Stellenbesetzung und -wechsel

 

Stellenbesetzung und Stellenwechsel erfolgen über das Personalreferat im EOK

Bedingt durch die landeskirchliche Anstellung werden alle Stellenbesetzungen und –wechsel über das Personalreferat im EOK, Abteilung Personaleinsatz, von der Landeskirchlichen Beauftragten für  Gemeindediakoninnen und –diakone, verantwortet. Jeweils zum 15. April und zum 15. Dezember eines jeden Jahres sind die Bewerbungsunterlagen von den Stellensuchenden hier einzureichen. 
Freie Stellen sind intern im Gesetzes- und Verordnungsblatt ausgeschrieben. Dieses erhalten die hauptamtlich Mitarbeitenden zugesandt. Bewerbungen bzw. Interessensmeldungen auf freie Stellen sind an das Personalreferat zu richten. Dieses teilt dann den ausschreibenden Gemeinden / Bezirken mit, wer sich beworben hat. 
Interessentinnen und Interessenten, die vom Personalreferat eine Übernahmezusage für den Dienst in der Ev. Landeskirche bekommen haben, werden darüber informiert, welche Stellen zum Zeitpunkt der Übernahme besetzbar sind. Bei Interesse  erhalten sie daraufhin eine Einladung in die Gemeinde bzw. in den Kirchenbezirk für ein Vorstellungsgespräch. Wenn man sich für eine Zusammenarbeit entschieden hat, wird das Personalreferat (die Landeskirchliche Beauftragte für Gemeindediakoninnen und –diakone) unterrichtet, ab wann die Einstellung bzw. Versetzung gelten soll. Die Personalverwaltung des EOK erstellt daraufhin den Arbeitsvertrag bzw. die Anweisung der Versetzung.

Werner Volkert