Staatskirchenvertrag unterzeichnet
Zustimmung von Landtag und Landessynoden noch erforderlich
Landesbischof Ulrich Fischer,
Ministerpräsident Günter Oettinger und der
württembergische Landesbischof Frank
Otfried July bei der Unterzeichnung
(18.10.07) Am 17. Oktober wurde der Staatskirchenvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und den beiden evangelischen Landeskirchen in Baden und in Württemberg in der Villa Reitzenstein unterzeichnet.
Nachdem der Vertragsentwurf am 25. Juli schon paraphiert worden war, wurde gestern in einem weiteren Schritt die offizielle Vertragsunterzeichnung durch Ministerpräsident Oettinger sowie den württembergischen und den badischen Landesbischof, Frank Otfried July und Ulrich Fischer, vorgenommen. Nun müssen noch die Synoden der beiden Landeskirchen sowie der Landtag zustimmen, damit der Vertrag Gesetzeskraft erlangt.
Der Staatskirchenvertrag regelt die Beziehungen zwischen den beiden Kirchen und dem Land Baden-Württemberg. Er schafft für beide Seiten Rechtssicherheit und damit auch Planungsfreiheit. In ihm ist unter anderem die Höhe der Staatsleistungen festgelegt, die die beiden evangelischen Landeskirchen als Entschädigung für Enteignungen während Reformationszeit und Säkularisation von 1803 erhalten. Ferner regelt er die Kostenerstattung für den von den Kirchen angebotenen Religionsunterricht, der nach der Landesverfassung ordentliches Unterrichtsfach ist, dessen Finanzierung also vom Land zu gewährleisten ist. Weiter ist vereinbart worden, dass die Kirchen in Zukunft in gleichem Umfang wie das Land von Kosten und Gebühren, z. B. Justizkosten und Verwaltungsgebühren, befreit werden sollen. Auch der Sonn- und Feiertagsschutz soll in seinem wesentlichen Umfang gewährleistet und die theologischen Fakultäten an den Universitäten Heidelberg und Tübingen für die Religionslehrer- und Pfarrersausbildung inklusive einer angemessenen Ausstattung bestehen bleiben. Darüber hinaus gibt es in dem Vertragswerk Regelungen zu Diakonie, Friedhöfen und Gefängnisseelsorge.
Während die Badische Landeskirche schon seit 1932 über einen Vertrag mit dem Land verfügt, der durch diesen nun abgelöst wird, ist nach Hamburg und Berlin die Evangelische Landeskirche in Württemberg die letzte der deutschen Landeskirchen, die einen Staatskirchenvertrag abschließt. Damit werden die traditionell vertrauensvollen und konstruktiven Beziehungen zwischen Kirche und Land auf eine stabile rechtliche Grundlage gestellt, wie es von Seiten des Landes und der Kirchen einstimmig heißt.
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www.elk-wue.de (Evangelische Landeskirche in Württemberg)
