Wegbeschreibung durch den Probedienst

 

Allgemeine Orientierung Sinn - Zweck - Ziele

Der Probedienst ist eine Zeit, in der Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst die Erfahrungen der beruflichen Praxis in Zusammenarbeit mit anderen intensiv reflektieren sollen. Pfarrerinnen / Pfarrer im Probedienst prüfen ihre eigenen Fähigkeiten und die Arbeitsmöglichkeiten in der Landeskirche, bevor sie auf eine Pfarrstelle berufen werden.

Mit ihren Unterlagen und Berichten aus dem Probedienst geben Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst der Kirchenleitung Auskunft über ihre Tätigkeit, Befähigung und Bewährung, aber auch über Erfahrungen von Spannungen und Enttäuschungen als neue Mitarbeiterin, als neuer Mitarbeiter unserer Kirche. Diese Unterlagen werden als "Visitenkarte", als Qualitätsnachweis der Arbeit gründlich gelesen, und Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst erhalten in einem Bescheid und in einer Predigtbeurteilung Auskunft, wie sie wahrgenommen werden. Über diese Rückmeldung findet ein Gespräch statt.

Im Bescheid wird die Entlassung aus dem Probedienst ausgesprochen und die Bewerbungsfähigkeit zuerkannt. In begründeten Fällen kann im Bescheid die Verlängerung des Probedienstes mitgeteilt werden. Das Dienstverhältnis als Pfarrerin bzw. Pfarrer im Probedienst endet in der Regel mit der Berufung auf eine Pfarrstelle.

       

      Zeitablauf - Organisation des Probedienstes

       

      Der Probedienst dauert:
      bei 1,0 Deputat 18 Monate, bei ½ Deputat 24 Monate.

      im 1. Monat:  Erstellung eines Dienstplans durch die Gemeindepfarrerin / den Gemeindepfarrer bzw. durch die Dekanin / den Dekan mit der Pfarrerin / dem Pfarrer im Probedienst und im Benehmen mit dem Ältestenkreis der Gemeinde. Außerdem FEA-Kurse planen, terminieren, anmelden.

      bis Ende 3. Monat: Gottesdienstbesuch der Dekanin / des Dekans planen und Termine absprechen für 9. bis 11. Monat (1/2 Deputat: 15. bis 17. Monat)
      Unterrichtsbesuch der Schuldekanin / des Schuldekans planen und Termine absprechen für 9. bis 11. Monat (1/2 Deputat: 15. bis 17. Monat),
      Materialsammlung für die Unterlagen zum Probedienst anlegen

      im 11. Monat (17. Monat): Unterlagen zum Probedienst fertig stellen
      Bericht über den Gottesdienstbesuch der Dekanin / des Dekans liegt vor und wird besprochen
      Bericht über den Unterrichtsbesuch der Schuldekanin / des Schuldekans liegt vor und wird besprochen
      Ältestenkreis berät den Tätigkeitsbericht
      Votum des Ältestenkreises über Tätigkeit wird besprochen
      Seelsorgeprotokoll liegt vor und wird besprochen

      im 12. Monat (18. Monat): Unterlagen im Dekanat abgeben
      Unterlagen gehen auf dem Dienstweg an den Oberkirchenrat

      13. bis 15. Monat (19. bis 21. Monat):
      Bescheid und Predigtbeurteilung
      Gespräch über berufliche Vorstellungen und landeskirchliche Möglichkeiten im Personalreferat des Evangelischen Oberkirchenrates

      bis 17. Monat (23. Monat): Gespräch zu Bescheid und Predigtbeurteilung.
      Bewerbung auf eine Pfarrstelle

      nach 18. Monat (24. Monat): Entlassung aus dem Probedienst

       

           

          FEA - Kurse

           

          Fortbildung in den ersten Amtsjahren stellt eine Nahtstelle zwischen der Pflichtfortbildung während erster eigenständiger beruflicher Tätigkeit im Pfarramt und künftiger Fort- und Weiterbildung als selbstverständlicher Übung dar. Mit dem FEA-Programm wird eine Lerngeschichte eingeleitet, die persönliche, fachliche und methodische Kompetenzen fördert.
          Die Teilnahme an der Fortbildung in den ersten Amtsjahren ist Dienstpflicht. Sie stellt eine Voraussetzung für die Entlassung aus dem Probedienst dar.

          Bei einem Probedienst von 18 Monaten ist die Teilnahme an 3 FEA-Kursen verbindlich. Die verbleibenden 4 Veranstaltungen, die im FWB-Programm mit ihren Wahlmöglichkeiten ausgeschrieben sind, werden in längstens 2 Jahren nach der Entlassung aus dem Probedienst absolviert. Im Bescheid zur Entlassung aus dem Probedienst wird hierauf besonders hingewiesen.

          Als Pflichtkurse sind Organisation und Verwaltung im Pfarramt sowie Diakonie zu belegen, und mindestens eine Veranstaltung aus dem Wahlbereich.

          Wegen der konzentrierten FEA-Zeit wird dringend empfohlen, möglichst frühzeitig (in den ersten 3 Monaten) einen individuellen Fortbildungsplan zu erstellen und sich zu den Veranstaltungen anzumelden. Dabei sind beratende Gespräche mit der Dekanin / dem Dekan, der Schuldekanin / dem Schuldekan sowie der Abteilung Personalförderung des Evangelischen Oberkirchenrates sinnvoll.

          Während der FEA-Zeit werden noch keine individuellen Spezialisierungen in der Fort- und Weiterbildung gefördert.

          Genauere Informationen zur Fortbildung in den ersten Amtsjahren finden sich am Anfang des jährlichen landeskirchlichen Fort- und Weiterbildungsprogramms.

          Als fakultatives Angebot erhalten die Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare einen Gutschein für zwei Coaching-Sitzungen.