Pensionseinstieg für Pfarrer auf 67 Jahre angehoben

 

Bad Herrenalb (21.10.09). Als erste Landeskirche in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat die badische Landeskirche die Pensionsgrenze für Pfarrerinnen und Pfarrer auf 67 Jahre angehoben.

In den letzten Jahren erfolgt der Einstieg junger Menschen in das Berufsleben als Pfarrer oft erst spät. „Viele würden nach den bisherigen Regelungen den Höchstsatz für das Ruhegehalt gar nicht mehr erreichen“, erläuterte der Personalreferent der Landeskirche, Oberkirchenrat Gerhard Vicktor, die Absicht der Veränderung des Pfarrdienstgesetzes. Das Durchschnittsalter für den Dienstantritt liegt derzeit bei durchschnittlich 33,5 Jahren. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und eine bessere Versorgung zu erreichen, hat die Landessynode nun die Pensionsgrenze der Pfarrer auf 67 Jahre angehoben. Diese Regelung gilt generell für alle, die nach dem 1. Januar 1951 geboren sind. Für die vor diesem Termin geborenen Pfarrer hebt sich die Lebensarbeitzeit je nach Lebensalter um mindestens sechs Monate bis eineinhalb Jahre. Hauptamtliche Religionslehrkräfte können zum Ende des Schuljahres in Pension gehen, in dem sie das 66. Lebensjahr erreichen. Diese Regelung entlaste langfristig auch den landeskirchlichen Haushalt, waren sich die Synodalen sicher. Die Landessynode will zudem bei möglichen Pfarrstellenstreichungen die jetzt beschlossene Verlängerung der Dienstzeit in ihre Überlegungen einbeziehen.