Archivbestände
1. Generalakten des Evangelischen Oberkirchenrats (ab 1790)
Mit der Entstehung des Großherzogtums Baden ab 1803 wurden die bestehenden lutherischen und reformierten Kirchenräte 1807 zu einem gemeinsamen Oberkirchenrat in Karlsruhe vereinigt. Bis 1860 fungierte die oberste Kirchenbehörde als Sektion im badischen Innenministerium. Erst 1860 wurde die Kirchenbehörde, nun als Evangelischer Oberkirchenrat (EOK), eine selbständige, von staatlichen Behörden unabhängige Einrichtung mit einer eigenen aktenmäßigen Überlieferung. Die Generalakten verwahren das archivwürdige Schriftgut der Behörde, soweit es sich nicht speziell auf einzelne Pfarreien bezieht. Zwar reichen Vorgänge der Generalakten bis etwa 1790 zurück, doch finden sich Überlieferungsstränge bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts auch in Beständen des Generallandesarchivs. Die Generalakten enthalten Vorgänge zu allen kirchlichen Lebensäußerungen, soweit sie mit der badischen Landeskirche zu tun haben. Überregional interessante Überlieferungen finden sich dort, wo Vertreter der badischen Landeskirche in nationalen oder internationalen Gremien führend tätig wurden (so im Lutherischen Weltbund). Die Generalakten sind durch einen Katalog gut erschlossen. Der Bestand ist geordnet nach dem seit 1974, in revidierter Fassung 1989, gültigen Aktenplan der Landeskirche, dem der Gesamtbestand, unabhängig von Provenienzen, unterworfen wurde. Da das Landeskirchliche Archiv (LKA) im Zweiten Weltkrieg kaum Verluste erlitt, bilden die Generalakten einen hervorragenden Fundus zu Forschungen zu fast allen Fragestellungen der Kirchengeschichte, soweit sie den südwestdeutschen Raum betreffen. Die Generalakten umfassen ca. 20.000 Faszikel auf etwa 400 lfdm.







