Rahmenvereinbarung
für ökumenische Partnerschaften
zwischen evangelischen
Pfarrgemeinden
in der
Evangelischen Landeskirche in Baden
und
römisch-katholischen
Pfarreien
in der Erzdiözese
Freiburg
Einführung
Diese Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften wurde am 27. Mai
2004 anlässlich des ökumenischen Gottesdienstes zur ‚Gebetswoche für die
Einheit der Christen’ in der St. Franziskus- Kirche zu Pforzheim von Erzbischof
Dr. Robert Zollitsch für die Erzdiözese Freiburg und Landesbischof Dr. Ulrich
Fischer für die Evangelische Landeskirche in Baden vorgestellt und unterzeichnet.
Sie möchte verbindliche Vereinbarungen anregen und unterstützen zwischen
Pfarrgemeinden und Pfarreien der Landeskirche und der Erzdiözese. Wünschenswert
wäre auch die Einbeziehung von Gemeinden, deren Kirchen oder kirchliche
Gemeinschaften zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg
gehören, sowie von benachbarten Gemeinden in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Diese Vereinbarung wurde aufgrund der „Charta Oecumenica – Leitlinien für
die Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa“ und deren feierliche
Bekräftigung durch die in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in
Deutschland vertretenen Kirchen während des ersten ökumenischen Kirchentages in
Berlin (2003) gestaltet. Sie wurde auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen
Gremien der Evangelischen Landeskirche in Baden, der Erzdiözese Freiburg und in
der ACK Baden-Württemberg beraten.
Ihre einzelnen Vereinbarungen werden in den beteiligten Pfarrgemeinden und
Pfarreien durch konkrete Verabredungen mit Leben gefüllt. So wird das
ökumenische Zusammenleben vor Ort bereichert.
Weitere Informationen, Materialien und Beratung
erhalten Sie über:
Evangelische Landeskirche in Baden, Abt.
Blumenstr. 1-7, 76133 Karlsruhe, Tel.: 0721/9175-513, Fax 0721/9175-566,
E-Mail: petra.demke@ekiba.de
Erzbischöfliches Ordinariat, Referat Ökumene, Herrenstr. 35,
79098 Freiburg, Tel.: 0761/2188-247, Fax 0761/2188-397,
E-Mail: liturgie@ordinariat-freiburg.de
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Baden-Württemberg,
Stafflenbergstr. 44, 70184 Stuttgart, Tel.: 0711/243114,
Fax 0711/2361436, E-Mail: ackbw@t-online.de
Vorwort
Diese Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften versteht sich als gemeinsame Verpflichtung zur Zusammenarbeit aufgrund der „Charta Oecumenica - Leitlinien für die Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa“. Sie will die ökumenische Zusammenarbeit zwischen Pfarrgemeinden und Pfarreien fördern und stärken und einen dafür verbindlichen Maßstab setzen. Diese Vereinbarung hat keinen kirchenrechtlich gesetzlichen Charakter. Ihre Verbindlichkeit besteht in der Selbstverpflichtung der beteiligten Pfarrgemeinden und Pfarreien, diese Vereinbarung mit Leben zu füllen.
Für die Erzdiözese
Freiburg Für
die Evangelische Landeskirche
in Baden
Dr. Robert Zollitsch Dr.
Ulrich Fischer
Erzbischof Landesbischof
Freiburg im Breisgau/ Karlsruhe
27. Mai 2004
Präambel
· Im Bekenntnis zur Taufe als dem gemeinsamen grundlegenden Band der Einheit in Jesus Christus,
· getragen von der Bitte Jesu, „dass alle eins seien“ (Joh 17, 21),
· im Glauben an Jesus Christus als Haupt der Kirche und Herrn der Welt auf der gemeinsamen Grundlage des Wortes Gottes, wie es die Heilige Schrift bezeugt,
· auf der Grundlage des Glaubensbekenntnisses von Nizäa-Konstantinopel (381) als Auslegung der Heiligen Schrift,
· in Erinnerung an die von der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Erzdiözese Freiburg 1999 unterzeichnete gemeinsame Erklärung[1] ,
· ermutigt durch die gemeinsame Unterzeichnung der Charta Oecumenica auf dem ökumenischen Kirchentag in Berlin 2003 und durch die langjährige geschwisterliche Zusammenarbeit unserer beiden/mehreren Gemeinden
· verpflichten sich die evangelische Pfarrgemeinde N.N. in N.N. und die römisch-katholische Pfarrei N.N. in N.N. zu weiteren Schritten auf dem Weg zur sichtbaren Einheit in einem Glauben und in der einen eucharistischen Gemeinschaft
und unterzeichnen folgende Vereinbarung:
1.
Im ökumenischen Miteinander ist es wichtig, die geistlichen Gaben der verschiedenen christlichen Traditionen kennen zu lernen, sich davon bereichern zu lassen und so voneinander zu lernen. Daher verpflichten wir uns, das Leben unserer Gemeinden auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Arbeitsbereichen kennen zu lernen, einander zu den jeweiligen Gottesdiensten und Veranstaltungen einzuladen sowie regelmäßige Begegnungen zu vereinbaren. Wir wollen Selbstgenügsamkeit überwinden und mögliche Vorurteile beseitigen, die Begegnung miteinander suchen und füreinander da sein.[2]
2.
Unsere Ökumene lebt davon, dass wir Gottes Wort gemeinsam
hören und den Heiligen Geist in uns und durch uns wirken lassen. Wir wollen den
bisherigen Weg fortsetzen, durch Gebete und Gottesdienste die geistliche
Gemeinschaft zwischen unseren Gemeinden zu vertiefen und die sichtbare Einheit
der Kirche Jesu Christi zu fördern. Wir verpflichten uns, auf der Grundlage der
gemeinsamen Erklärung zu „Gottesdienst und Amtshandlungen als Orte der
Begegnung“ füreinander und miteinander zu beten.
An folgenden Feiertagen wollen wir einander einladen und nach Möglichkeit
gemeinsam Gottesdienst feiern.[3]
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3.
Wir wollen als evangelische und katholische Pfarrgemeinde/Pfarrei
gemeinsam das Evangelium durch Wort und Tat für das Heil aller Menschen
verkündigen. Angesichts vielfältiger Orientierungslosigkeit, aber auch
mannigfacher Suche nach Sinn sind die Christinnen und Christen besonders
herausgefordert, ihren Glauben zu bezeugen. Dazu bedarf es des verstärkten
Engagements und des Erfahrungsaustauschs in Katechese und Seelsorge. Ebenso
wichtig ist es, dass das ganze Volk Gottes gemeinsam das Evangelium in die
gesellschaftliche Öffentlichkeit hinein vermittelt wie auch durch sozialen
Einsatz und die Wahrnehmung von politischer Verantwortung zur Geltung bringt.[4]
Daher verpflichten wir uns, auf folgenden Ebenen und in folgenden
Arbeitsbereichen einander stets zu informieren und Absprachen zu treffen bzw.
gemeinsam zu handeln.[5]
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4.
Ökumene geschieht bereits in vielfältigen Formen gemeinsamen Handelns in der Erzdiözese Freiburg, in der Evangelischen Landeskirche in Baden und in unseren Gemeinden. Viele Christinnen und Christen leben und wirken gemeinsam in Freundschaften, in der Nachbarschaft, im Beruf und in ihren Familien. Insbesondere konfessionsverbindende Ehen und Familien müssen darin unterstützt werden, Ökumene in ihrem Alltag zu leben.[6] Wir verpflichten uns, die gemeinsame Trauung konfessionsverbindender Ehepartner den Ehepaaren/Brautpaaren anzuraten und gemeinsam vorzunehmen (Formular C).
Wir verpflichten uns weiter, auf allen Ebenen des
kirchlichen Lebens gemeinsam zu handeln, wo die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen
dafür gegeben sind und nicht Gründe des Glaubens dem entgegenstehen.
Insbesondere vereinbaren wir für unsere Pfarrgemeinde/Pfarrei…[7]
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5.
Unsere in Christus begründete Zusammengehörigkeit und Einheit ist von grundlegender Bedeutung. Wir verpflichten uns, die ökumenische Gemeinschaft im Dialog zwischen unseren Gemeinden gewissenhaft und intensiv fortzusetzen. Wenn Kontroversen in Fragen des Glaubens und der Ethik bestehen, wollen wir das Gespräch suchen und alle, auch strittige Fragen gemeinsam im Licht des Evangeliums und der Überlieferung unserer Kirchen erörtern.[8]
6.
Die Partnerschaft unserer Gemeinden ist offen für die Partnerschaft mit weiteren christlichen Gemeinden in unserer Region und an unserem Ort. Für die Aufnahme in die Partnerschaft ist allerdings Voraussetzung, dass die betreffende Gemeinde als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg angehört oder mit ihr in grenzüberschreitender Zusammenarbeit verbunden ist.
Abschluss
Mit dieser Vereinbarung geben wir dem zwischen uns gewachsenen Miteinander einen verbindlichen Rahmen und verpflichten uns, dieses Miteinander auch weiterhin zu fördern und zu entwickeln. So suchen wir der Gemeinschaft in Zeugnis und Dienst gerecht zu werden zur Ehre Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.[9]
Ort N.N., den……
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Evangelische Pfarrgemeinde bzw. Katholische
Pfarrei N.N.
Ältestenkreis N.N.
Vorsitzende/Vorsitzender Pfarrer
Stellvertretende Vorsitzende/Stellvertretender Vorsitzende/Vorsitzender
Vorsitzender des Pfarrgemeinderats
Älteste/Ältester
Kenntnisnahme des Evangelischen Genehmigungsvermerk
der
Oberkirchenrates Erzdiözese
Diese Vereinbarung kann auch
zwischen mehreren Pfarrgemeinden bzw. Pfarreien einer
[1] Gottesdienst und Amtshandlungen als Orte der Begegnung, Gemeinsame Erklärung der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Baden, Freiburg/Karlsruhe 1999
[2] aus
Charta Oecumenica, Leitlinie 3 in Kapitel II; hier können die Gemeinden konkrete
Vereinbarungen eintragen. Eine Handreichung zur Rahmenvereinbarung für
ökumenische Partnerschaften gibt dazu Anregungen.
[3] Hier können die Gemeinden konkrete Verabredungen treffen. Als Orientierung soll der ökumenische Kalender der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen dienen.
[4] Leitlinie 2 der Charta Oecumenica, Kapitel II
[5] Hier treffen die Gemeinden konkrete Verabredungen.
[6] Leitlinie 4 der Charta Oecumenica
[7] Hier können weitere konkrete Verabredungen eingetragen werden.
[8] Leitlinie 6 der Charta Oecumenica (Dialoge fortsetzen)
[9] Aufnahme der Formulierung der Neufassung der Präambel der ACK-BW von 1999/2000