Die lutherischen Kirchen
Von Deutschland ausgehend verbreitete sich das Luthertum vor allem nach Nordeuropa, während es sich im Osten und Süden gegen den Katholizismus und Calvinismus langfristig nicht durchsetzen konnte.
Außerhalb Deutschlands und den skandinavischen Staaten blieben die lutherischen Kirchen Minderheitskirchen.
Im 19. Jh. bildete sich im Zuge der Auswanderung ein weiterer Schwerpunkt des Luthertums im Nordamerika.
1555 waren Ost- und Mitteldeutschland weithin lutherisch. Zwischen 1555 und 1560 führten im rheinischen Raum einige Fürsten, die zuvor aus Rücksicht auf den Kaiser gezögert hatten, die Reformation in ihren Territorien ein (Kurpfalz und Baden 1556). Auch zahlreiche reichsunmittelbare Adlige und Ritter gingen sowohl im Elsass und im Südwesten, als auch in den fränkischen Bistümern und in Westfalen zur Reformation über.
In den 70er Jahren des 16. Jahrhunderts geriet das Luthertum unter den Druck des auch in Deutschland vordringenden Calvinismus und erstarkenden katholischen Gegenreformation. Während es sich gegen den Calvinismus behaupten konnte, führte die Gegenreformation zur Rekatholisierung der Gebiete, die unter Habsburger und Wittelsbacher Herrschaft standen (Österreich, Steiermark, Kärnten, Bayern, Baden-Baden, Ober- und Rheinpfalz). Die konfessionellen Spannungen entluden sich im 30jährigen Krieg, der zwar als Religionskrieg begann, aber zusehends zum Kampffeld wurde, auf dem die europäischen Mächte ihre Konflikte austrugen.
Der Westfälische Friede 1648 schrieb die konfessionelle Teilung Deutschlands fest. In der Folge entwickelten sich die deutschen Staaten zu konfessionell geschlossenen Territorien. Nord-, Mittel- und Ostdeutschland waren bis auf einige calvinistische Gebiete und Stadtgemeinden (Erfurt) lutherisch. Abgesehen von Württemberg und Hessen-Darmstadt und einigen Städten und unbedeutenden Fürstentümern waren die Lutheraner in Süddeutschland in der Minderheit.
Die 1806 entstandenen territorial abgerundeten Mittelstaaten mit konfessionell gemischter Bevölkerung stellten den konfessionell geschlossenen Territorialstaat in Frage. Von daher sind die Unionsbemühungen des 19. Jahrhunderts (Preußen und Baden) zu verstehen, Lutheraner und Reformierte in einer Landeskirche zu vereinen. Die Unionsbestrebungen riefen nicht nur den Protest des konfessionellen Luthertums hervor, das weiter am tradierten Glauben festhielt, sondern führte schließlich auch zur Trennung der sogenannten "Altlutheraner", und zu einem neuen Kirchentyp: den unierten Kirchen. Auch wenn damals noch keine wirkliche Verständigung zwischen Lutheranern und Reformierten erreicht werden konnte, so sind die unierten Kirchen dennoch als eine der Vorstufen der ökumenischen Einheitsbestrebungen zu werten, die dann in unserem Jahrhundert zur Leuenberger Konkordie geführt haben.
Mit dem Zusammenbruch des landesherrlichen Kirchenregiments von 1918 waren die lutherischen Kirchen gezwungen, sich selbständig zu organisieren. Dies führte zu einem stärker an demokratische Formen angepassten Ausbau der Kirchenverfassungen (innerkirchliche Gewaltenteilung, Aufwertung der Synoden), wobei jedoch einzelne Elemente der alten Ordnung wie die landeskirchlichen Grenzen erhalten blieben.
In den skandinavischen Ländern entwickelte sich das Luthertum zu Volks- und Nationalkirchen, die eng mit Leben und Kultur ihrer Länder verbunden sind. In Osteuropa wurde es durch den Calvinismus und den Katholizismus zurückgedrängt, allein im Baltikum hielten sich lutherische Kirchen. Auswanderer brachten das Luthertum nach Nordamerika, schwerpunktmäßig im 19. und 20. Jahrhundert. Durch Auswanderung und Mission entstanden lutherische Kirchen in aller Welt: ihre Schwerpunkte liegen in Afrika, Indonesien und Papua-Neuguinea.
Im 19. Jh. bildete sich im Zuge der Auswanderung ein weiterer Schwerpunkt des Luthertums im Nordamerika.
1555 waren Ost- und Mitteldeutschland weithin lutherisch. Zwischen 1555 und 1560 führten im rheinischen Raum einige Fürsten, die zuvor aus Rücksicht auf den Kaiser gezögert hatten, die Reformation in ihren Territorien ein (Kurpfalz und Baden 1556). Auch zahlreiche reichsunmittelbare Adlige und Ritter gingen sowohl im Elsass und im Südwesten, als auch in den fränkischen Bistümern und in Westfalen zur Reformation über.
In den 70er Jahren des 16. Jahrhunderts geriet das Luthertum unter den Druck des auch in Deutschland vordringenden Calvinismus und erstarkenden katholischen Gegenreformation. Während es sich gegen den Calvinismus behaupten konnte, führte die Gegenreformation zur Rekatholisierung der Gebiete, die unter Habsburger und Wittelsbacher Herrschaft standen (Österreich, Steiermark, Kärnten, Bayern, Baden-Baden, Ober- und Rheinpfalz). Die konfessionellen Spannungen entluden sich im 30jährigen Krieg, der zwar als Religionskrieg begann, aber zusehends zum Kampffeld wurde, auf dem die europäischen Mächte ihre Konflikte austrugen.
Der Westfälische Friede 1648 schrieb die konfessionelle Teilung Deutschlands fest. In der Folge entwickelten sich die deutschen Staaten zu konfessionell geschlossenen Territorien. Nord-, Mittel- und Ostdeutschland waren bis auf einige calvinistische Gebiete und Stadtgemeinden (Erfurt) lutherisch. Abgesehen von Württemberg und Hessen-Darmstadt und einigen Städten und unbedeutenden Fürstentümern waren die Lutheraner in Süddeutschland in der Minderheit.
Die 1806 entstandenen territorial abgerundeten Mittelstaaten mit konfessionell gemischter Bevölkerung stellten den konfessionell geschlossenen Territorialstaat in Frage. Von daher sind die Unionsbemühungen des 19. Jahrhunderts (Preußen und Baden) zu verstehen, Lutheraner und Reformierte in einer Landeskirche zu vereinen. Die Unionsbestrebungen riefen nicht nur den Protest des konfessionellen Luthertums hervor, das weiter am tradierten Glauben festhielt, sondern führte schließlich auch zur Trennung der sogenannten "Altlutheraner", und zu einem neuen Kirchentyp: den unierten Kirchen. Auch wenn damals noch keine wirkliche Verständigung zwischen Lutheranern und Reformierten erreicht werden konnte, so sind die unierten Kirchen dennoch als eine der Vorstufen der ökumenischen Einheitsbestrebungen zu werten, die dann in unserem Jahrhundert zur Leuenberger Konkordie geführt haben.
Mit dem Zusammenbruch des landesherrlichen Kirchenregiments von 1918 waren die lutherischen Kirchen gezwungen, sich selbständig zu organisieren. Dies führte zu einem stärker an demokratische Formen angepassten Ausbau der Kirchenverfassungen (innerkirchliche Gewaltenteilung, Aufwertung der Synoden), wobei jedoch einzelne Elemente der alten Ordnung wie die landeskirchlichen Grenzen erhalten blieben.
In den skandinavischen Ländern entwickelte sich das Luthertum zu Volks- und Nationalkirchen, die eng mit Leben und Kultur ihrer Länder verbunden sind. In Osteuropa wurde es durch den Calvinismus und den Katholizismus zurückgedrängt, allein im Baltikum hielten sich lutherische Kirchen. Auswanderer brachten das Luthertum nach Nordamerika, schwerpunktmäßig im 19. und 20. Jahrhundert. Durch Auswanderung und Mission entstanden lutherische Kirchen in aller Welt: ihre Schwerpunkte liegen in Afrika, Indonesien und Papua-Neuguinea.
Organisation der lutherischen Kirchen
Von den etwa 140 evangelisch-lutherischen Kirchen mit fast 70 Millionen Mitgliedern gehören 122 Kirchen mit fast 56 Millionen Mitgliedern zum 1947 gegründeten Lutherischen Weltbund.
Andere lutherische Kirchen, vor allem die schon genannten Altlutheraner, sind streng lutherisch-konfessionell orientiert, vertreten die Verbalinspiration der Bibel, und verstehen die lutherischen Bekenntnisschriften als bindend, da sie in ihnen die richtige Auslegung der Bibel sehen. Sie werfen dem Lutherischen Weltbund lehrmäßige Kompromisse vor und lehnen die Abendmahlsgemeinschaft mit den meisten von dessen Mitgliedskirchen ab. Unter den Altlutheranern ragt von ihrer Mitgliederzahl die „Missouri-Synode“ in den USA mit 2,7 Millionen Mitgliedern heraus. In Deutschland besteht als evangelisch-lutherische Bekenntniskirche die „Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche“ (SELK). Sie wird von einem Bischof geleitet und hat bundesweit 35.000 Mitglieder. Der Gottesdienst wird regelmäßig mit Predigt und Abendmahl gefeiert. Die Frauenordination wird abgelehnt. In Baden besteht zudem die ELKiB als Folge der Union.
In Deutschland sind die lutherischen Kirchen seit 1948 mit Ausnahme der württembergischen Landeskirche in der „Vereinigten Evangelisch-lutherischen Kirche Deutschlands“ (VELKD) zusammengeschlossen. Die Organe der VELKD sind die aus 60 Mitgliedern bestehende Generalsynode als gesetzgebendes synodales Organ und die Kirchenleitung mit Sitz in Hannover. Diese ist nun auch im Kirchenamt der EKD untergebracht. Die VELKD dient den Mitgliedskirchen als Instrument der Zusammenarbeit. Sie ermöglicht eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung und theologischer Stellungnahmen. Durch die VELKD tritt das Luthertum innerhalb der EKD als geschlossener Block auf.
Von den etwa 140 evangelisch-lutherischen Kirchen mit fast 70 Millionen Mitgliedern gehören 122 Kirchen mit fast 56 Millionen Mitgliedern zum 1947 gegründeten Lutherischen Weltbund.
Andere lutherische Kirchen, vor allem die schon genannten Altlutheraner, sind streng lutherisch-konfessionell orientiert, vertreten die Verbalinspiration der Bibel, und verstehen die lutherischen Bekenntnisschriften als bindend, da sie in ihnen die richtige Auslegung der Bibel sehen. Sie werfen dem Lutherischen Weltbund lehrmäßige Kompromisse vor und lehnen die Abendmahlsgemeinschaft mit den meisten von dessen Mitgliedskirchen ab. Unter den Altlutheranern ragt von ihrer Mitgliederzahl die „Missouri-Synode“ in den USA mit 2,7 Millionen Mitgliedern heraus. In Deutschland besteht als evangelisch-lutherische Bekenntniskirche die „Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche“ (SELK). Sie wird von einem Bischof geleitet und hat bundesweit 35.000 Mitglieder. Der Gottesdienst wird regelmäßig mit Predigt und Abendmahl gefeiert. Die Frauenordination wird abgelehnt. In Baden besteht zudem die ELKiB als Folge der Union.
In Deutschland sind die lutherischen Kirchen seit 1948 mit Ausnahme der württembergischen Landeskirche in der „Vereinigten Evangelisch-lutherischen Kirche Deutschlands“ (VELKD) zusammengeschlossen. Die Organe der VELKD sind die aus 60 Mitgliedern bestehende Generalsynode als gesetzgebendes synodales Organ und die Kirchenleitung mit Sitz in Hannover. Diese ist nun auch im Kirchenamt der EKD untergebracht. Die VELKD dient den Mitgliedskirchen als Instrument der Zusammenarbeit. Sie ermöglicht eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung und theologischer Stellungnahmen. Durch die VELKD tritt das Luthertum innerhalb der EKD als geschlossener Block auf.