Arbeitssicherheit
Zwischen der EKD und den zuständigen Unfallversicherungsträgern - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sowie die Gartenbau-Berufsgenossenschaft wurde eine Präventionsvereinbarung getroffen. Mit ihr werden die Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes sowie des Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A2 wie folgt umgesetzt.
Bei der EKD wurde die Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (EFAS) eingerichtet.
- Sie steuert und koordiniert als zentrale Einrichtung die sicherheitstechnische Betreuung im gesamten Bereich der verfassten Kirche.
- Sie informiert, berät und betreut die Gliedkirchen und deren Einrichtungen, über deren Koordinatorin bzw. Koordinator, zu Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
- Sie erstellt Infomationsmaterialien, macht Vorschläge für die Umsetzung der Regelwerke.
- Sie hält Kontakt zu den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) und den Arbeitsschutzbehörden.
Weiter lesen Präventionsvereinbarung - Geltungsbereich -
In den Landeskirchen, wie auch in der Evangelischen Landeskirche in Baden, werden ausgebildete Ortskräfte für Arbeitssicherheit tätig. Sie nehmen ihre Aufgaben in nebenamtlicher Funktion wahr, nachdem sie nach entsprechender Ausbildung die Qualifikation dafür erworben haben und durch den Evangelischen Oberkirchenrat bestellt sind. Bei ihrer Tätigkeit werden sie unter anderem mit Handlungshilfen und Arbeitsunterlagen (z.B. Checklisten) unterstützt.
- Sie informieren und beraten vor Ort zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
- Sie geben Hilfestellung bei der Beurteilung der Arbeitsplatzbedingungen hinsichtlich ihrer Gefährdungen und machen ggf. Vorschläge für Änderungen.
- Sie führen vor Ort regelmäßige Ortsbegehungen durch.
Das Bindeglied zwischen der EFAS und den Ortskräften ist in jeder Landeskirche die Koordinatorin oder der Koordinator für Arbeitsschutz.
- Sie/er organisiert innerhalb seiner/ihrer Landeskirche den Einsatz der Ortskräfte,
- sowie die Verteilung von Informationen der EFAS.
- Sie/er verwaltet die Begehungs- und Beratungsberichte der Ortskräfte.
- Sie/er untertützt die Ortskräfte bei ihren Tätigkeiten.
- Sie/er informiert und berät vor Ort zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (einzeln oder durch besondere Veranstaltungen).
Übersicht der Ortskräfte für Arbeitssicherheit in der Evangelischen Kirche in Baden
