Arbeitsschutz - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
in der Evangelischen Landeskirche in Baden (innerhalb der EKD "Präventionsvereinbarung").
Die Anforderungen auch an die kirchlichen Körperschaften in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Nachstehend wird dargelegt, in welcher Weise die einschlägigen Vorschriften umgesetzt werden.
Allgemeines
Mit der Rahmenrichtlinie der EG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (von 1989) und dem daraufhin erlassenen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 7. August 1996 wurde der Bereich des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit neu geordnet.
Diese Regelungen haben damit eine allgemeine Verbindlichkeit für alle Tätigkeitsbereiche erlangt. Während sie bisher nur empfehlenden Charakter hatten, sind sie jetzt für alle Unternehmungen und ihre Beschäftigten, ohne Rücksicht auf ihren Anstellungsstatus, d.h. deshalb auch für die kirchlichen Dienstgeber (Dienstgemeinschaft) verpflichtend. Das gilt vor allem für das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) von 1973 mit den entsprechenden Berufsgenossenschafltichen Vorschriften.
Zusätzlich zu den klassischen Maßnahmen der Verhütung von Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren geht es nun auch um die Gestaltung der Arbeit und der Arbeitsplätze unter ergonomischen, arbeitspsychologischen und arbeitsmedizinischen Erkenntnissen.
Umsetzung im kirchlichen Bereich
Weiter lesen - Umsetzung im kirchlichen Bereich - in der Evangelischen Landeskirche in Baden
Weiter lesen - Die Kirchengemeinde als Arbeitgeber - ("Handbuch für Kirchenälteste- Teil A; S. 25)
Zum Thema Arbeitsschutz -Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz- stehen Ihnen die, in den beiden Infoboxen rechts, unter Adressen und Kontakt angeführten Personen mit Rat und Tat zur Seite.
