Zahlen Rentner Kirchensteuer?
Fragen zum neuen Alterseinkünftegesetz
Ab 2005 wird das vom
Bundestag verabschiedete Alterseinkünftegesetz einiges ändern. Vermutlich
werden sich einige Rentner verwundert an die Kirche wenden, da sie nun nicht
nur Einkommensteuer, sondern auch Kirchensteuer zahlen müssen. ekiba intern stellte Michael Welzel vom Finanzreferat des
Evangelischen Oberkirchenrats Fragen, die künftig vielleicht auch auf
Mitarbeitende der Landeskirche zukommen könnten.
Was ändert sich für
Rentner durch das Alterseinkünftegesetz?
Ab dem Januar 2005 müssen alle Renten zur Hälfte versteuert werden, soweit sie den Jahresfreibetrag von 18.900 Euro (für Alleinstehende) übersteigen. Der zu versteuernde Rentenanteil erhöht sich für jeden neuen Rentner ab 2006 bis zum Jahr 2020 jährlich um zwei Prozent, so dass ein Neurentner im Jahr 2020 80 Prozent seiner Rente versteuern muss. Bis im Jahr 2040 die Rente dann voll versteuert wird, erhöht sich der zu versteuernde Rentenanteil jährlich um ein Prozent.
Und was bedeutet das
für pensionierte Beamte, beispielsweise Pfarrerinnen und Pfarrer?
Für bereits pensionierte Beamte ändert sich nichts. Sie bezahlen ja schon bisher für ihre Pension Einkommens- und Kirchensteuer. Allerdings wird der Versorgungsfreibetrag, der wegen der Ungleichbehandlung zwischen Renten und Pensionen eingeführt wurde, bis zum Jahr 2040 abgebaut. Das bedeutet für neue Pensionäre, dass sie nur noch den zum Zeitpunkt ihres Ruhestandes gültigen Versorgungsfreibetrag beanspruchen können, der sich dann aber bis zum Ende ihres Ruhestandes nicht mehr ändert. Ab dem Jahr 2040 ist dann die Versteuerung der Pensionen und Renten gleichgestellt.
Wenn Rentner ab 2005
Einkommenssteuer zahlen, müssen sie dann auch Kirchensteuer zahlen?
Die Kirchensteuer ist eine so genannte Anhangsteuer, das bedeutet, sie ist an die Lohn- und Einkommensteuer gebunden. Damit muss jeder, der Lohn- oder Einkommensteuer bezahlt auch Kirchensteuer bezahlen.
Kann die Kirche
nichts dagegen unternehmen, dass Rentner Kirchensteuer zahlen müssen?
Die Kirchensteuer ist eine Steuer im Sinne der
Steuergesetzgebung, und sie unterliegt somit den strengen staatlichen Vorgaben
der Steuererhebung. Die Kirche kann deshalb nicht beschließen, bestimmte
Personengruppen oder Einkommensarten von der Kirchensteuererhebung
auszuschließen.
Wie viel
Kirchensteuer müssen Rentner denn künftig zahlen?
Nach den uns vorliegenden Zahlen aus dem Bundesfinanzministerium muss zum Beispiel ein allein stehender Rentner, der eine monatliche gesetzlichen Rente von 1.300 Euro bekommt, auch im Jahr 2005 keine Einkommensteuer bezahlen. Erhält er zusätzlich noch eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 800 Euro, so dass seine Rente insgesamt 2.100 Euro beträgt, wird monatlich eine Einkommensteuer von 39,58 Euro fällig. Daraus ergibt sich eine Kirchensteuer in Höhe von 3,17 Euro.
Was passiert mit
Rentnern, die jetzt schon am Existenzminimum leben? Müssen die auch
Kirchensteuer zahlen?
Rentner die am Existenzminimum leben, werden durch die
Freibeträge auch zukünftig keine Einkommens- und Kirchensteuer bezahlen.
Wenn Rentner nun auch
Kirchensteuer zahlen, bedeutet das, dass die Kirche wieder mehr Geld haben
wird?
Die Rentenbesteuerung wirkt sich nur sehr geringe auf unsere Kirchensteuereinnahmen aus. Dagegen sind die Entlastungen für die Arbeitnehmer wesentlich größer. Diese mussten bisher ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung versteuern. Sechzig Prozent dieser monatlichen Beiträge sind ab 2005 steuerfrei. Der Gesetzgeber hat den monatlichen steuerfreien Betrag zunächst auf 500 Euro begrenzt. Die Steuerfreiheit der Rentenversicherungsbeiträge steigt dann jährlich um zwei Prozent, bis im Jahr 2025 die volle Steuerbefreiung für die Rentenversicherungsbeiträge (maximal 20.000 Euro jährlich) erreicht ist.
Das heißt, ein
Arbeitnehmer wird künftig weniger Kirchensteuer zahlen?
Ja. Nach den vorliegenden Zahlen aus dem Bundesfinanzministerium wird ein allein stehender Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttolohn von 40.000 Euro im Jahr 2005 rund 102 Euro weniger Jahreslohnsteuer bezahlen. Diese Lohnsteuerentlastung erreicht im Jahr 2015 schon 672 Euro und im Jahr 2025 dann 1.230 Euro. Dem entsprechend sinkt auch die Kirchensteuer.
Wenn man die Kirchensteuerzahlungen der Rentner den Kirchensteuerentlastungen der Arbeitnehmer gegenüberstellt, sieht das zunächst so aus, als würde die Kirche doch mehr Kirchensteuern einnehmen. Wir müssen dabei jedoch beachten, dass sich die Anzahl der steuerpflichtig werdenden Rentner nur geringfügig ändert, aber die Zahl der entlasteten Arbeitnehmer wesentlich größer ist. Im Saldo ergibt sich für unsere Landeskirche für das Jahr 2005 ein Kirchensteuerausfall von circa 1,4 Millionen Euro.
Haben die jetzigen Rentner dann den doppelten Nachteil: sie
haben immer die volle Kirchensteuer bezahlt und müssen nun auch noch im Alter
weiter zahlen?
Der Gesetzgeber hat beschlossen,
die Renten stufenweise zu besteuern. Das ist so gestaltet, dass – einfach
ausgedrückt – immer nur der Teil der Rente besteuert wird, für den auch die
Rentenversicherungsbeiträge steuerfrei waren. Damit wird eine doppelte
Besteuerung sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Kirchensteuer bei
der Rente vermieden.
Wird sich der Verlust der Kirchen denn irgendwann
ausgleichen oder sogar zum Gewinn werden, wenn die Renten dann in voller Höhe
versteuert sind?
Für die Jahre 2005 bis 2010 verfügen
wir über konkretere Zahlen aus dem Bundesfinanzministerium, aus denen wir die
voraussichtlichen Auswirkungen auf unserer Kirchensteuerentwicklung ableiten
können. Wir müssen davon ausgehen, dass wir allein für die nächsten sechs Jahre
mit einem Kirchensteuerausfall von etwa 6,3 Millionen Euro rechnen müssen. Das
Alterseinkünftegesetz wurde so gestaltet, dass die steuerliche Entlastung der Arbeitnehmer
immer deutlich höher sein wird als die zusätzliche Belastung der Rentner. Was
dann nach dem Jahr 2040 sein wird, kann noch niemand sagen.