Archivbestände
2. Spezialakten des Evangelischen Oberkirchenrats über sämtliche Pfarrgemeinden der Landeskirche (ab 1790)
Die Spezialakten stellen das Pendant zu den Generalakten dar. Sie enthalten alle Vorgänge, die auf Korrespondenzen zwischen Kirchenbehörde und den Pfarreien bzw. Kirchengemeinden beruhen. Die Spezialakten stellen somit einerseits eine zuverlässige Parallelüberlieferung zu den Pfarrarchiven dar, andererseits verwahren sie dort, wo durch Verluste Pfarrarchive in ihrer Überlieferung unzuverlässig sind, oft die einzigen Quellen zur örtlichen Kirchengeschichte und zur Ortsgeschichte ganz allgemein. Wie die Generalakten reichen die Spezialakten bis in das ausgehende 18. Jahrhundert zurück. Sie enthalten vor allem Vorgänge zur Gründung und Organisation von Pfarreien und Gemeinden, zu den Besitz- und Vermögensverhältnissen, zu den kirchlichen Bauten, insbesondere den Kirchen, sowie zu den Pfarrstellenbesetzungen und Visitationen, vereinzelt auch zum kirchlichen Vereinswesen. Der Bestand ist durch einen Zettelkatalog gut erschlossen. Ebenso wie Generalakten sind auch ältere Spezialakten im Generallandesarchiv verwahrt. Diese sind im Katalog des LKA mit erfasst. Die Spezialakten, die ebenfalls nach dem landeskirchlichen Aktenplan geordnet sind, umfassen ca. 20.000 Faszikel auf etwa 360 lfdm.







