehr (vorübergehend) Folge leisten zu müssen, weil die späte Antragstellung keine aufschiebende Wirkung hat. Wir raten zu einem Beratungsgespräch mit einem kirchlichen KDV-Beistand, deren Adressen in jedem Pfarrbüro bekannt sind.

Frühzeitige Antragstellung

Falls du an einem frühzeitigen Zivildienst oder - als Ersatz hierfür - an einem Freiwilligen Sozialen Jahr interessiert bist, kannst du den KDV-Antrag auch schon mit 16 1/2 stellen. In diesem Fall muss dein Antrag - verbunden mit einem Antrag auf vorzeitige Musterung - noch von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Ansonsten ist die Antragstellung ab dem Alter von 17 1/2 Jahren möglich.

Antrag mit Ergänzungen

Sobald die Musterung mit dem Ergebnis "wehrdienstfähig" rechtskräftig geworden ist, wird der KDV-Antrag - zusammen mit deiner "Personalakte" - vom Kreiswehrersatzamt an das Bundesamt für den Zivildienst nach Köln geschickt. Wie bereits oben erwähnt, hindert bereits der (formlose) Antrag eine Einberufung zur Bundeswehr, wenn er frühzeitig gestellt wurde. Damit du als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden kannst, musst du dem Antrag allerdings noch einen Lebenslauf und eine ausführliche Begründung beilegen, oder nach einer Aufforderung durch die Behörde innerhalb von 4 Wochen nachreichen. Wenn du die Unterlagen nicht innerhalb der Frist vervollständigst, droht eine Ablehnung. 
 

Lebenslauf

Der Lebenslauf muss ausführlich sein. Er sollte einen konkreten Eindruck deiner Persönlichkeit ermöglichen und neben Name, Geburtsdatum und -ort Angaben zu folgenden Stichworten enthalten: Eltern, Geschwister, schulischer und beruflicher Werdegang, Familienstand, eventuell - soweit für die KDV-Entscheidung wichtig - besondere Interessengebiete, Hobbys, Zugehörigkeit und Mitwirkung bei Kirche, Vereinen, Organisationen. Und nicht vergessen: die Unterschrift.
 

Begründung

Die Begründung muss deutlich machen, wie es zu der Gewissensentscheidung kam und welche Inhalte dabei wichtig geworden sind. Dabei geht es nicht darum, zu belegen, was für ein toller Mensch du bist, wie fromm, wie sozial, wie mitmenschlich. Es kommt auch nicht darauf an, möglichst gut über politische Hintergründe der Friedens- und Sicherheitspolitik informiert zu sein. Da es um die Begründung einer ganz persönlichen Gewissensentscheidung geht, kommt es einzig auf die Frage an, weshalb du glaubst, dass dir dein Gewissen verbietet, im Kriegsfalle Dienst an der Waffe zu leisten. Du kannst schildern, wie sich dein Gewissen - bezogen auf die Gewaltfrage - durch die Erziehung entwickelt hat. Noch wichtiger ist die Antwort auf die Fragen: Was denke ich, wie es mir als Soldat im Krieg ergehen würde, wenn ich jemanden töten müsste? Wodurch wäre mein Gewissen dann belastet?

Folgende Fragen könnten darin eine Rolle spielen:

Welche Werte waren meinen Eltern in der Erziehung, welche sind mir heute besonders wichtig?
Welche Bedeutung haben für mich das menschliche Leben und der Tod?
Welchen Eindruck haben Berichte meiner Großeltern oder anderer Menschen über den 2. Weltkrieg bei mir hinterlassen?
Wie wirken Berichte über den Krieg in Ex-Jugoslawien, Afghanistan, Irak oder anderswo auf mich?
Wie wirkte sich Geschichts- und Religionsunterricht auf meine Haltung zu Krieg und Gewalt aus?
Welche persönlichen Erfahrungen mit der Gewalt, welche Filme, Bücher, Ausstellungen usw. zu Krieg und Gewalt haben mich beeindruckt, geprägt?
Was müsste ich als Soldat im Kriegsfalle tun?
Weshalb würde dieses Verhalten mein Gewissen besonders belasten?
Wie würde ich mich fühlen, wenn ich gegen meine Überzeugung handeln müsste?

Die Begründung sollte etwa den Umfang eines Deutschaufsatzes haben. Im Unterschied zum Deutschaufsatz sollte sie - da es sich um eine Gewissensentscheidung handelt - auch die Gefühlsebene einbeziehen. Ein Brief an einen Onkel oder eine Tante, denen du erklären möchtest, weshalb es dir zutiefst widerspricht, Soldat zu sein, könnte als "Vorlage" dienen.

Weitere Tipps

Bitte denke daran, dass der zuständige Sachbearbeiter viele Begründungen durchliest und insbesondere dann hellhörig wird, wenn die jungen Männer alle "lammfromm" sein wollen. Versetze dich gedanklich möglichst konkret in die Rolle des Soldaten im Krieg. Das genügt vollkommen, um dein Gewissen zu spüren.

Falls du eine Vorlage aus dem Internet verwendest, denke daran, dass diese Vorlagen in der Regel oft benutzt werden und somit auch im Bundesamt für Zivildienst längst bekannt sind. Nutze sie deshalb nur als Vorlage und passe sie an deine eigenen Vorstellungen an.

Vor dem Abschicken von Lebenslauf und Begründung sollte beides mit einem erfahrenen Berater durchgesprochen werden. Adressen erfährst du beim Herausgeber und in jedem Pfarrbüro.

Möglichst alles mit PC, Schreibmaschine oder in gut lesbarer Schrift abfassen.

Von allen Schriftstücken eine Kopie oder einen Durchschlag für die eigene Akte (zu Hause) anfertigen, bzw. auf dem PC abspeichern.

Auch Lebenslauf und Begründung mit Name, Anschrift, PK-Nr., Datum und eigenhändiger Unterschrift versehen.

 

Gesinnungswandel

Es ist ganz o.k., seine Einstellung zu verändern. Wer früher einmal ein positives Bild vom Militär hatte und dies in Form von Bewerbung oder Verwendungswunsch gegenüber den Wehrbehörden zum Ausdruck gebracht hat oder den KDV-Antrag erst nach der Einberufung stellt, sollte sich unbedingt zu folgenden Fragen äußern:

Weshalb stelle ich den Antrag erst jetzt?

Welche Einstellung zum Militärdienst hatte ich zur Zeit von Erfassung und Musterung und wodurch hat sie sich verändert?

Denke daran, dass dein gesamter bisheriger Schriftverkehr mit der Bundeswehr in deiner Personalakte abgelegt ist und deshalb deinem Antrag beiliegt.

 

Polizeiliches Führungszeugnis

Bis zum November 2003 musste dem KDV-Antrag noch ein polizeiliches Führungszeugnis beigelegt werden. Dies ist nicht mehr erforderlich!

Nach der Antragstellung

Der Schriftwechsel (z.B. Nachreichen von Antragsunterlagen, Zurückstellungsanträge usw.) ist nun an das Bundesamt zu richten. Die dort vorgenommene Prüfung nach Aktenlage führt zu einem der folgenden drei Ergebnisse:
a) Anerkennung: (z.Zt. 99% der vollständigen Anträge) Wenn der Antrag vollständig ist, die dargelegten Motive im Gewissen verankert und gegen jegliche militärische Gewalt gerichtet sind und keine Zweifel an der Wahrheit der Angaben bestehen.
b) Ablehnung: Wenn der Antrag (trotz Aufforderung) unvollständig geblieben ist oder die Beweggründe nicht geeignet sind (keine Gewissensgründe). Gegen eine Ablehnung kann Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.
c) Zweifel: Wenn Zweifel an der Wahrheit der Angaben bestehen. (Widersprüchliche Angaben, gleiche Begründung wie Klassenkamerad oder wenn beispielsweise eine frühere Bewerbung bei der Bundeswehr verschwiegen wird.) Hat das Bundesamt Zweifel, so gibt es dem Antragsteller die Gelegenheit, sich innerhalb eines Monats ergänzend schriftlich zu äußern. Bestehen weiterhin Zweifel, so kann das Bundesamt den Antragsteller auch zu einer mündlichen Anhörung vorladen. Hierbei sollte unbedingt die unentgeltliche Begleitung durch einen kirchlichen Verfahrensbeistand in Anspruch genommen werden.

Bei einer Ablehnung des KDV-Antrages kann innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Bescheides Widerspruch eingelegt werden. Hierbei gelten die Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung. Über die Einzelheiten dieses Instanzenweges kannst du dich ebenfalls bei den kirchlichen Beiständen beraten lassen.

 

Nach der Anerkennung

Der Zivildienst dauert 10 Monate. Seit Beginn des Jahres 2002 ist es auch möglich, den Zivildienst in Abschnitten zu leisten, zum Beispiel 7 Monate am Stück und danach noch 2 mal 6 Wochen. Damit soll beispielsweise ein frühzeitiger Studienbeginn ermöglicht werden. Zivis sind insbesondere im sozialen Bereich tätig. Es gibt aber auch Stellen in anderen Bereichen, z. B. im Umweltschutz, als Hausmeister oder als Fahrer.

Die Einberufung zum Zivildienst erfolgt durch das Bundesamt für Zivildienst (BAZ) und wird über spezielle Verwaltungsstellen abgewickelt, deren Adressen durch das Bundesamt mit dem Anerkennungsbescheid zugeschickt werden. Wer die Einberufung nicht dem Zufall überlassen will, kann sich an eine der anerkannten Verwaltungsstellen oder eine Einrichtung wenden, von der er weiß, dass bei ihr Zivis beschäftigt sind. Da die Verwaltungsstellen teilweise für über 1000 Stellen verantwortlich sind, hat die Stellensuche über diese den Vorteil, aus einem großen Angebot wählen zu können. Um dann auch auf die Zivildienststelle eigener Wahl einberufen zu werden, empfiehlt es sich, möglichst gleich nach der Anerkennung als KDVer mit der Stellensuche zu beginnen. In jedem Fall empfiehlt sich, seine zukünftige Dienststelle vorher gründlich und kritisch anzuschauen und wenn möglich auch den "Vorgänger" über Vor- und Nachteile zu befragen.

Statt des Zivildienstes können sich anerkannte Kriegsdienstverweigerer ebenso wie andere Wehrpflichtige durch eine 6-jährige Verpflichtung zum Katastrophenschutz (Feuerwehr, Rotes Kreuz usw.), durch eine 2-jährige Verpflichtung zum Entwicklungsdienst oder durch den Eintritt in den Polizeidienst von der Zivildienstpflicht befreien lassen. Auch ein Freiwilliges Soziales Jahr befreit vom Zivildienst, wenn es nach der KDV-Anerkennung abgeleistet und ein entsprechender Antrag gestellt wird.

Der "Andere Dienst im Ausland"

Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können einen Friedensdienst im Ausland ableisten. Der "Andere Dienst im Ausland" muss 2 Monate länger dauern als der jeweilige Zivildienst. Nähere Infos findest du auf unserer Sonderseite hierzu oder auch bei anderen Trägern, zum Beispiel bei der "Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden" (AGDF)

Bei Schwierigkeiten im Anerkennungsverfahren oder im Zivildienst stehen landeskirchliche Mitarbeiter mit Rat zur Seite. Anschriften der von unserer Landeskirche beauftragten BeraterInnen und Beistände sind bei jedem evangelischen Pfarramt oder in den örtlichen Jugendbüros erhältlich.

Nachdem du dieses Infoblatt so geduldig bis zum Ende gelesen hast, kommst du aber vermutlich auch ganz gut alleine zurecht. Viel Erfolg!

 

Wichtige Adressen:

Die Adressen der kirchlichen Beistände sind über jedes Pfarrbüro und über uns zu erfahren. Für Zivildienstplätze in Baden sind u. a. folgende Verwaltungsstellen zuständig: (Mit der Anerkennung verschickt das Bundesamt für Zivildienst eine Adressenliste aller Verwaltungsstellen)

Diakonisches Werk der Evang. Landeskirche in Baden
Vorholzstr. 3
76137 Karlsruhe
Tel: 0721-9349-274
E-Mail: woerner@diakonie-baden.de
Homepage: http://www.diakonie-baden.de/

Caritasverband für die Diözese Freiburg
Hildastr. 65
79102 Freiburg
Tel: 0761-70830

Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Baden
Roonstr. 28
76137 Karlsruhe
Tel: 0721-82070

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Baden
Schlettstatter 31-33
79110 Freiburg
Tel: 0761-88336-53

Deutsches Jugendherbergswerk
Weinweg 43
76131 Karlsruhe
Tel: 0721-96210-16

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
In Rosenbenz 12
72116 Mössingen
Tel: 07473-3770